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Neues aus Sondershausen

Hausnummern und Namensschilder an Hausbriefkästen

Donnerstag, 14. Februar 2019, 17:19 Uhr
Wiederholt konnten Sendungen in letzter Zeit nicht ordnungsgemäß zugestellt werden, weil eine postalische Erreichbarkeit des Empfängers nicht vollumfänglich gewährleistet ist. Aus diesem Grund erfolgte diese Meldung der Stadtverwaltung Sondershausen...

Aus gegebenem Anlass teilt die Stadtverwaltung Sondershausen mit, dass gem. § 11 der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Sondershausen jeder Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigte verpflichtet ist, Hausnummern gut sichtbar anzubringen und Briefkästen mit einem Namensschild zu versehen.

Wiederholt konnten Sendungen in letzter Zeit nicht ordnungsgemäß zugestellt werden, weil eine postalische Erreichbarkeit des Empfängers nicht vollumfänglich gewährleistet ist.
Eine ordnungsgemäße Beschriftung ist dringend erforderlich, damit keine Orientierungsschwierigkeiten bei der Zustellung der persönlichen Post entstehen können.

In diesem Zusammenhang sei auch darauf verwiesen, dass heute eine Vielzahl von Zustellungsaufträgen nicht mehr allein über die Deutsche Post AG zugestellt werden. Private Zustelldienste können aufgrund nicht bzw. unzureichend beschrifteter Briefkästen sowie nicht gut sichtbar angebrachter Hausnummern oftmals erhebliche Schwierigkeiten haben, Sendungen an den Adressaten richtig zuzustellen.

Zum diesem Sachverhalt gibt es auch weitere Informationen auf der Homepage der Stadt Sondershausen im Internet unter der Rubrik „Satzungen“. Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigte werden aufgefordert, fehlende Hausnummern anzubringen und Hausbriefkästen mit den entsprechenden Namen der Bewohner zu versehen. Dieses betrifft Bewohner von Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern in der Kernstadt sowie der Ortsteile gleichermaßen.

Bei Nichteinhaltung der Satzungsvorgaben können Geldbußen bis zu 5.000 EUR verhängt werden. Auf die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens wird verzichtet, wenn vorhandene Mängel innerhalb von 10 Tagen behoben werden. Entsprechende Kontrollen werden durchgeführt.
Autor: khh

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