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Thema Baumrodungen in Sondershausen

Samstag, 23. Februar 2019, 12:18 Uhr
Zu diesem Thema erreichte heute kn dieser Leserbrief, den wir im Wortlaut veröffentlichen...

Zum Artikel „Nisthöhle könnte Nadelbäume vor der Säge retten“ vom 16.02.02019 einer örtlichen Zeitung:

Wenn wir Bewohner der Hospitalstraße 52 bis 70 sowie Naturfreunde diesen Artikel zur neuen Baumschutzverordnung lesen, dürfte so manchem der Kamm schwellen.

Der Stadtrat hatte im vorigen Jahr zugestimmt, dass Wald- bzw. Grünland mit einer Gesamtgrundstücksfläche von etwa 2.000 qm zwischen zwei Anliegerstraßen für zwei Baugrundstücke zu verkaufen. Bekanntermaßen standen auf dem Grundstück 30 bis 40 Bäume, u.a. Eichen, Linden, Birken, Ulmen, Blaufichten, Lärchen. Es handelte sich um einen zig Jahre gewachsenen Baumbestand, dessen Bäume Stammumfänge von teilweise 200 cm erreichten. In dieser grünen Oase tummelten sich Eichhörnchen, pochte der Specht, rief der Uhu und summten im Sommer tausende Bienen bei der Nektarsuche. Noch im vergangenen Sommer prüfte und katalogisierte eine Naturschutzvereinigung/-behörde aus dem Ilmkreis Bläulinglarven an Eichen im Stadtgebiet, weil diese stark rückläufig sind.

Thema Baumrodungen in Sondershausen (Foto: privat) Thema Baumrodungen in Sondershausen (Foto: privat)

Kurz vor Weihnachten 2018 wurde es ernst, und die Rodungen begannen. