Kommunalpolitiker äußern sich
Der Schock zum Wochenende
Montag, 27. August 2018, 12:34 Uhr
Schlägt man nichts ahnend die Lokalseite einer Zeitung vom Samstag auf, fällt sofort ins Auge, dass es hier wieder einmal Populismus in Höchstform gibt, so Kreistagsmitglied Rainer Scheerschmidt, der sich mit dortigen Aussagen der NUBI auseinandersetzt. Hier der Wortlaut...
Die NUBI lädt wieder einmal zu einem Plauderabend ein. Man verspricht Themen, die man nicht lösen kann, die aber Publikumswirksam sind.
Ja man schreckt nicht davor zurück, gesetzliche Grundlagen einfach zu ignorieren, um sich ins Gespräch zu bringen.
Ein Beispiel: Die NUBI möchte über die Einsparung des 1. Und 2. Beigeordneten der Stadt diskutieren. Was soll das? Soll Sondershausen die Erste Stadt ohne Beigeordneten des Bürgermeisters sein?
Abgesehen dass in der Thüringer Gemeinde-und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung-ThürKO) §12 Absatz 1 gefordert wird:
(1) Jede Gemeinde muss einen Beigeordneten haben; er ist Stellvertreter des Bürgermeisters bei dessen Verhinderung. Als Verhinderung gilt insbesondere die urlaubs- und krankheitsbedingte Abwesenheit des Bürgermeisters und die Nichtbesetzung des Bürgermeisteramtes.
Warum ignoriert man dieses? Will die NUBI die ThürKO neu verfassen und dann durch den Thüringer Landtag bestätigen lassen? Soll die Stadt Sondershausen so lange handlungsunfähig bleiben, wenn der Bürgermeister nicht anwesend ist?
Solche Luftschlösser zur Diskussion zu stellen, sollte man sich wirklich sparen.
Was hat sich der Vorstand der NUBI vorgestellt?
Rainer Scheerschmidt
Mitglied des Kreistag Kyffhäuserkreis
Autor: khhDie NUBI lädt wieder einmal zu einem Plauderabend ein. Man verspricht Themen, die man nicht lösen kann, die aber Publikumswirksam sind.
Ja man schreckt nicht davor zurück, gesetzliche Grundlagen einfach zu ignorieren, um sich ins Gespräch zu bringen.
Ein Beispiel: Die NUBI möchte über die Einsparung des 1. Und 2. Beigeordneten der Stadt diskutieren. Was soll das? Soll Sondershausen die Erste Stadt ohne Beigeordneten des Bürgermeisters sein?
Abgesehen dass in der Thüringer Gemeinde-und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung-ThürKO) §12 Absatz 1 gefordert wird:
(1) Jede Gemeinde muss einen Beigeordneten haben; er ist Stellvertreter des Bürgermeisters bei dessen Verhinderung. Als Verhinderung gilt insbesondere die urlaubs- und krankheitsbedingte Abwesenheit des Bürgermeisters und die Nichtbesetzung des Bürgermeisteramtes.
Warum ignoriert man dieses? Will die NUBI die ThürKO neu verfassen und dann durch den Thüringer Landtag bestätigen lassen? Soll die Stadt Sondershausen so lange handlungsunfähig bleiben, wenn der Bürgermeister nicht anwesend ist?
Solche Luftschlösser zur Diskussion zu stellen, sollte man sich wirklich sparen.
Was hat sich der Vorstand der NUBI vorgestellt?
Rainer Scheerschmidt
Mitglied des Kreistag Kyffhäuserkreis
