Meldung aus der Wirtschaftswelt
Resturlaub aus 2018 sichern
Mittwoch, 30. Januar 2019, 11:26 Uhr
Beschäftigte im Kyffhäuserkreis sollen Urlaubs-Check machen IG BAU rät: Resturlaub aus 2018 sichern. Dazu diese Meldung der IG Bau...
Urlaubstage aus dem letzten Jahr sichern: Beschäftigte im Kyffhäuserkreis sollen sich beim Arbeitgeber über ihren Urlaubsanspruch informieren. Dazu hat die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) aufgerufen.
Der Grund: Nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs verfällt der Jahresurlaub nicht mehr automatisch, wenn ihn der Arbeitnehmer nicht beantragt hat. Der Chef muss die Mitarbeiter jetzt aktiv dabei unterstützen, den Urlaub zu nehmen. Tut er das nicht, kann der Urlaub im nächsten Jahr genommen oder ausbezahlt werden, erklärt Harald Buntfuß von der IG BAU Nordthüringen.
Viele Beschäftigte in der Region scheuten davor zurück, alle Urlaubstage zu nehmen. Gerade wenn die Auftragsbücher voll sind, verzichtet mancher auf die verdiente Erholung, so der Gewerkschafter. Nach Angaben des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) verfallen überdurchschnittlich viele Urlaubstage in der Reinigungsbranche – auch wegen der hohen Arbeitsbelastung dort. Im Kyffhäuserkreis arbeiten laut Arbeitsagentur rund 300 Menschen in der Gebäudereinigung.
Resturlaub sichern: Die Gewerkschaft IG BAU appelliert an Arbeitnehmer, Erholungstage aus dem letzten Jahr nicht verfallen zu lassen. Foto IG Bau
Beschäftigte, die ihren Urlaub nicht rechtzeitig genommen haben, guckten bisher meistens in die Röhre. Damit ist nun Schluss, sagt Buntfuß. Nach dem Europa-Urteil stehe der Arbeitgeber jetzt in der Pflicht, beim Urlaub klare Ansagen zu machen. Außerdem entschieden die Richter, dass sich der Urlaub im Todesfall eines Arbeitnehmers auf dessen Familie vererben lässt.
Wer Fragen rund um den eigenen Urlaubsanspruch hat, bekommt Rat bei den Rechtsschutzexperten der Gewerkschaft im IG BAU-Büro Nordhausen (Telefon: 03631 – 60 850).
Autor: khhUrlaubstage aus dem letzten Jahr sichern: Beschäftigte im Kyffhäuserkreis sollen sich beim Arbeitgeber über ihren Urlaubsanspruch informieren. Dazu hat die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) aufgerufen.
Der Grund: Nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs verfällt der Jahresurlaub nicht mehr automatisch, wenn ihn der Arbeitnehmer nicht beantragt hat. Der Chef muss die Mitarbeiter jetzt aktiv dabei unterstützen, den Urlaub zu nehmen. Tut er das nicht, kann der Urlaub im nächsten Jahr genommen oder ausbezahlt werden, erklärt Harald Buntfuß von der IG BAU Nordthüringen.
Viele Beschäftigte in der Region scheuten davor zurück, alle Urlaubstage zu nehmen. Gerade wenn die Auftragsbücher voll sind, verzichtet mancher auf die verdiente Erholung, so der Gewerkschafter. Nach Angaben des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) verfallen überdurchschnittlich viele Urlaubstage in der Reinigungsbranche – auch wegen der hohen Arbeitsbelastung dort. Im Kyffhäuserkreis arbeiten laut Arbeitsagentur rund 300 Menschen in der Gebäudereinigung.
Resturlaub sichern: Die Gewerkschaft IG BAU appelliert an Arbeitnehmer, Erholungstage aus dem letzten Jahr nicht verfallen zu lassen. Foto IG Bau
Beschäftigte, die ihren Urlaub nicht rechtzeitig genommen haben, guckten bisher meistens in die Röhre. Damit ist nun Schluss, sagt Buntfuß. Nach dem Europa-Urteil stehe der Arbeitgeber jetzt in der Pflicht, beim Urlaub klare Ansagen zu machen. Außerdem entschieden die Richter, dass sich der Urlaub im Todesfall eines Arbeitnehmers auf dessen Familie vererben lässt.
Wer Fragen rund um den eigenen Urlaubsanspruch hat, bekommt Rat bei den Rechtsschutzexperten der Gewerkschaft im IG BAU-Büro Nordhausen (Telefon: 03631 – 60 850).

