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Neues aus Greußen

Keine rechtliche Handhabe

Montag, 07. Januar 2019, 12:50 Uhr
Ein Unfallauto sorgt in Greußen bei einigen Anwohnern für Unmut, aber die rechtliche Lage ist nicht leicht...

Vor einiger Zeit gab es in Greußen in der Nähe einer Tankstelle einen Verkehrsunfall. Dabei wurde unter anderem ein Laternenpfahl beschädigt.

Problem ist aber, dass das verunfallte Auto immer noch nicht weggeräumt wurde.

In einem Gespräch mit Heinz-Ludolf Klopsch von der Ordnungsverwaltung des Landratsamtes Kyffhäuserkreis erhielt kn die Information, dass der Eigner des Fahrzeuges in ersten Linie dafür verantwortlich ist, dass das Fahrzeug entfernt wird. Ob er das selbst erledigt oder jemanden beauftragt ist dabei nicht entscheidend.

Wenn das nicht erfolgt hat der Besitzer des Grundstücks die Aufgabe, den Eigner aufzufordern, das Fahrzeug zu entfernen.

Problem in Greußen, das Fahrzeug steht jetzt auf einem Privatgrundstück. Es ist Aufgabe des Grundstückseigentümers, den Fahrzeugeigner aufzufordern, dass Fahrzeug zu entfernen! Ob das bisher erfolgte, ist noch nicht klar.

Für die Behörden gibt es rechtlich gesehen wenig Möglichkeiten einzuschreiten. Das Fahrzeug wurde kontrolliert und von ihm geht keine Gefahr für die Öffentlichkeit und die Umwelt aus. Es sind keine Betriebsflüssigkeiten oder andere schädliche Stoffe ausgetreten.

Greußens Bürgermeister René Hartnauer machte im Gespräch mit kn das Dilemma klar: Die Stadt Greußen kann nicht einfach auf ein Privatgrundstück gehen und etwas entfernen, wenn keine Gefahr im Verzug ist. Das Gleiche trifft auch auf das Landratsamt zu. Rechtlich scheint es eine klare Angelegenheit zu sein.

Wie soll ich den Bürgern erläutern, dass die Stadt Greußen Mittel ausgegeben hat, um etwas von einem privaten Grundstück zu entfernen, so Hartnauer weiter, denn auch die Finanzierung der Entfernung liegt völlig im Dunklen.

Der Vorgang ist aber noch nicht abgeschlossen (in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt), so Hartnauer gegenüber kn weiter. Bisher sitzt man auch noch als Stadt auf den Kosten für die Straßenlaterne.

Fasst man das Gehörte zusammen, so müsste der Besitzer des Grundstücks aktiv werden, um das Auto entfernen zu lassen, notfalls mit einer Klage. Problematisch wird das Ganze, wenn beim Fahrzeugeigner nichts zu holen ist.
Autor: khh

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