Landespolitiker äußern sich
Gewässerunterhaltung wird neu geregelt
Mittwoch, 27. Juni 2018, 00:03 Uhr
Gestern trafen sich Vertreter einiger Städte und Gemeinden des Kyffhäuserkreis, um sich in Sondershausen über die vorgesehene Neuregelung bei der Gewässerunterhaltung zu informieren...
Es betrifft voraussichtlich allen Städte und Gemeinden in Thüringen, denn voraussichtlich ab 2019 soll ein neues Gesetz die Pflege der Gewässer neu regeln.
Deshalb haben einige Städte und Gemeinden Vertreter in den Carl-Schroeder-Saal entsandt, um sich aus erster Hand über den neuen Gesetzesentwurf zu informieren. Einige Städte und Gemeinden waren gleich durch die Bürgermeister vertreten, so Artern (Christine Zimmer), Helbedündorf (Jörg Steinmetz), Greußen (René Hartnauer) Sondershausen (in Spe Steffen Grimm) und von der VG Greußen (Ulrich Georgi). Und das Thema ist sehr wichtig, es geht um die Gewässer und auch eine ganze Menge Geld ist im Spiel, pro Jahr für Thüringen voraussichtlich 14 Millionen Euro.
Initiator der gestrigen Begegnung war die Stadt Sondershausen. Bürgermeister Joachim Kreyer hatte dieses Treffen schon vor langer Zeit initiiert, im Rahmen seiner Tätigkeit beim Städte- und Gemeindebund. Selbst teilnehmen konnte er gestern an der bereits zweiten Sitzung nicht (die 1. war in Bleicherode).
Der Fachbereichsleiter Bau und Ordnung, Karsten Kleinschmidt (li.) hatte die Begrüßung und Moderation übernommen und Holger Diening, Referent im Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz den Vortrag über wichtige Punkte des zukünftigen Gesetzes, welches sich noch im Landtag zur Diskussion befindet und 2019 in Kraft treten soll.
Um was geht es bei der Gewässerunterhaltung? Zur Gewässerunterhaltung gehören alle Maßnahmen, welche den ordnungsgemäßen Wasserabfluss gewähren sollen, so u.a. die Pflege der Uferböschungen, Beseitigung von Abflusshindernissen und Auflandungen und mehr.
In dem neuen Gesetz wird die Verantwortung die bisher teilweise bei den Kommunen lag, neu geregelt. Die Unterhaltung der Gewässer erster Ordnung obliegt dem Land. Die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung obliegt den durch das Thüringer Gesetz über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbände (GUV) gegründeten Gewässerunterhaltungsverbände.
Neu dabei, die Gewässerunterhaltungsverbände werden nicht nach den Kreis- und Gemeindestrukturen gegliedert, sondern strikt nach den Einzugsgebieten der jeweiligen Gewässer. Für den Kyffhäuserkreis werden es drei Verbände sein:
- GUV Helbe
- GUV Helme-Ohne-Wipper
- GUV Untere Unstrut-Helderbach.
In der Bildergalerie sehen Sie die Einzugsgebiete und die zugehörigen Gemeinden. Je nach Flächenanteil müssen dann in den GUV anteilig mit Stimmanteil vertreten sein. Diese GUV müssen dann die Unterhaltungsarbeiten organisieren und durchführen.
Und hier gilt es schon bei der Gründung viel zu beachten. Wie soll die Struktur der Verwaltung und die Organisation erfolgen. Das müssen die Verbände selbst festlegen. Einen großen "Wasserkopf" an Verwaltung darf es nicht sein. Pro GUV stehen rund 700.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. Hier wird man wohl sehr gut in andere Bundesländer schauen, die das bereits praktizieren.
Maßnahmen für die Verbesserung des Hochwasserschutzes sollen, so die Aussage aus dem Ministerium, durch andere Fördermittel realisiert werden.
Welchen Aufgaben kommen jetzt auf die Kommunen zu?
1. Für 2019, so lautet die Empfehlung, sollten die Kommunen in ihrem Haushalt die Gewässerunterhaltung erst mal so planen, wie bisher. Man können sich dann freuen, wenn die für 2019 bereits kommenden Mittel auch wirklich in den Kommunen ankommen.
2. Die Kommunen sollten jetzt sehr genau auflisten, welche Arbeiten in welcher Priorität für die nächsten Jahre anstehen. Denn das muss dann in den Gewässerunterhaltungsplan einfließen, der von der Verbandsversammlung zu beschließen ist.
3. Die Kommunen müssen festlegen, wer wie in den GUV mitarbeiten muss. Die Stadt Sondershausen ist durch die vielen Ortsteile wohl sogar in allen drei GUV mit dabei.
Wenn kn die Diskussion gestern richtig deutet, so könnte diese Neuordnung der Gewässerunterhaltung Vorteile für die Kommunen geben, besonders in Hinsicht der Durchfinanzierung. Ob das wirklich so ist, wird sich erst in den nächsten Jahren zeigen. Es wäre nicht das erste Mal, das es plötzlich Kürzungen in den Mitteln an die Kommunen gibt, mit dem Verweis, ihr bekommt ja jetzt das Geld für die Gewässerunterhaltung vom Land.
