Meldung aus dem Landratsamt
Es ging um Personalien
Dienstag, 22. Januar 2019, 20:04 Uhr
In der heutigen Sitzung des Kreisausschusses ging es u.a. um Bestellung der Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes und die Bestellung der Prüfer/ -innen des Rechnungsprüfungsamtes...
Bestellung der Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss empfahl einstimmig dem Kreistag, die Bestellung von Frau Kreisoberamtsrätin Simone Panse mit Wirkung vom 01.01.2019 zur Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes des Kyffhäuserkreises zu beschließen. Mit Bestellung zur Leiterin wird Frau Panse als stellvertretende Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes abberufen.
Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind-Schneider
Nach § 81 Abs. 4 ThürKO werden der Leiter, sein Stellvertreter und die Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes auf Beschluss des Gemeinderates vom Bürgermeister bestellt und abberufen. Diese Vorschrift gilt gemäß § 114 ThürKO für die Landkreise entsprechend.
Die ehemalige Leiterin, Frau Radtke wurde mit Beschluss 2017/6/072 zum 31.12.2017 abberufen. Seitdem ist die Stelle der Leiterin unbesetzt.
Nach § 81 Abs. 5 ThürKO müssen der Leiter eines Rechnungsprüfungsamtes und sein Stellvertreter Beamte auf Lebenszeit sein. Sie müssen mindestens die Befähigung für den gehobenen nicht technischen Verwaltungsdienst und die für ihr Amt erforderliche Erfahrung und Eignung besitzen.
Frau Simone Panse ist seit 1990 als Kreisprüferin im Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Sondershausen, später des Kyffhäuserkreises, tätig. Seit 1992 steht sie im Beamtenverhältnis (gehobener Dienst). Mit Kreistagsbeschluss vom 21.03.2002 wurde sie zur stellvertretenden Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes berufen. Frau Panse besitzt damit die Befähigung und die für dieses Amt erforderliche Erfahrung und Eignung.
Eine Nachbesetzung der stellvertretenden Leitung zum 01.01.2019 ist zunächst nicht vorgesehen.
Bestellung der Prüfer/ -innen des Rechnungsprüfungsamtes
Der Kreisausschuss empfahl einstimmig dem Kreistag, die Bestellung der Prüfer/ -innen des Rechnungsprüfungsamtes Frau Aileen Börner, Frau Janette Henfling und Herr Alexander Leidel zu beschließen.
Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind-Schneider
Nach § 81 Abs. 4 ThürKO werden der Leiter, sein Stellvertreter und die Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes auf Beschluss des Gemeinderates vom Bürgermeister bestellt und abberufen. Diese Vorschrift gilt gemäß § 114 ThürKO für die Landkreise entsprechend.
Frau Börner und Frau Henfling fungieren als Kreisprüferinnen und Herr Leidel als Gemeindeprüfer.
Diskussion gab es nicht. Aber Jörg Steinmetz (CDU) würdigte die Arbeit der Rechnungprüfer, was in der Runde mit viel Zustimmung quittiert wurde.
Autor: khhBestellung der Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss empfahl einstimmig dem Kreistag, die Bestellung von Frau Kreisoberamtsrätin Simone Panse mit Wirkung vom 01.01.2019 zur Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes des Kyffhäuserkreises zu beschließen. Mit Bestellung zur Leiterin wird Frau Panse als stellvertretende Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes abberufen.
Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind-Schneider
Nach § 81 Abs. 4 ThürKO werden der Leiter, sein Stellvertreter und die Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes auf Beschluss des Gemeinderates vom Bürgermeister bestellt und abberufen. Diese Vorschrift gilt gemäß § 114 ThürKO für die Landkreise entsprechend.
Die ehemalige Leiterin, Frau Radtke wurde mit Beschluss 2017/6/072 zum 31.12.2017 abberufen. Seitdem ist die Stelle der Leiterin unbesetzt.
Nach § 81 Abs. 5 ThürKO müssen der Leiter eines Rechnungsprüfungsamtes und sein Stellvertreter Beamte auf Lebenszeit sein. Sie müssen mindestens die Befähigung für den gehobenen nicht technischen Verwaltungsdienst und die für ihr Amt erforderliche Erfahrung und Eignung besitzen.
Frau Simone Panse ist seit 1990 als Kreisprüferin im Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Sondershausen, später des Kyffhäuserkreises, tätig. Seit 1992 steht sie im Beamtenverhältnis (gehobener Dienst). Mit Kreistagsbeschluss vom 21.03.2002 wurde sie zur stellvertretenden Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes berufen. Frau Panse besitzt damit die Befähigung und die für dieses Amt erforderliche Erfahrung und Eignung.
Eine Nachbesetzung der stellvertretenden Leitung zum 01.01.2019 ist zunächst nicht vorgesehen.
Bestellung der Prüfer/ -innen des Rechnungsprüfungsamtes
Der Kreisausschuss empfahl einstimmig dem Kreistag, die Bestellung der Prüfer/ -innen des Rechnungsprüfungsamtes Frau Aileen Börner, Frau Janette Henfling und Herr Alexander Leidel zu beschließen.
Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind-Schneider
Nach § 81 Abs. 4 ThürKO werden der Leiter, sein Stellvertreter und die Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes auf Beschluss des Gemeinderates vom Bürgermeister bestellt und abberufen. Diese Vorschrift gilt gemäß § 114 ThürKO für die Landkreise entsprechend.
Frau Börner und Frau Henfling fungieren als Kreisprüferinnen und Herr Leidel als Gemeindeprüfer.
Diskussion gab es nicht. Aber Jörg Steinmetz (CDU) würdigte die Arbeit der Rechnungprüfer, was in der Runde mit viel Zustimmung quittiert wurde.
