Neues aus Sondershausen
Ehrenamtliche Beigeordnete bleiben
Freitag, 31. August 2018, 11:28 Uhr
Im Stadtrat von Sondershausen ging es gestern um die Abschaffung des 1. und 2. ehrenamtlichen Beigeordneten der Stadt Sondershausen...
Beraten wurde der Antrag des Stadtratsmitgliedes Gerhard Axt (NUBI) vom 19. Juli 2018 – Abschaffung des 1. und 2. ehrenamtlichen Beigeordneten der Stadt Sondershausen.
Gerhard Axt argumentierte, die Einsetzung eines 1. und 2. ehrenamtlichen Beigeordneten der Stadt Sondershausen sei eine Kann-Bestimmung und mit der Vertretung des Bürgermeisters durch den Hauptamtsleiter Stefan Schard sei man gur weggekommen.
Axt war aber der einzige Stadtrat, der das so sah. Die Stadt kann auf Dauer nicht nur durch zwei Personen vertreten sein. Ein Hauptamtlicher würde aber wesentlich höhere Kosten verursachen, auch wenn es in Personalunion mit dem Hauptamtsleiter wäre. Die Einsparung von 3.000 Euro im Jahr bei Wegfall des 1. und 2. ehrenamtlichen Beigeordneten wäre auf keinen Fall realistisch.
Jetzige Verfahrensweise, der Hauptamtsleiter vertritt den Bürgermeister wenn zu erwarten ist, das verwaltungstechnische Fragen aufkommen könnten und die Beigeordneten über nehmen repräsentative Aufgaben, soll beigehalten werden.
Der Beschlussentwurf wurde bei nur einer Ja-Stimme klar abgewieseen.
Autor: khhBeraten wurde der Antrag des Stadtratsmitgliedes Gerhard Axt (NUBI) vom 19. Juli 2018 – Abschaffung des 1. und 2. ehrenamtlichen Beigeordneten der Stadt Sondershausen.
Gerhard Axt argumentierte, die Einsetzung eines 1. und 2. ehrenamtlichen Beigeordneten der Stadt Sondershausen sei eine Kann-Bestimmung und mit der Vertretung des Bürgermeisters durch den Hauptamtsleiter Stefan Schard sei man gur weggekommen.
Axt war aber der einzige Stadtrat, der das so sah. Die Stadt kann auf Dauer nicht nur durch zwei Personen vertreten sein. Ein Hauptamtlicher würde aber wesentlich höhere Kosten verursachen, auch wenn es in Personalunion mit dem Hauptamtsleiter wäre. Die Einsparung von 3.000 Euro im Jahr bei Wegfall des 1. und 2. ehrenamtlichen Beigeordneten wäre auf keinen Fall realistisch.
Jetzige Verfahrensweise, der Hauptamtsleiter vertritt den Bürgermeister wenn zu erwarten ist, das verwaltungstechnische Fragen aufkommen könnten und die Beigeordneten über nehmen repräsentative Aufgaben, soll beigehalten werden.
Der Beschlussentwurf wurde bei nur einer Ja-Stimme klar abgewieseen.


