Nordthüringer Schulamt
Ab 1. Oktober Beamte auf Lebenszeit
Freitag, 28. September 2018, 14:00 Uhr
Ein großer Tag für 178 Lehrkräfte und sechs Schulleiter aus dem Bereich des Nordthüringer Schulamtes. Sie erhielten gestern aus den Händen von Dr. Bernd Uwe Althaus ihre Ernennungsurkunde als Beamte auf Lebenszeit....
Viele erinnern sich sicher an den September des vergangenen Jahres, als fast auf den Tag genau, in der Obereichsfeldhalle in Leinefelde die Urkunden an 350 Lehrerinnen und Lehrer für die Verbeamtung auf Probe ausgegeben werden konnten. Ein großer Schritt in der Bildungspolitik des Freistaates.
Gestern, zum zweiten feierlichen Augenblick, sagte Bernd Uwe Althaus: "Es war ein wertschätzendes Ambiente und eine gute Veranstaltung und mir ist noch immer eindrucksvoll das Ablegen des Diensteides im Saal in Erinnerung. Schon damals hatte ich gesagt, dass die Dauer der Probezeit individuell festgelegt wird. Am heutigen Tag haben wir nunmehr die Möglichkeit, für 178 Lehrkräfte und sechs Schulleiter aus diesem Personenkreis die Ernennung zu Beamten auf Lebenszeit vorzunehmen."
Zu Beginn dankte der Schulamts-Chef der Schulleiterin der Worbiser Grundschule dafür, dass sie die Aula für die Feststunde zur Verfügung gestellt hatte. Einen weiteren Dank sprach er Frau Knarik-Greßler für die musikalische Begleitung am Flügel aus.
Mit der Öffnung des Weges zur Ernennung von Beamten ab Sommer 2017 war eine wesentliche Stellschraube in Gang gebracht worden, um auf den Personalbedarf und die Bewerbersituation für Thüringen zu reagieren, betonte Bernd Uwe Althaus. Ich sehe darin einen ersten richtigen und wichtigen Schritt, um Bildung bei uns im Freistaat weiter gut und verlässlich gestalten zu können. Denn unsere Bildungsziele und Unterrichtsinhalte können wir nur dann erfolgreich umsetzen, wenn hierfür auch Lehrerinnen und Lehrer in ausreichender Zahl und mit der richtigen Profession gewonnen werden können und diese auch verlässlich ihre Bildungs- und Erziehungsarbeit leisten können. Das Angebot einer Einstellung unmittelbar im Beamtenverhältnis ist hierfür ein erster guter Schritt.
Bernd Uwe Althaus verglich den Ausgangspunkt von 2017 mit den heutigen Möglichkeiten und stellte einige Eckdaten heraus:
Seit dem Kalenderjahr 2018 ist das Schulamt nicht mehr an die beiden Einstellungszeitpunkte Halbjahr und Endjahr gebunden, sondern kann frei werdende Stellen auch unterjährig besetzen.
Die Fest- und Umsetzung eines sogenannten Einstellungskorridors gehört ebenfalls der Vergangenheit an. Alle frei werdenden Stellen können wieder besetzt werden, wenn sie nicht durch einen Altsteilzeitvertrag auslaufend sind.
Die Einstellungsrichtlinie wurde weiter geöffnet, Lehrkräfte mit Lehramt für Gymnasien und Berufsschulen können für die Regelschulen eingestellt werden.
Es ist mit Änderung der Bildungsdienstlaufbahnverordnung nun auch möglich, diese Lehrkräfte als Regelschullehrer in das Beamtenverhältnis zu übernehmen. Seit 2018 können auch Seiteneinsteiger ihren Weg in den Thüringer Schuldienst finden und sich entsprechend qualifizieren.
Von den bis heute 134 Neueinstellungen im Schulamtsbereich in diesem Jahr sind es 17 Personen, die dadurch eingestellt werden konnten.
In anderen Bereichen, wie z.B. bei der Besetzung von Elternzeitvertretungen, wurde die Arbeit durch die Übertragung der Entscheidung auf die Staatlichen Schulämter erleichtert und beschleunigt.
Die genannten Punkte dürfen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir über Beschäftigungsverhältnisse im öffentlichen Dienst sprechen, die in einem geordneten Rechtsrahmen realisiert und betreut werden müssen, betonte Althaus.
Er verwies auf die heutige Änderung des Besoldungsgesetzes in Thüringen und auch darauf, dass die Sorge um Bewerber allerdings weitreichender ist und intensiver Überlegungen sowie auch der Erschließung neuer Wege bedarf.
