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Meldung aus dem Landratsamt

„JUGEND STÄRKEN im Quartier“ soll fortgefüht werden

Donnerstag, 16. August 2018, 08:25 Uhr
Die Teilnahme an 2. Förderphase des Modellprogramms „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ (Zeitraum 01.01.2019 - 30.06.2022) soll beantragt werden...


Der Jugendhilfeausschuss beschloss einstimmig die Vorlage der Verwaltung des Jugendamtes zur Beantragung der 2. Förderphase des Programms „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ für die Jahre 2019- 2022.


Sachbearbeiterin Elke Schnabel vom Jugend. und Sozialamt untersetzte nochmals die Beschluss vorlage mit einem Vortrag.

Aus dem Sachverhalt der Beschlussvorlage

Im Projektzeitraum 01.02.2015 - 31.12.2018 wurde das Modellprojekt des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ durchgeführt. Das Projekt hat folgende Zielstellung:

- Reduzierung der Anzahl der Schulabgänger ohne Schulabschluss
- Entwicklung eines Modells zur frühzeitigen Identifizierung von Schülern, die Gefahr laufen, ohne Abschluss die Schule zu verlassen
- Installation adäquater Instrumente vor Ort
2 Fachkräfte in der Arbeit mit schulverweigernden Jugendlichen im Regelschulsystem und 1 Fachkraft im Berufsschulsystem mit Schwerpunkt BVJ und BFS,
aufsuchende Jugendsozialarbeit mit Quartiersansatz
gezielte Mikroprojekte für die Zielgruppe
- Sicherung der späteren sozialen, gesellschaftlichen und beruflichen Integration der Jugendlichen
- Reduzierung der Jugendarbeitslosigkeit

Mit Unterstützung der 3 Mitarbeiter und besonders gestalteter Projekte konnte der Zugang zu Jugendlichen dieser Zielgruppen erreicht werden.

Projekt 1 - 2. Chance für Schulverweigerer
- Die frühzeitige intensive einzelfallbezogene Arbeit mit schulverweigernden Jugendlichen in den Standorten der Regel- und Berufsschulen
- Umsetzung eines Angebotes für schulverweigernde Jugendliche in Erprobung mit quartiersbezogener aufsuchender Jugendsozialarbeit, dafür werden 2 Fachkräfte eingesetzt, welche mit schulverweigernden Jugendlichen an je 4 Regelschulen arbeiten und 1 Fachkraft, die adäquat das Angebot am Berufsschulzentrum Kyffhäuser anbietet.
- Als Abrufangebot können sich Schulen, Schulsozialarbeiter, Eltern und Schüler an die Fachkräfte wenden und Unterstützung bei aktiver und passiver Schulverweigerung und/oder Schulmüdigkeit erbitten.
- Einen weiteren Schwerpunkt bildete die Arbeit mit Familien und gleichaltrigen Jugendlichen im Lebensumfeld der jungen Menschen. Die einzelfallbezogene Arbeit trug sehr zur individuellen Problembewältigung bei.
- Es konnte eine enge - auch personelle - Verknüpfung mit bestehenden und im Projekt initiierten quartiersbezogenen Angeboten erreicht werden und dies führte zu Kooperationen und bisher nicht genutzten Effekten.

Projekt 2 - Jugend stärken in den benachteiligten Quartieren
- In den besonders benachteiligten Quartieren im Landkreis fand quartiersbezogene aufsuchende Jugendsozialarbeit statt.
Sondershausen - "Hasenholz/Östertal"
Bad Frankenhausen - "Am Tischplatt"
Artern - „Am Königstuhl“ (bis Juli 2017)
- Die Kombination aus Komm- und Geh-Struktur ermöglichte den langfristigen Zugang zu den Jugendlichen und deren Umfeld.
- Neben der einzelfallbezogenen Arbeit wurden für die Familien flankierende Angebote vorgehalten und gemeinsam gestaltet.
- Mit Unterstützung zielgruppenspezifischer (Gruppen)Angebote in Form von Mikroprojekten und durch Aktionen wurde die Lebensqualität in den Quartieren gesteigert.
Das Projekt ist in den Quartieren etabliert und in vielfältigen Formen für die Jugendlichen unterstützend und öffentlich sichtbar.

Projekt 3 – Mikroprojekte
- Die Beantragung war in zwei Bereichen möglich, entweder Förderung des sozialen Miteinanders oder gemeinsame Gestaltung des Wohnumfeldes.
- Mit dieser Form der Umsetzung konnten ergänzende Angebote für bestimmte Zielgruppen mit Angeboten im Quartier umgesetzt werden.
- Hierbei handelte es sich um niedrigschwellige, kleinteilige, zeitlich überschaubare, quartiers- und zielgruppenbezogene Angebote.
- Die Ideen und Konzepte hierfür wurden vorwiegend gemeinsam mit den Jugendlichen entwickelt und umgesetzt.
- Besonders der Gestaltung von Freiflächen in den Wohnbereichen galt die Aufmerksamkeit, so konnten gezielt Wohnumfeldverbesserungen mit den Jugendlichen erreicht werden, welche eine nachhaltige Wirkung und Anerkennung hinterlassen haben.

