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Meldung aus dem Landratsamt

Einstellstopp im Landratsamt aufgehoben

Mittwoch, 06. Juni 2018, 12:37 Uhr
In der letzten Kreistagssitzung ging es unter anderem auch um die Aufhebung des Kreistagsbeschlusses 2012/5/029 vom 20.06.2012 - Einstellstopp im Landratsamt Kyffhäuserkreis...

Der Kreistag beschloss die Aufhebung des Kreistagsbeschlusses vom 20.06.2012
Nr. 2012/5/029 – Einstellstopp im Landratsamt des Kyffhäuserkreises.

Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)

Der Beschluss zum Einstellstopp wurde am 20.06.2012 im Kreistag beschlossen, um im Rahmen der Haushaltskonsolidierung eine zusätzliche Einsparmöglichkeit zu schaffen. Der Kyffhäuserkreis befand sich zum damaligen Zeitpunkt in einer sehr angespannten finanziellen Lage. Im Rahmen der Haushaltsüberwachung wurde eine Unterdeckung festgestellt, hinzu kam ein Sollfehlbetrag aus den Vorjahren, der noch ausgeglichen werden musste. Der Kreistag entschied sich daher für einen generellen Einstellstopp als notwendige Haushaltssicherungsmaßnahme.

In den letzten Jahren hat sich die finanzielle Lage des Kyffhäuserkreises stabilisiert; alle Haushaltsjahre wurden positiv abgeschlossen. Der Sollfehlbetrag aus der vorigen Legislaturperiode wurde ausgeglichen. Die dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit des Landkreises ist auch nach Aussagen des Thüringer Landesverwaltungsamtes gegeben. Die Kreisumlage wurde zweimal geringfügig reduziert.

Auch die personelle Situation hat sich im Vergleich zu 2012 verändert. Seit 2012 wurden insgesamt 37 Beschlüsse zur Aufhebung des Einstellstopps gefasst. Die Zahl wird in den nächsten Jahren gravierend ansteigen. Die Ursache liegt im stark zunehmenden Eintritt von Mitarbeiter*innen ins Rentenalter. Auch mit den Auszubildenden kann das Defizit nicht ausgeglichen werden. Die Aufrechterhaltung des Beschlusses zum Einstellstopp führt daher zu einem erhöhten Aufwand sowohl für die Verwaltung als auch für den Kreisausschuss.

Die Aufhebung des Beschlusses hat keinen Einfluss auf den bestehenden Stellenplan. Einstellungen erfolgen nur im Rahmen des genehmigten Stellenplanes sowie der vorhandenen Personalkosten.
Autor: khh

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