kyffhaeuser-nachrichten.de
Jugendhilfeplanung des Kyffhäuserkreises

„Teilfachplan Hilfen zur Erziehung 2018- 2022"

Mittwoch, 09. Januar 2019, 19:44 Uhr
Im Jugendhilfeausschuss ging es heute um die Ergänzung Angebot „Berufliches Übergangs-Coaching für Careleaver im Kyffhäuserkreis“ im Rahmen der Förderinitiative „Brückensteine Careleaver Deutschland“...

Der Jugendhilfeausschuss beschloss einstimmig im Zuge der kreislichen Jugendhilfeplanung, den Teilfachplan „Hilfen zur Erziehung“ für die Jahre 2018 - 2022 um die Maßnahme „Berufliches Übergangs-Coaching für Careleaver im Kyffhäuserkreis“ im Rahmen der Förderinitiative „Brückensteine Careleaver Deutschland“ zu ergänzen und die Jugendberufshilfe Thüringen e.V. mit der Umsetzung zu beauftragen.

Die Leiterin des Jugend- und Sozialamtes, Sabine Bräunicke erläuterte vorher, dass es 300.000 Euro Fördermittel für das Projekt gibt, der Landkreis muss nur 18.800 Euro pro Jahr Eigenmittel zuschießen.


Aus dem Sachverhalt von Landrätin Antje Hochwind (SPD)

Mit dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz - KJHG) wird dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe eine umfassende Planungsverpflichtung auferlegt.
Nach § 79 SGB VIII haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung.
Im Prozess der Erarbeitung des Teilfachplanes Hilfen zur Erziehung und deren Umsetzung wurde erarbeitet, dass es besonders für familiengelöste junge Menschen schwierig ist ihre Persönlichkeit zu festigen und einen ausreichenden positiven Start in eine eigenständige und eigenverantwortliche Lebensform zu erhalten.

Am 11.12.2017 beschloss der Jugendhilfeausschuss den Teilfachplan Hilfen zur Erziehung für den Zeitraum 2018- 2022. Hierbei wurden die Maßnahmen und Träger beschrieben, welche das Leistungsspektrum der Erziehungshilfen anbieten.

Ein besonderes Augenmerk wurde auf die Ablösephase nach einer stationären Hilfeform gelegt. Die bisherigen Erfahrungen in diesem Bereich weisen nach, dass es bei jungen Menschen äußerst schwierig ist, geeignete Unterstützungsformen zu installieren, welche durch die Jugendlichen akzeptiert und angenommen werden.

Durchschnittlich verlassen junge Menschen ihr Elternhaus zwischen 24 und 25 Jahren und beginnen das Leben „auf eigenen Beinen“. Junge Menschen, die in einem Heim, einer betreuten Wohngruppe oder einer Pflegefamilie aufgewachsen sind, verlassen diese Hilfeformen in der Regel bereits mit dem 18. Lebensjahr.

Die Verselbständigungsphase junger Menschen wird durch die alterstypischen Begleiterscheinungen geprägt, hierbei ist die häusliche Herkunft nachrangig. Unentschlossenheit, Unsicherheit, Orientierungslosigkeit und eigene Identitätsfindung prägen die Phase aller Jugendlichen hin zum Erwachsenen.

Im Gegensatz zu Jugendlichen, die ihr Elternhaus verlassen, sind jedoch viele der Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die aus einer Hilfe zur Erziehung ausscheiden, in ihrer Persönlichkeit noch eher instabil, verfügen über wenige soziale und gesellschaftliche Netzwerke. Ihnen stehen oft weniger finanzielle und materielle Ressourcen zur Verfügung.

Jugendliche, die vor der Frage der Entlassung aus Hilfen zur Erziehung zum 18. Lebensjahr stehen, sind nicht selten „Jugendhilfe-müde“. Oft haben sie schon viele Jahre in (verschiedenen) stationären und ambulanten Hilfen zur Erziehung verbracht und streben ein schnelles Verlassen der Hilfeform an; auch dann, wenn aus fachlicher Sicht noch Hilfe- und Unterstützungsbedarf bestehen würde. An dieser Schnittstelle setzt das Projekt „Berufliches Übergangs-Coaching für Careleaver im Kyffhäuserkreis“ an, es holt die Jugendlichen in ihrer individuellen Situation ab und unterstützt sie flankierend auf dem Weg in die Selbstständigkeit.

Im Projektverlauf sollen fehlende fachliche oder personelle Ressourcen und Bedarfe der Akteure, welche am Verselbständigungsprozess beteiligt sind, erhoben und Lücken geschlossen werden – im Rahmen des Vorhabens durch zielgerichtetes Fachkräftecoaching und langfristig durch die Mitwirkung an strukturverändernden Prozessen.

Die Erreichbarkeit von Hilfeangeboten und Unterstützungssystemen, Schule, Ausbildungs- oder Arbeitsplatz etc. sind im ländlichen Raum ohne ein Fahrzeug eingeschränkt. Sogar die Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs oder der Arztbesuch können zur Herausforderung werden. Die Gefahr des Scheiterns an der sensiblen Stelle der Verselbständigung aufgrund infrastruktureller Nachteile ist groß, vor allem dann, weil die Jugendlichen diese Strukturen i.d.R. nicht oder nur begrenzt beeinflussen können.