Die Verwaltung des Jugendamtes arbeitete in der Projektumsetzung mit zwei freien Trägern zusammen:
- Jugendhilfe- und Förderverein e. V.? östlicher Kyffhäuserkreis
- Stadtjugendring Sondershausen e. V.? westlicher Kyffhäuserkreis

Der Landkreis hat die Möglichkeit, einen Antrag für die 2. Förderperiode zu stellen. Nach Einschätzung des Bundes wurden die gestellten Zielsetzungen mit den Teilnehmern erreicht und sogar übertroffen. Eine Fortführung des Projektes stärkt die geschaffenen Strukturen und unterstützt das Anliegen des Kyffhäuserkreises zur Ermöglichung von Perspektiven für Jugendliche im Landkreis.

Der Projektbaustein 2. Chance wird bisher an den Regel- und Gemeinschaftsschulen im Kyffhäuserkreis angeboten und ist fester Bestandteil der inhaltlichen Arbeit geworden. Die einzelfallbezogene und aufsuchende Arbeit mit schulverweigernden Jugendlichen zeigt nachhaltige Erfolge und soll fortgeführt werden, da sich dieses Angebot verstetigen soll. Die Förderschulen im Landkreis sind von dieser Form der Sozialarbeit bis jetzt ausgenommen, es besteht aber ein dringender Handlungsbedarf, auch diese Jugendlichen zu erreichen und zu unterstützen. Es zeigt sich, dass gerade diese Zielgruppe zum Ausgleich sozialer Benachteiligung sowie individueller Beeinträchtigung in erhöhtem Maße auf sozialpädagogische Unterstützung angewiesen ist. Eine frühzeitige intensive einzelfallbezogene Arbeit mit aktiv und passiv schulverweigernden Jugendlichen ist an den Regel- und Gemeinschaftsschulen sowie an den Förderzentren im Kyffhäuserkreis dringend erforderlich.

Das Projekt JUGEND STÄRKEN im Quartier soll in der 2. Förderperiode in Anlehnung an das vorangegangene Modellprojekt fortgeführt werden.

Der Projektbaustein „2.Chance für Schulverweigerer/-innen“ soll weiterhin an allen 8 Regel- und Gemeinschaftsschulen im Kyffhäuserkreis beibehalten werden. Zudem soll dieses Angebot ebenfalls an den beiden Förderzentren im Landkreis vorgehalten werden.
Ferner soll die bestehende Arbeit in der Quartieren (Sondershausen, Bad Frankenhausen) im Rahmen der Durchführung von Mikroprojekten bewahrt werden. Der Schwerpunkt der Arbeit soll in Sonderhausen jedoch auf das Quartier „Wippertor“ verlagert werden. In diesem Quartier ist der Bevölkerungsanteil der jungen Menschen mit Migrationshintergrund in den letzten Jahren deutlich angestiegen. Durch eine enge Kooperation mit dem dort tätigen Streetworker sollen gezielt Mikroprojekte durchgeführt werden.

Des Weiteren soll das Quartier „Am Königsstuhl“ in Artern in den Fokus genommen werden. Durch die Schließung der Staatlichen Berufsschule (Schulteil 3) und des Umzuges der Staatlichen Gemeinschaftsschule "Johann Gottfried Borlach" in das Quartier, kann der Ansatz der quartiersbezogenen aufsuchenden Jugendsozialarbeit erneut im Projekt Anklang finden. In dem Quartier „Am Königsstuhl“ ist der Anteil an ausländischer Bevölkerung besonders hoch. In dem Wohnquartier sind in plattenbauweise errichtete Wohnblocks, in denen je Eingang 10 Familien wohnen. Im nahen Umfeld befindet sich eine Jugendhilfeeinrichtung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und die Grund- sowie Gemeinschaftschule. Das Förderzentrum kann in die Quartiersarbeit aktiv einbezogen werden. Ein Jugend- und Freizeitzentrum bereichert das Wohngebiet und kann für Aktivitäten unterstützend genutzt werden.

Die Fehltage im Schuljahr 2015/2016 lagen bei 5,9% im LK, in TH nur bei 3,9%. Die Jugendlichen haben vielfach einen individuellen, in der bisherigen Lebensbiografie begründeten, Unterstützungsbedarf. Über das Projekt soll erreicht werden, dass sich die Ausbildungschancen wesentlich verbessern und Ausbildungen auf dem lokalen Ausbildungsmarkt gefunden werden.

Die langfristige Stabilisierung der TeilnehmerInnen sowie die Erreichung eines Schulabschlusses sind erstes Ziel der Maßnahmen. Dies soll über individuelle Kontakte oder Gruppenangebote erreicht werden (z.B. Anti-Aggressions-Training).
Die Kooperation mit den beiden Trägern der Projektphase 1. soll bestehen bleiben. Die Aufgabenbeschreibungen werden entsprechend angepasst.

Für eine nahtlose Weiterführung des Projektes ist der Antrag daher bis spätestens 26.09.2018 einzureichen.
Autor: khh

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