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Beitragsfreiheit und Qualitätsverbesserung schließen sich nicht aus

Dienstag, 25. September 2018, 15:23 Uhr
Landeselternvertretung fordert anlässlich einer Aktuellen Stunde im Landtag offenen Diskussionsprozess über die Verwendung der Mittel des „Gute-Kita-Gesetzes“. Dazu erreichte kn diese Meldung...

„Es ist sehr zu begrüßen, dass die CDU-Fraktion die Diskussion um das „Gute-Kita-Gesetz“ auf die Tagesordnung der morgigen Landtagssitzung gesetzt hat“, lobt die Landeselternsprecherin für Kitas, Ulrike Grosse-Röthig, die parlamentarische Initiative.

„Sorge macht mir allerdings die Aussage der CDU, die mit dem Gesetz nach Thüringen fließenden Bundesgelder sollten angeblich nicht für einen weiteren Ausbau der Kita-Beitragsfreiheit verwendet werden. Als Elternvertretung von rund 94.000 Kita-Kindern fordern wir mindestens ein weiteres beitragsfreies Kita-Jahr. Bessere Bedingungen für frühkindliche Bildung und Chancengleichheit für jedes Kind können nur in einem gleichlaufenden Prozess von Beitragsfreiheit und Qualitätsverbesserung gelingen.

So sieht es auch der Gesetzentwurf des „Gute-Kita-Gesetzes“ vor. Dies hat Bundesfamilienministerin Franziska Giffey am vergangenen Wochenende auf dem Bundeskongress der Kita-Eltern nochmals betont. Das entspricht nicht nur der Position der Thüringer Landeselternvertretung Kita, sondern auch der Meinung der Bundeselternvertretung, deren Sprecherin Grosse-Röthig seit dem vergangenen Wochenende ist.

„Chancengleichheit kann nur erreicht werden, wenn finanzielle Erwägungen keine Rolle bei der Wahl der Bildungseinrichtung Kita mehr spielen. Gleichzeitig darf die Qualitätsentwicklung nicht aus dem Fokus geraten, weil jedes Kind Anspruch auf beste Bildung hat.“



„Wir sehen in der schrittweisen Fortsetzung der Beitragsfreiheit und dem Bestreben, gleichzeitig die Qualität in den Einrichtungen zu verbessern, Thüringen auf einem guten Weg. Die flexiblen Handlungsfelder des Gute-Kita-Gesetzes geben uns die Möglichkeit, die gute Entwicklung fortzusetzen.

Als Elternvertretung erwarten wir von der Landesregierung einen offenen und fairen Diskussionsprozess über die Verwendung der zu erwartenden Mittel. Bevor Thüringen eine Bund-Länder-Vereinbarung abschließt, müssen die Eltern umfassend eingebunden werden“, so Grosse-Röthig abschließend.
Autor: khh

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