Meldung aus dem Landratsamt
Aus dem Kreisausschuss
Donnerstag, 22. November 2018, 00:18 Uhr
Gleich drei Beschlüsse gingen gestern problemlos durch den Kreisausschuss des Kreistags des Kyffhäuserkreises. Es ging um die Dienstleistungsaufträge des Landkreises mit den drei Verkehrsgesellschaften...
1. Ergänzung des öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA) zwischen dem Kyffhäuserkreis und der Verkehrsgesellschaft Südharz mbH (VGS)
Der Kreisausschuss beschloss die in der Anlage aufgeführten Ergänzungen zum öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA) zwischen dem Kyffhäuserkreis und der Verkehrsgesellschaft Südharz mbH und ermächtigt die Landrätin zur Unterzeichnung der Vertragsänderungen.
2. Ergänzung des öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA) zwischen dem Kyffhäuserkreis und der Stadtbus-Gesellschaft Mühlhausen und Sondershausen mbH (SBG)
Der Kreisausschuss beschloss die in der Anlage angefügte Ergänzung zum öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA) zwischen dem Kyffhäuserkreis und der Stadtbus-Gesellschaft Mühlhausen und Sondershausen mbH (SBG)und ermächtigt die Landrätin zur Unterzeichnung der Vertragsänderungen.
3. Ergänzung des öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA) zwischen dem Kyffhäuserkreis und der Regionalbus-Gesellschaft Unstrut-Hainich- und Kyffhäuserkreis mbH (RBG)
Der Kreisausschuss beschließt die in der Anlage angefügte Ergänzung zum öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA) zwischen dem Kyffhäuserkreis und der Regionalbus-Gesellschaft Unstrut-Hainich- und Kyffhäuserkreis mbH (RBG) und ermächtigt die Landrätin zur Unterzeichnung der Vertragsänderungen.
Alle drei Beschlüsse wurden ohne größere Diskussion einstimmig gefasst.
In der folgenden pdf-Datei finden sie die von der Landrätin Antje Hochwind (SPD) vorgetragenen Begründungen.
Begündungen der Landrätin
Hier gibt es die Änderungen im Vertragstext:
Vertragsänderungen
Autor: khh1. Ergänzung des öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA) zwischen dem Kyffhäuserkreis und der Verkehrsgesellschaft Südharz mbH (VGS)
Der Kreisausschuss beschloss die in der Anlage aufgeführten Ergänzungen zum öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA) zwischen dem Kyffhäuserkreis und der Verkehrsgesellschaft Südharz mbH und ermächtigt die Landrätin zur Unterzeichnung der Vertragsänderungen.
2. Ergänzung des öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA) zwischen dem Kyffhäuserkreis und der Stadtbus-Gesellschaft Mühlhausen und Sondershausen mbH (SBG)
Der Kreisausschuss beschloss die in der Anlage angefügte Ergänzung zum öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA) zwischen dem Kyffhäuserkreis und der Stadtbus-Gesellschaft Mühlhausen und Sondershausen mbH (SBG)und ermächtigt die Landrätin zur Unterzeichnung der Vertragsänderungen.
3. Ergänzung des öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA) zwischen dem Kyffhäuserkreis und der Regionalbus-Gesellschaft Unstrut-Hainich- und Kyffhäuserkreis mbH (RBG)
Der Kreisausschuss beschließt die in der Anlage angefügte Ergänzung zum öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA) zwischen dem Kyffhäuserkreis und der Regionalbus-Gesellschaft Unstrut-Hainich- und Kyffhäuserkreis mbH (RBG) und ermächtigt die Landrätin zur Unterzeichnung der Vertragsänderungen.
Alle drei Beschlüsse wurden ohne größere Diskussion einstimmig gefasst.
In der folgenden pdf-Datei finden sie die von der Landrätin Antje Hochwind (SPD) vorgetragenen Begründungen.
Begündungen der Landrätin
Hier gibt es die Änderungen im Vertragstext:
Vertragsänderungen
