Meldung aus dem evang. Kirchenkreis
Gemeindekirchenratswahlen im Kirchenkreis
Montag, 28. Januar 2019, 11:27 Uhr
In den Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbänden der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) wird dieses Jahr gewählt. Dazu diese Meldung aus dem Kirchenkreis...
Ein großes Wahljahr steht in Thüringen an. Nicht nur die Europawahl (26.05.), die Landtagswahl (27.10.) sowie die Kreistags-, Stadtrats- und Gemeinderatswahlen stehen heuer an, sondern auch Gemeindekirchenratswahlen in den Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbänden der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) und damit auch des Kirchenkreises Bad Frankenhausen-Sondershausen, teilt Superintendent Kristóf Bálint mit.
Der Gemeindekirchenrat (GKR) ist das höchste Gremium der Kirchengemeinde/des Kirchengemeindeverbandes. Er entscheidet die wesentlichen Fragen der Kirchengemeinden und tagt in der Regel monatlich und hat folgende Aufgaben:
1. Er trifft Entscheidungen über Fragen der Gestaltung der Gottesdienste, der liturgischen Handlungen sowie über die Gottesdienstzeiten.
2. Er wirkt beim Vollzug der Ordnung des kirchlichen Lebens mit.
3. Er ist verantwortlich für die Gestaltung des Gemeindelebens in den verschiedenen Arbeitsbereichen.
4. Er entscheidet über die Nutzung der kirchlichen Gebäude.
5. Er beauftragt Gemeindeglieder als ehrenamtliche Mitarbeiter und sorgt für ihre persönliche und fachliche Begleitung.
6. Er nimmt die Rechte der Kirchengemeinde bei der Besetzung der Pfarrstelle wahr.
7. Er stellt Mitarbeiter der Kirchengemeinde an oder wirkt bei der Anstellung der in der Kirchengemeinde tätigen Mitarbeiter mit. Er führt die Dienstaufsicht über die von der Kirchengemeinde angestellten Mitarbeiter, sofern dies nicht durch dienst- oder arbeitsrechtliche Bestimmungen anders geregelt ist.
8. Er unterstützt die Mitarbeiter bei der Ausübung ihres Auftrages.
9. Er verwaltet das Vermögen der Kirchengemeinde und beschließt über den Haushalt.
10. Er ist dafür verantwortlich, dass die kirchlichen Abgaben erhoben sowie Kollekten gesammelt und ihrem Zweck entsprechend verwendet werden.
11. Er vertritt die Kirchengemeinde gerichtlich und außergerichtlich.
Die Wahlen zum GKR erfolgen alle sechs Jahre. Aktives Wahlrecht haben alle, die 14 Jahre alt, Gemeindeglied und zum Abendmahl zugelassen sind. Passives Wahlrecht (Wählbarkeit für den GKR) haben alle Gemeindeglieder mit vollendetem 18. Lebensjahr, die schon mindestens sechs Monate in der Kirchengemeinde leben. Zudem können bis zu zwei Jugendvertreter in den GKR gewählt werden, die Rede und Antragsrecht haben.
In den nächsten Wochen legen die amtierenden GKR den Wahltermin fest und machen sich auf die Suche nach Kandidaten für die nächste Legislatur. Die Wahl wird zwischen dem 05. und 27.10.2019 stattfinden. Das jeweilige Datum bestimmen die aktuellen Gemeindekirchenräte vor Ort.
Wünschenswert für die amtierenden Gemeindekirchenräte (die Mitglieder heißen Kirchenälteste, egal wie alt sie jeweils sind) ist es, wenn sich Interessenten von sich aus in den Pfarrämtern melden und ihre Bereitschaft zur Kandidatur bekunden.
Haben Sie Interesse und erfüllen Sie die Voraussetzungen? Dann sind Sie herzlich willkommen. Melden Sie sich bei Ihrem Pfarrer/Ihrer Pfarrerin.
Weitere Informationen auch unter www.wahlen-ekm.de
Autor: khhEin großes Wahljahr steht in Thüringen an. Nicht nur die Europawahl (26.05.), die Landtagswahl (27.10.) sowie die Kreistags-, Stadtrats- und Gemeinderatswahlen stehen heuer an, sondern auch Gemeindekirchenratswahlen in den Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbänden der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) und damit auch des Kirchenkreises Bad Frankenhausen-Sondershausen, teilt Superintendent Kristóf Bálint mit.
Der Gemeindekirchenrat (GKR) ist das höchste Gremium der Kirchengemeinde/des Kirchengemeindeverbandes. Er entscheidet die wesentlichen Fragen der Kirchengemeinden und tagt in der Regel monatlich und hat folgende Aufgaben:
1. Er trifft Entscheidungen über Fragen der Gestaltung der Gottesdienste, der liturgischen Handlungen sowie über die Gottesdienstzeiten.
2. Er wirkt beim Vollzug der Ordnung des kirchlichen Lebens mit.
3. Er ist verantwortlich für die Gestaltung des Gemeindelebens in den verschiedenen Arbeitsbereichen.
4. Er entscheidet über die Nutzung der kirchlichen Gebäude.
5. Er beauftragt Gemeindeglieder als ehrenamtliche Mitarbeiter und sorgt für ihre persönliche und fachliche Begleitung.
6. Er nimmt die Rechte der Kirchengemeinde bei der Besetzung der Pfarrstelle wahr.
7. Er stellt Mitarbeiter der Kirchengemeinde an oder wirkt bei der Anstellung der in der Kirchengemeinde tätigen Mitarbeiter mit. Er führt die Dienstaufsicht über die von der Kirchengemeinde angestellten Mitarbeiter, sofern dies nicht durch dienst- oder arbeitsrechtliche Bestimmungen anders geregelt ist.
8. Er unterstützt die Mitarbeiter bei der Ausübung ihres Auftrages.
9. Er verwaltet das Vermögen der Kirchengemeinde und beschließt über den Haushalt.
10. Er ist dafür verantwortlich, dass die kirchlichen Abgaben erhoben sowie Kollekten gesammelt und ihrem Zweck entsprechend verwendet werden.
11. Er vertritt die Kirchengemeinde gerichtlich und außergerichtlich.
Die Wahlen zum GKR erfolgen alle sechs Jahre. Aktives Wahlrecht haben alle, die 14 Jahre alt, Gemeindeglied und zum Abendmahl zugelassen sind. Passives Wahlrecht (Wählbarkeit für den GKR) haben alle Gemeindeglieder mit vollendetem 18. Lebensjahr, die schon mindestens sechs Monate in der Kirchengemeinde leben. Zudem können bis zu zwei Jugendvertreter in den GKR gewählt werden, die Rede und Antragsrecht haben.
In den nächsten Wochen legen die amtierenden GKR den Wahltermin fest und machen sich auf die Suche nach Kandidaten für die nächste Legislatur. Die Wahl wird zwischen dem 05. und 27.10.2019 stattfinden. Das jeweilige Datum bestimmen die aktuellen Gemeindekirchenräte vor Ort.
Wünschenswert für die amtierenden Gemeindekirchenräte (die Mitglieder heißen Kirchenälteste, egal wie alt sie jeweils sind) ist es, wenn sich Interessenten von sich aus in den Pfarrämtern melden und ihre Bereitschaft zur Kandidatur bekunden.
Haben Sie Interesse und erfüllen Sie die Voraussetzungen? Dann sind Sie herzlich willkommen. Melden Sie sich bei Ihrem Pfarrer/Ihrer Pfarrerin.
Weitere Informationen auch unter www.wahlen-ekm.de

