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Meldung aus dem Landratsamt

Jugendförderplan 2019 - 2022

Donnerstag, 29. November 2018, 00:04 Uhr
Im Jugendhilfeausschuss ging es gestern um den 115 seitigen Jugendförderplan 2019 - 2022, der als Beschlussvorlage von der Verwaltung eingereicht worden war...


Der Jugendhilfeausschuss beschloss bei zwei Stimmenthaltungen den „Jugendförderplan 2019 – 2022“ des Kyffhäuserkreises.

Jugendförderplan 2019 - 2022

Der Förderplan wurde beschlossen, die darin befindlichen finanziellen Festlegungen sind aber an die Beschlüsse des Kreishaushaltes gebunden, den der Kreistag beschließen muss.

Unter diesem Gesichtspunkt ist die Anlage zum Jugendförderplan zu betrachten.:
Jugendförderplan 2019 - 2022 Anlage

Aus dem Sachverhalt der Beschlussvorlage:

Mit dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz -KJHG) wird dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe eine anspruchsvolle Planungsverpflichtung auferlegt.
Im § 79 SGB VIII wird nicht nur die Gesamtverantwortung, sondern ausdrücklich auch die Planungsverantwortung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe bestimmt.

Diese Gesamtplanungsverantwortung soll gewährleisten, "dass die zur Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen der verschiedenen Grundrichtungen der Erziehung entsprechend rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen" und eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung erfolgt (§79, Abs.2 SGB VIII ).

Im § 80 SGB VIII wird der Inhalt der Jugendhilfeplanung näher beschrieben:

„Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben im Rahmen Ihrer Planungsverantwortung
1. den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen,
2. den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeit- raum zu ermitteln und
3. die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen; dabei ist Vorsorge zu treffen, dass auch ein unvorhergesehener Bedarf befriedigt werden kann.“

Mit dem § 16 des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes ist explizit bestimmt, dass der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe in einem besonderen Jugendförderplan den Bedarf an Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen für den Bereich Jugendarbeit auszuweisen hat.

Der Landkreis fördert die Jugendarbeit nach Maßgabe des beschlossenen Jugendförderplans und nach Maßgabe des Haushaltes. Auf dieser Grundlage gewährt das Land Thüringen Zuschüsse nach Maßgabe ihres Haushalts.

Einrichtungen, einschließlich der dazu erforderlichen Gebäude und Räume, sind insbesondere Häuser der offenen Tür, Jugendbildungs- und Jugendfreizeitstätten, Jugendclubs und -treffs. Die Förderung erstreckt sich über sächliche aber auch personelle Zuschüsse für pädagogische Fachkräfte.

Im Jugendförderplan sind neben Bestandsdarstellungen auch geplante Maßnahmen und die voraussichtlichen Kosten aufzunehmen. Der Jugendförderplan ist regelmäßig, aber mindestens einmal in jeder Wahlperiode, zu überprüfen und entsprechend fortzuschreiben.

Der Kyffhäuserkreis versteht Jugendhilfeplanung als ein Instrument der systematischen, innovativen und damit zukunftsgerichteten Gestaltung und Entwicklung der Handlungsfelder der Jugendhilfe mit dem Ziel, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihrer Familien zu erhalten oder zu schaffen (§ 1 SGB VIII) und ein qualitativ und quantitativ bedarfsgerechtes Jugendhilfeangebot rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung zu stellen.

Ein besonderes Augenmerk wird in den Jahren 2019 – 2022 auf die mobile und aufsuchende Arbeit in allen Gemeinden des Landkreises gelegt. In dieser Aufgabenstellung werden die Gemeinden entlastet, da die Bereichsjugendpflege allein durch den Landkreis und durch Verträge mit freien Trägern der Jugendhilfe sichergestellt wird.

Für niedrigschwellige Angebote für Kinder und Jugendliche wird den Bereichsjugendpflegern zukünftig ein Sozialraumbudget zur Verfügung gestellt, um die Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen direkt, schnell und unkompliziert zu unterstützen.

Ein wesentliches Augenmerk wird auf die Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe gelegt. So sollen feste Zielindikatoren, Wirkungsdialoge und ein verbindliches Berichtswesen dazu dienen, die Arbeit zu reflektieren und auf veränderte Bedarfe rechtzeitig zu reagieren.
Ein weiteres Merkmal ist die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Vorhaben und Veranstaltungen. Die Mitsprache der Zielgruppe der geförderten Angebote soll hervorgehoben werden.

Die Förderung der in allen Planungsbereichen des Landkreises verteilten Einrichtungen soll in ähnlicher Form wie bislang erhalten bleiben. Vier Häuser der Offenen Tür (Roßleben, Artern, Ebeleben, Greußen) und zwei Kompetenzzentren (Sondershausen, Bad Frankenhausen) stehen Kindern und Jugendlichen als offene Angebote mit pädagogischer Betreuung zur Verfügung. Mit der Installation von familienorientierten Angeboten sollen das Portfolio der Einrichtungen erweitert und eine optimierte Nutzung ermöglicht werden. In die geplanten Einnahmen und Ausgaben des Jugendförderplanes 2019-2022 sind die Erhöhungen des Landes Thüringen der Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“ eingeflossen.

Hochwind Landrätin


In der Diskussion bezeichnete Jürgen Rauschenbach das umfangreiche Werk als die beste Beschlussvorlage, die seit es 1991 dabei ist, in den Jugendhilfeausschuss eingebracht wurde.

Der Jugendförderplan war in mehreren (6) Regionalkonferenzen mit 297 Teilnehmern (davon 75 Jugendliche) diskutiert worden.
Einige diskutierte Probleme sehen Sie in den beiden Bildern der Bildergalerie. Das ehemalige Haus der offenen Tür (HoT) in Jecha besteht nicht mehr und wurde zu Gunsten des HoT Ebeleben gewandelt.

Die 46 Jugendclubs sollen in Selbstverwaltung geführt werden, sollen aber von den sechs Jugendbereichspflegern betreut werden.

Autor: khh

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