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Neue Glücksspielbehörde wird in Sachsen-Anhalt aufgebaut

Mittwoch, 18. August 2021, 07:11 Uhr
Die künftige gemeinsame Glücksspielbehörde der Bundesländer geht nach Sachsen-Anhalt. Dies geht aus einer Pressemitteilung der Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt vom 26. Januar hervor. Die neue Glücksspielaufsicht kümmert sich damit seit Sommer 2021 um die Regulierung des Online-Glückspiels in Deutschland. Sprich, sie ist auch die erste Anlaufstelle auf Frage wie „ ist Unibet legal“ und „wie spielt man sicher im Internet?“


Glücksspielstaatsvertrag ratifiziert
In ihrer Sitzung hatte die Landesregierung Sachsen-Anhalts zuvor den Entwurf des Vierten Glücksspielrechtsänderungsgesetzes als Zustimmungs- und Ergänzungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag 2021 beschlossen. Mit dem Gesetz wird der neue Staatsvertrag ratifiziert, den die Ministerpräsidenten der Länder im Oktober 2020 erarbeitet hatten. Die „finale Entscheidung“ zur Ratifizierung liege nun beim Landtag in Magdeburg.
Sachsen-Anhalts Innenminister Michael Richter fasste die Neuerungen des Glücksspielstaatsvertrages zusammen:

„Im Mittelpunkt der Novellierung steht die Erhöhung des Spielerschutzes. Die Glücksspielangebote im Internet werden neu reguliert, um sie dadurch besser kontrollieren zu können. Der Staatsvertrag regelt auch die Errichtung der gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder mit Sitz in Sachsen-Anhalt als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts.“

110 Behörden-Arbeitsplätze für Halle

Seit dem 1. Juli 2021 soll der Sitz der Behörde in Halle an der Saale eingerichtet werden. Die Übertragung aller Zuständigkeiten von den Ländern auf die Behörde in Halle soll zum 1. Januar 2023 abgeschlossen sein.

Durch die Einrichtung der Glücksspielaufsicht sollen in der kreisfreien Großstadt rund 110 neue Behördenarbeitsplätze entstehen. Erste Stellenanzeigen wurden bereits veröffentlicht. So werden auf der Webseite des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt „Sachbearbeiter/innen (m/w/d) in den Bereichen virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Testspiele“ gesucht. Bereits am 2. Mai sollen die neuen MitarbeiterInnen ihre Stellen im Landesverwaltungsamt antreten, bis die neue Behörde arbeitsfähig ist.

Zu den Tätigkeiten der SachbearbeiterInnen zählen gemäß der Stellenausschreibung die „Prüfung und Erteilung von Erlaubnissen zur Veranstaltung sowie die Aufsicht über die Veranstaltung von virtuellen Automatenspielen / Online-Poker“, die „Ahndung von Verstößen, sofern Erlaubnisvorgaben nicht eingehalten werden beziehungsweise Verfahrensvorbereitung bei sonstigen Rechtsverstößen (Ordnungswidrigkeitenverfahren)“, sowie die „Auswertung und Anwendung der nationalen und europäischen Rechtsprechung im Hinblick auf bisher ungeklärte Rechtsfragen und die Begleitung von Rechtsstreitigkeiten“.

Einzelheiten des neuen Glücksspielstaatsvertrags
Neben der Schaffung der neuen Glücksspielaufsicht in Halle an der Saale beinhaltet der neue Glücksspielstaatsvertrag insbesondere Neuerungen zum Online-Glücksspiel, von denen zum Beispiel Anbieter von Glücksspielplattformen betroffen sein werden. Im Einzelnen sind folgende Änderungen vorgesehen:

Legale und sichere Alternativen zu bisher nicht lizenzierten Angeboten: Online-Casinospiele, virtuelle Automatenspiele und Online-Poker sind künftig erlaubt.

Erhöhung des Spielerschutzes: Ein Einsatzlimit in Höhe von 1.000 Euro pro Monat soll Spieler davor schützen, sich finanziell zu übernehmen. Die Limits sollen in einer zentralen Datei („Limitdatei“) eingetragen werden.

Verbesserte Steuerung des Glücksspiels im Internet: Anbieter sollen dazu verpflichtet werden, die Spielbewegungen auf ihren Webseiten aufzuzeichnen.

Erleichterung der Umsetzung von Sanktionen bei Verstößen: Sperren von nicht-lizenzierten Portalen durch IP-Blocking.

Abschaffung des Monopols für Sportwetten: Das Veranstaltungsmonopol soll fortan nur noch für die Lotterien gelten.

Damit der Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspiels in Deutschland wie geplant in Kraft treten kann, muss dieser noch von den übrigen Länderparlamenten ratifiziert werden. Dazu ist die Zustimmung von 13 der 16 Bundesländer erforderlich. Die Entscheidung des Parlaments in Sachsen-Anhalt gilt als richtungsweisend, da das Bundesland aufgrund des künftigen Behördensitzes eine Schlüsselrolle einnimmt.
Autor: red

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