Meldung aus der Wirtschaftswelt
IHK informiert Einzelhändler und Gastronomen:
Mittwoch, 05. September 2018, 20:50 Uhr
Informationsveranstaltung zur Vorbereitung auf unangekündigte Kassenprüfung durch die Finanzverwaltung...
Ob Einzelhändler oder Gastronom – seit dem 01.01.2018 kann der Betriebsprüfer unangekündigt im Laden stehen und Zugriff auf das Kassensystem fordern. Das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen erlaubt der Finanzverwaltung intensive Kontrollmöglichkeiten bei Bargeschäften und Zugriff auf die Kassenunterlagen. Geprüft werden verstärkt elektronische Kassensysteme und bei Führung einer offenen
Ladenkasse auch die Erfassung von Einnahmen, ebenso die Einhaltung der Vorgaben bei der Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften.
Bereits kleine Fehler bei der Aufzeichnung, Dokumentation und Aufbewahrung von Geschäftsvorfällen können erhebliche Folgen (Hinzuschätzungen) haben. Die Kassennachschau ab 2018 ist unangekündigt möglich – Grund genug, sich selbst und seine Mitarbeiter auf diesen Moment vorzubereiten.
Die Industrie- und Handelskammer bietet zu diesem Thema am
10. September 2018 um 15. Uhr in Erfurt eine kostenfreie Informationsveranstaltung. Folgende Themen werden erläutert:
Kassensysteme im Überblick – welche Besonderheiten gibt es?
Was bedeutet unangekündigte Kassennachschau?
Welche Aufbewahrungsvorschriften bestehen und wie können Kassendaten archiviert werden?
Wie geht der Prüfer vor?
Was bedeutet die Durchführung einer Datenanalyse?
Bitte melden Sie sich direkt auf unserer Website www.erfurt.ihk.de unter der Veranstaltungsnummer (Eingabe im Suchfeld) 145110161 an.
Autor: khhOb Einzelhändler oder Gastronom – seit dem 01.01.2018 kann der Betriebsprüfer unangekündigt im Laden stehen und Zugriff auf das Kassensystem fordern. Das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen erlaubt der Finanzverwaltung intensive Kontrollmöglichkeiten bei Bargeschäften und Zugriff auf die Kassenunterlagen. Geprüft werden verstärkt elektronische Kassensysteme und bei Führung einer offenen
Ladenkasse auch die Erfassung von Einnahmen, ebenso die Einhaltung der Vorgaben bei der Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften.
Bereits kleine Fehler bei der Aufzeichnung, Dokumentation und Aufbewahrung von Geschäftsvorfällen können erhebliche Folgen (Hinzuschätzungen) haben. Die Kassennachschau ab 2018 ist unangekündigt möglich – Grund genug, sich selbst und seine Mitarbeiter auf diesen Moment vorzubereiten.
Die Industrie- und Handelskammer bietet zu diesem Thema am
10. September 2018 um 15. Uhr in Erfurt eine kostenfreie Informationsveranstaltung. Folgende Themen werden erläutert:
Kassensysteme im Überblick – welche Besonderheiten gibt es?
Was bedeutet unangekündigte Kassennachschau?
Welche Aufbewahrungsvorschriften bestehen und wie können Kassendaten archiviert werden?
Wie geht der Prüfer vor?
Was bedeutet die Durchführung einer Datenanalyse?
Bitte melden Sie sich direkt auf unserer Website www.erfurt.ihk.de unter der Veranstaltungsnummer (Eingabe im Suchfeld) 145110161 an.
