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Meldung aus der Wirtschaftswelt

Kultusministerkonferenz tagt in Erfurt

Mittwoch, 13. Juni 2018, 19:36 Uhr
BARMER unterstützt Landarztquote beim Medizinstudium. Um was es geht, gibt es in dieser Meldung der BARMER...

Die Kultusminister der Länder beraten ab morgen in Erfurt, nach welchen Regeln künftig die Medizinstudienplätze vergeben werden sollen. „Wir müssen in der Medizinerausbildung davon wegkommen, dass sich die Studienplatzvergabe rein an den formalen Kriterien Abiturnote und Wartezeitquote orientiert. Das geht an der Versorgungsrealität vorbei, insbesondere in einem Flächenland wie Thüringen“, erklärt Birgit Dziuk, Landegeschäftsführerin der BARMER in Thüringen.

Das Bundesland Nordrhein-Westfalen ist jetzt schon einen Schritt weiter und hat unlängst eine Landarztquote auf den Weg gebracht. Künftig sollen 7,6, Prozent der Medizinstudienplätze im Land an Bewerber gehen, die sich verpflichten, nach ihrem Abschluss zehn Jahre in einer unterversorgten Region als Hausarzt zu arbeiten.

Landarztquote oder Landeskinderquote

„Der Vorstoß von Minister Laumann in Nordrhein-Westfalen ist richtig. Die Neuausrichtung der Studienplatzvergabe kann ein sinnvoller Baustein sein, um das Verteilungsproblem in der ärztlichen Versorgung zu lösen. Das gilt insbesondere in den neuen Bundesländern und im ländlichen Raum“, sagt Dziuk. Die BARMER Landegeschäftsführerin kann sich über eine Landarztquote hinaus sogar eine Landeskinderquote für das Medizinstudium vorstellen: „Wer hier in Thüringen sehr verwurzelt ist, wird nach dem Abschluss des Studiums wahrscheinlich auch hier praktizieren wollen. Solche Präferenzen müssen wir stärker gewichten.“

Vor diesem Hintergrund hält Dziuk es für vertretbar, künftig mehr Medizinstudienplätze in Thüringen zu schaffen. „Wir müssen hier im Wettbewerb mit anderen Ländern im Spitzenfeld sein. Für die Debatte insgesamt wäre es jetzt natürlich wichtig, Transparenz zu schaffen und zu schauen, wie viele Mediziner, die wir heute hier ausbilden, auch tatsächlich in Thüringen bleiben.“

Hintergrund: NC-Urteil und Masterplan Medizinstudium

Die Reform des Zulassungsverfahrens ist notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht Ende vergangenen Jahres die derzeitige Praxis für teilweise verfassungswidrig erklärt hat (NC-Urteil). Demnach dürfe nicht ausschließlich die Abiturnote den Weg zum Medizinstudium eröffnen.



Auch im „Masterplan Medizinstudium 2020“ haben sich Bund und Länder darauf verständigt, dass weitere Kriterien wie soziale oder kommunikative Kompetenzen, aber auch eine besondere Motivation für das Studium oder eine einschlägige Berufsausbildung berücksichtigt werden müssen. Auch die Landarztquote ist Teil dieses Strategiepapiers: Die Länder können bis zu zehn Prozent der Medizinstudienplätze vorab entsprechend vergeben.
Autor: khh

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