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Neues aus Sondershausen

Parken auf dem Marktplatz untersagt

Donnerstag, 14. Februar 2019, 17:33 Uhr
Dazu diese Meldung aus der Stadtverwaltung Sondershausen...


Die Stadtverwaltung Sondershausen weist aus gegebenem Anlass nochmals nachdrücklich darauf hin, dass das Abstellen von Fahrzeugen und Parken auf dem gesamten Marktplatz der Stadt grundsätzlich verboten und ausschließlich mit einer zeitlich begrenzten Ausnahmegenehmigung erlaubt ist.

Wer sein Fahrzeug auf dem Marktplatz parkt, muss mit einem Ordnungsgeld oder gar mit dem Abschleppen rechnen. Dies gilt auch auf der Fahrstraße vor dem Hauptgebäude des Landratsamtes. Derzeit und zukünftig werden in diesem Bereich verstärkt Kontrollen durch die Ordnungsbehörde durchgeführt.

Während der Baumaßnahmen am Sondershäuser Rathaus steht ein Ersatzparkplatz an der Schlossmauer (Stadtwerke Sondershausen) zur Verfügung, der zum Parken genutzt werden kann.
Ebenso kann das Parkhaus der Galerie am Schlossberg genutzt werden.
Autor: khh

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