Meldung aus dem Landratsamt
Entfristung der Laufzeit des aktuellen Schulnetzplanes
Donnerstag, 22. November 2018, 08:45 Uhr
Klare Ansage im Kreisausschuss: Schulschließungen stehen durch den Kreis nicht an, aber man muss abwarten was das neue Schulgesetz des Freistaat Thüringens bringt...
Der Kreisausschuss empfahl bei einer Gegenstimme dem Kreistag, die Befristung der am 11.09.2013 durch den Kreistag beschlossenen Schulnetzplanung 2013-2018 (KT-Beschluss-Nr. 2013/5/068) bis auf Weiteres aufzuheben. Gegebenenfalls erforderliche künftige Änderungen der Schulnetzplanung werden als Einzelbeschlüsse zur Teilfortschreibung des Schulnetzplans gefasst.
Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)
Die im Oktober 2017 vom Thüringer Bildungsministerium initiierte Zukunftswerkstatt Schule hatte zum Ziel, eine für den Freistaat tragfähige Bildungslandschaft zu etablieren. Die im Ergebnis der zahlreich durchgeführten Foren, Fachwerkstätten, Anhörungen von Bildungsträgern und Experten vorgelegte Änderungen des Thüringer Schulgesetzes wurde den kommunalen Spitzenverbänden zur Stellungnahme vorgelegt.
Die aktuell diskutierte Fassung der Verordnung zu den Schulparametern (Schulgrößen, Klassengrößen etc.) hätte auf die staatlichen Schulen des Landkreises nur geringfügige Auswirkungen, da nach derzeitigem Kenntnisstand Ausnahmetatbestände und Kooperationsmodelle zum Tragen kommen würden. Eine aktuell vom Thüringer Landkreistag vorgeschlagene Variante hätte für die Schulen im Kreis ebenso keine Auswirkungen.
Das Gesetzgebungsverfahren sieht vor, dass im Herbst 2018 mit den Lesungen im Landtag begonnen wird und ein möglicher Beschluss noch vor der Landtagswahl 2019 gefasst wird.
Da unsere Schulnetzplanung bis 31.12.2018 förmlich befristet ist, es sich jedoch abzeichnet, dass die Basisdaten für eine Schulnetzplanung geändert werden, ist o.g. Entfristung angemessen.
Notwendigerweise vorzunehmende Änderungen sind jederzeit in Form eines Einzelbeschlusses möglich, ohne dass das Gesamtkonzept aus pädagogischer / Schulträger-Sicht überarbeitet werden müsste. Von einer Teilfortschreibung wurde bisher dreimal Gebrauch gemacht.
Jörg Steinmetz (CDU) hätte es als günstiger erachtet, die Schulnetzplanung fortzuschreiben, mit dem Hintergedanken, die aktuelle Schulsituation zu verfestigen.
Dem widersprachen sowohl Landrätin Antje Hochwind (SPD) als auch Verwaltungsleiter Dr. Heinz-Ulrich Thiele.
Thiele: Mit einer Fortschreibung könnten wir nicht gegen ein Gesetz angehen, wenn es durch den Freistaat beschlossen ist. Selbst wenn die Arbeit investiert wird, eine neue Fortschreibung noch machen, so müsste sie trotzdem durch den Freistaat beschlossen werden.
Thiele bekräftigte nochmals, es gibt keine Pläne für Schulschließungen, warnte aber, im neuen Schulgesetz könnte aber der Freistaat über die Beschlüsse des Kreises hinaus beschließen, dann wäre auch der neue Schulnetzplan Makulatur.
Wir setzen als Verwaltung auf ein Kooperation mit dem Freistaat. Die Gespräche, so Thiele, die mit Kultusminister Holter (Die Linke) hätten einen guten Stand gezeigt.
Autor: khhDer Kreisausschuss empfahl bei einer Gegenstimme dem Kreistag, die Befristung der am 11.09.2013 durch den Kreistag beschlossenen Schulnetzplanung 2013-2018 (KT-Beschluss-Nr. 2013/5/068) bis auf Weiteres aufzuheben. Gegebenenfalls erforderliche künftige Änderungen der Schulnetzplanung werden als Einzelbeschlüsse zur Teilfortschreibung des Schulnetzplans gefasst.
Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)
Die im Oktober 2017 vom Thüringer Bildungsministerium initiierte Zukunftswerkstatt Schule hatte zum Ziel, eine für den Freistaat tragfähige Bildungslandschaft zu etablieren. Die im Ergebnis der zahlreich durchgeführten Foren, Fachwerkstätten, Anhörungen von Bildungsträgern und Experten vorgelegte Änderungen des Thüringer Schulgesetzes wurde den kommunalen Spitzenverbänden zur Stellungnahme vorgelegt.
Die aktuell diskutierte Fassung der Verordnung zu den Schulparametern (Schulgrößen, Klassengrößen etc.) hätte auf die staatlichen Schulen des Landkreises nur geringfügige Auswirkungen, da nach derzeitigem Kenntnisstand Ausnahmetatbestände und Kooperationsmodelle zum Tragen kommen würden. Eine aktuell vom Thüringer Landkreistag vorgeschlagene Variante hätte für die Schulen im Kreis ebenso keine Auswirkungen.
Das Gesetzgebungsverfahren sieht vor, dass im Herbst 2018 mit den Lesungen im Landtag begonnen wird und ein möglicher Beschluss noch vor der Landtagswahl 2019 gefasst wird.
Da unsere Schulnetzplanung bis 31.12.2018 förmlich befristet ist, es sich jedoch abzeichnet, dass die Basisdaten für eine Schulnetzplanung geändert werden, ist o.g. Entfristung angemessen.
Notwendigerweise vorzunehmende Änderungen sind jederzeit in Form eines Einzelbeschlusses möglich, ohne dass das Gesamtkonzept aus pädagogischer / Schulträger-Sicht überarbeitet werden müsste. Von einer Teilfortschreibung wurde bisher dreimal Gebrauch gemacht.
Jörg Steinmetz (CDU) hätte es als günstiger erachtet, die Schulnetzplanung fortzuschreiben, mit dem Hintergedanken, die aktuelle Schulsituation zu verfestigen.
Dem widersprachen sowohl Landrätin Antje Hochwind (SPD) als auch Verwaltungsleiter Dr. Heinz-Ulrich Thiele.
Thiele: Mit einer Fortschreibung könnten wir nicht gegen ein Gesetz angehen, wenn es durch den Freistaat beschlossen ist. Selbst wenn die Arbeit investiert wird, eine neue Fortschreibung noch machen, so müsste sie trotzdem durch den Freistaat beschlossen werden.
Thiele bekräftigte nochmals, es gibt keine Pläne für Schulschließungen, warnte aber, im neuen Schulgesetz könnte aber der Freistaat über die Beschlüsse des Kreises hinaus beschließen, dann wäre auch der neue Schulnetzplan Makulatur.
Wir setzen als Verwaltung auf ein Kooperation mit dem Freistaat. Die Gespräche, so Thiele, die mit Kultusminister Holter (Die Linke) hätten einen guten Stand gezeigt.