Man darf also gespannt sein. In jedem Fall sollten die Kommunen und deren Vertreter (Stadt- und Gemeinderäte) sich sehr intensiv mit diesem Problem beschäftigen.
Autor: khhEs betrifft voraussichtlich allen Städte und Gemeinden in Thüringen, denn voraussichtlich ab 2019 soll ein neues Gesetz die Pflege der Gewässer neu regeln.
Deshalb haben einige Städte und Gemeinden Vertreter in den Carl-Schroeder-Saal entsandt, um sich aus erster Hand über den neuen Gesetzesentwurf zu informieren. Einige Städte und Gemeinden waren gleich durch die Bürgermeister vertreten, so Artern (Christine Zimmer), Helbedündorf (Jörg Steinmetz), Greußen (René Hartnauer) Sondershausen (in Spe Steffen Grimm) und von der VG Greußen (Ulrich Georgi). Und das Thema ist sehr wichtig, es geht um die Gewässer und auch eine ganze Menge Geld ist im Spiel, pro Jahr für Thüringen voraussichtlich 14 Millionen Euro.
Initiator der gestrigen Begegnung war die Stadt Sondershausen. Bürgermeister Joachim Kreyer hatte dieses Treffen schon vor langer Zeit initiiert, im Rahmen seiner Tätigkeit beim Städte- und Gemeindebund. Selbst teilnehmen konnte er gestern an der bereits zweiten Sitzung nicht (die 1. war in Bleicherode).
Der Fachbereichsleiter Bau und Ordnung, Karsten Kleinschmidt (li.) hatte die Begrüßung und Moderation übernommen und Holger Diening, Referent im Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz den Vortrag über wichtige Punkte des zukünftigen Gesetzes, welches sich noch im Landtag zur Diskussion befindet und 2019 in Kraft treten soll.
Um was geht es bei der Gewässerunterhaltung? Zur Gewässerunterhaltung gehören alle Maßnahmen, welche den ordnungsgemäßen Wasserabfluss gewähren sollen, so u.a. die Pflege der Uferböschungen, Beseitigung von Abflusshindernissen und Auflandungen und mehr.
In dem neuen Gesetz wird die Verantwortung die bisher teilweise bei den Kommunen lag, neu geregelt. Die Unterhaltung der Gewässer erster Ordnung obliegt dem Land. Die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung obliegt den durch das Thüringer Gesetz über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbände (GUV) gegründeten Gewässerunterhaltungsverbände.
Neu dabei, die Gewässerunterhaltungsverbände werden nicht nach den Kreis- und Gemeindestrukturen gegliedert, sondern strikt nach den Einzugsgebieten der jeweiligen Gewässer. Für den Kyffhäuserkreis werden es drei Verbände sein:
- GUV Helbe
- GUV Helme-Ohne-Wipper
- GUV Untere Unstrut-Helderbach.
In der Bildergalerie sehen Sie die Einzugsgebiete und die zugehörigen Gemeinden. Je nach Flächenanteil müssen dann in den GUV anteilig mit Stimmanteil vertreten sein. Diese GUV müssen dann die Unterhaltungsarbeiten organisieren und durchführen.
Und hier gilt es schon bei der Gründung viel zu beachten. Wie soll die Struktur der Verwaltung und die Organisation erfolgen. Das müssen die Verbände selbst festlegen. Einen großen "Wasserkopf" an Verwaltung darf es nicht sein. Pro GUV stehen rund 700.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. Hier wird man wohl sehr gut in andere Bundesländer schauen, die das bereits praktizieren.
Maßnahmen für die Verbesserung des Hochwasserschutzes sollen, so die Aussage aus dem Ministerium, durch andere Fördermittel realisiert werden.
Welchen Aufgaben kommen jetzt auf die Kommunen zu?
1. Für 2019, so lautet die Empfehlung, sollten die Kommunen in ihrem Haushalt die Gewässerunterhaltung erst mal so planen, wie bisher. Man können sich dann freuen, wenn die für 2019 bereits kommenden Mittel auch wirklich in den Kommunen ankommen.
2. Die Kommunen sollten jetzt sehr genau auflisten, welche Arbeiten in welcher Priorität für die nächsten Jahre anstehen. Denn das muss dann in den Gewässerunterhaltungsplan einfließen, der von der Verbandsversammlung zu beschließen ist.
3. Die Kommunen müssen festlegen, wer wie in den GUV mitarbeiten muss. Die Stadt Sondershausen ist durch die vielen Ortsteile wohl sogar in allen drei GUV mit dabei.
Wenn kn die Diskussion gestern richtig deutet, so könnte diese Neuordnung der Gewässerunterhaltung Vorteile für die Kommunen geben, besonders in Hinsicht der Durchfinanzierung. Ob das wirklich so ist, wird sich erst in den nächsten Jahren zeigen. Es wäre nicht das erste Mal, das es plötzlich Kürzungen in den Mitteln an die Kommunen gibt, mit dem Verweis, ihr bekommt ja jetzt das Geld für die Gewässerunterhaltung vom Land.
Man darf also gespannt sein. In jedem Fall sollten die Kommunen und deren Vertreter (Stadt- und Gemeinderäte) sich sehr intensiv mit diesem Problem beschäftigen.