Primäre Zielgruppe sind Care Leaver aus dem Kyffhäuserkreis ab dem 17. Lebensjahr, d.h. Jugendliche in stationären und ambulanten Formen der Hilfen zur Erziehung, die:
- im Folgejahr die Hilfeform verlassen und sich in der Verselbständigungsphase befinden, Fokus: Entlassung aus Heimerziehung oder Pflegefamilie,

- nach oder während des Integrations- und Verselbständigungsprozesses ambulante Hilfen zur Erziehung erhalten,

- bereits vor Vollendung des 18. Lebensjahres nicht mehr von den Angeboten der Jugendhilfe erreicht werden,

- nach Verlassen des Jugendhilfesystems scheitern und weitere Unterstützung benötigen.

Das Vorhaben ergänzt das Regelsystem und fördert den Zugang der Zielgruppe zu vorhandenen Leistungs-/ Unterstützungsangeboten. Folgende Prinzipien sind in der Angebotsgestaltung handlungsleitend:

- Vermeidung von Doppelstrukturen durch Abstimmung von Verantwortlichkeiten, Definition von Schnittstellen und Synergiebildung,

- freiwilliger, niedrigschwelliger Zugang,

- neutrale, individuell passgenaue und langfristige Begleitung,

- Lebensweltorientierung in Verbindung mit systemischer, aufsuchend-begleitender Unterstützung,

- Aktivierung, Steuerung und Nutzbarmachung von vorhandenen Unterstützungs-/ Leistungsangeboten durch partizipierende Netzwerkarbeit.

Das Projekt wird mit einer Laufzeit von 4 Jahren auf Grundlage einer Kooperationsvereinbarung mit dem Jugend- und Sozialamt Kyffhäuserkreis und in enger Zusammenarbeit mit weiteren, den Verselbständigungs- / Eingliederungsprozess unterstützenden Partnern umgesetzt.

Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses werden gebeten, den bestätigten Teilfachplan „Hilfen zur Erziehung“ um die Maßnahme „Berufliches Übergangs-Coaching für Careleaver im Kyffhäuserkreis“ zu ergänzen.

„§ 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung

Rechtliche Grundlage
„(1) Einem jungen Volljährigen soll Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt; in begründeten Einzelfällen soll sie für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus fortgesetzt werden.
(2) Für die Ausgestaltung der Hilfe gelten § 27 Abs. 3 sowie die §§ 28 bis 30, 33 bis 36, 39 und 40 entsprechend mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Personensorgeberechtigten oder des Kindes oder des Jugendlichen der junge Volljährige tritt.
(3) Der junge Volljährige soll auch nach Beendigung der Hilfe bei der Verselbständigung im notwendigen Umfang beraten und unterstützt werden.“

Inhalte und Ziele
Eine Hilfe gemäß § 41 SGB VIII erfolgt häufig im Anschluss an eine Erziehungs- oder Eingliederungshilfe außerhalb der Ursprungsfamilie. Zielrichtung dieser Hilfe ist die Stabilisierung der Persönlichkeit und das Erreichen einer eigenständigen Lebensführung.
Dies beinhaltet die Unterstützung, z. B. bei der Wohnungssuche oder bei der schulischen oder beruflichen Ausbildung und das Erlernen von selbständigen Lebenspraktiken. Diese Hilfe setzt eine hohe Mitwirkungsbereitschaft voraus.

Bei jungen Volljährigen handelt es sich um junge Menschen, vorwiegend aus stationären Hilfen, die zwar 18, aber noch nicht 21 Jahre alt sind und nach einem Hilfeverlauf noch weiteren Bedarf an Unterstützung benötigen. Ziele sind die weitere Persönlichkeitsentwicklung und Verselbstständigung nach Erreichen der Volljährigkeit für eine begrenzte Zeitdauer. Die Betreuung erfolgt durch alle stationären Einrichtungen mittels Vereinbarung nach §§ 78a ff SGB VIII sowie durch andere Träger, die ambulante Hilfen über § 41 SGB VIII anbieten.

Die Jugendberufshilfe Thüringen e.V. ist eine überregional wirkende Beratungsinstitution, die sich in Orientierung an § 13 SGB VIII für den Aufbau/die Weiterentwicklung leistungsfähiger Strukturen der Benachteiligtenförderung, die Information, Beratung und Unterstützung von Trägern der Jugendhilfe sowie politischer Institutionen und Gremien verantwortlich zeichnet. Sie verfügt über langjährige Erfahrungen in der sozialpädagogischen Integrationsbegleitung mit dem Ziel der beruflichen und sozialen Eingliederung von besonders förderbedürftigen Zielgruppen. Sie wird das Projekt „Berufliches Übergangs-Coaching für Careleaver im Kyffhäuserkreis“ umsetzen.“
Autor: khh

Drucken ...
Alle Texte, Bilder und Grafiken dieser Web-Site unterliegen dem Urherberrechtsschutz.
© 2024 kyffhaeuser-nachrichten.de