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Meldung aus dem Landratsamt

Förderung der Kinder und Jugend(sozial)arbeit

Donnerstag, 29. November 2018, 12:27 Uhr
Im Jugendhilfeausschuss ging es gestern u.a. um die Richtlinie zur Förderung der Kinder und Jugend(sozial)arbeit und des präventiven Kinder- und Jugendschutzes im Kyffhäuserkreis mit Wirkung zum 01.01.2019...

Der Jugendhilfeausschuss beschloss die Vorlage der Verwaltung der überarbeiteten Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugend(sozial)arbeit und des präventiven Kinder- und Jugendschutzes im Kyffhäuserkreis zum 01.01.2019.

Hier der Wortlaut:
Richtlinie

Hier die zugehörige Anlage:
Anlage zur Richtlinie

Stellungnahme der Kreiskämmerei:

Der Richtlinie kann nur vorbehaltlich eines positiven Beschlusses des Kreistages und der entsprechenden Genehmigung des Thüringer Landesverwaltungsamtes zum Haushaltsplan 2019 zugestimmt werden.

Aus der Begründung Sachverhalt:

Junge Menschen haben ein “Recht auf Förderung der Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit” (Sozialgesetzbuch (SGB) VIII; §1, Abs.1). Aus dem SGB VIII ergeben sich die wesentlichen, gesetzlich verankerten Eckpunkte der Arbeit der Jugendarbeit: “Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement anregen und hinführen.” (SGB VIII § 11, Abs. 1)

Zeitgemäße Kinder- und Jugendarbeit greift die Fragen, Anliegen und Probleme der jungen Menschen auf. Werden Kinder oder Jugendliche wegen ihrer Herkunft, ihres sozialen Umfelds, ihres Werdegangs, ihrer gesundheitlichen Situation oder ihrer Behinderung benachteiligt, so sind integrative Angebote der Kinder - und Jugendarbeit gefordert. Als öffentlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe fördert der Kyffhäuserkreis die freien Träger und stärkt die verschiedenen Formen der Selbsthilfe von Familien.

Die vorliegende Richtlinie wurde den aktuellen Bedarfslagen angepasst und überarbeitet. Die Richtlinie ist Grundlage für die materielle Unterstützung der freien und kommunalen Träger der Kinder- und Jugendarbeit durch den Kyffhäuserkreis.

Diese Richtlinie beschreibt die Förderung von:
- Einrichtungen der Jugend(sozial)arbeit sowie Jugendbildung und -begegnung
- Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung
- Maßnahmen der internationalen Begegnung
- Veranstaltungen der außerschulischen Jugendbildung/Multiplikatorenbildung
- Zuschüssen zur Anschaffung von Geräten und pädagogischem Arbeitsmaterial
- Zuschüssen von Projekten in der Kinder- und Jugend(sozial)arbeit und des präventiven Kinder- und Jugendschutz
- Zuschüssen für die betriebliche Sicherstellung von Einrichtungen der Jugend(sozial)arbeit

Die Richtlinie soll ab 01.01.2019 in Kraft treten. Damit tritt die Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Kyffhäuserkreis vom 01.01.2014 außer Kraft.

Hochwind Landrätin
Autor: khh

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