Im Detail wurden gestern
84 Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer
21 Regelschullehrer sowie 10 Lehrer an Gemeinschaftsschulen
11 Förderschullehrer,
45 Gymnasiallehrer und 7 Berufsschullehrer
sowie 6 Schulleiterinnen und Schulleiter als Beamte auf Lebenszeit benannt.
Autor: enViele erinnern sich sicher an den September des vergangenen Jahres, als fast auf den Tag genau, in der Obereichsfeldhalle in Leinefelde die Urkunden an 350 Lehrerinnen und Lehrer für die Verbeamtung auf Probe ausgegeben werden konnten. Ein großer Schritt in der Bildungspolitik des Freistaates.
Gestern, zum zweiten feierlichen Augenblick, sagte Bernd Uwe Althaus: "Es war ein wertschätzendes Ambiente und eine gute Veranstaltung und mir ist noch immer eindrucksvoll das Ablegen des Diensteides im Saal in Erinnerung. Schon damals hatte ich gesagt, dass die Dauer der Probezeit individuell festgelegt wird. Am heutigen Tag haben wir nunmehr die Möglichkeit, für 178 Lehrkräfte und sechs Schulleiter aus diesem Personenkreis die Ernennung zu Beamten auf Lebenszeit vorzunehmen."
Zu Beginn dankte der Schulamts-Chef der Schulleiterin der Worbiser Grundschule dafür, dass sie die Aula für die Feststunde zur Verfügung gestellt hatte. Einen weiteren Dank sprach er Frau Knarik-Greßler für die musikalische Begleitung am Flügel aus.
Mit der Öffnung des Weges zur Ernennung von Beamten ab Sommer 2017 war eine wesentliche Stellschraube in Gang gebracht worden, um auf den Personalbedarf und die Bewerbersituation für Thüringen zu reagieren, betonte Bernd Uwe Althaus. Ich sehe darin einen ersten richtigen und wichtigen Schritt, um Bildung bei uns im Freistaat weiter gut und verlässlich gestalten zu können. Denn unsere Bildungsziele und Unterrichtsinhalte können wir nur dann erfolgreich umsetzen, wenn hierfür auch Lehrerinnen und Lehrer in ausreichender Zahl und mit der richtigen Profession gewonnen werden können und diese auch verlässlich ihre Bildungs- und Erziehungsarbeit leisten können. Das Angebot einer Einstellung unmittelbar im Beamtenverhältnis ist hierfür ein erster guter Schritt.
Bernd Uwe Althaus verglich den Ausgangspunkt von 2017 mit den heutigen Möglichkeiten und stellte einige Eckdaten heraus:
Seit dem Kalenderjahr 2018 ist das Schulamt nicht mehr an die beiden Einstellungszeitpunkte Halbjahr und Endjahr gebunden, sondern kann frei werdende Stellen auch unterjährig besetzen.
Die Fest- und Umsetzung eines sogenannten Einstellungskorridors gehört ebenfalls der Vergangenheit an. Alle frei werdenden Stellen können wieder besetzt werden, wenn sie nicht durch einen Altsteilzeitvertrag auslaufend sind.
Die Einstellungsrichtlinie wurde weiter geöffnet, Lehrkräfte mit Lehramt für Gymnasien und Berufsschulen können für die Regelschulen eingestellt werden.
Es ist mit Änderung der Bildungsdienstlaufbahnverordnung nun auch möglich, diese Lehrkräfte als Regelschullehrer in das Beamtenverhältnis zu übernehmen. Seit 2018 können auch Seiteneinsteiger ihren Weg in den Thüringer Schuldienst finden und sich entsprechend qualifizieren.
Von den bis heute 134 Neueinstellungen im Schulamtsbereich in diesem Jahr sind es 17 Personen, die dadurch eingestellt werden konnten.
In anderen Bereichen, wie z.B. bei der Besetzung von Elternzeitvertretungen, wurde die Arbeit durch die Übertragung der Entscheidung auf die Staatlichen Schulämter erleichtert und beschleunigt.
Die genannten Punkte dürfen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir über Beschäftigungsverhältnisse im öffentlichen Dienst sprechen, die in einem geordneten Rechtsrahmen realisiert und betreut werden müssen, betonte Althaus.
Er verwies auf die heutige Änderung des Besoldungsgesetzes in Thüringen und auch darauf, dass die Sorge um Bewerber allerdings weitreichender ist und intensiver Überlegungen sowie auch der Erschließung neuer Wege bedarf.
Im Detail wurden gestern
84 Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer
21 Regelschullehrer sowie 10 Lehrer an Gemeinschaftsschulen
11 Förderschullehrer,
45 Gymnasiallehrer und 7 Berufsschullehrer
sowie 6 Schulleiterinnen und Schulleiter als Beamte auf Lebenszeit benannt.



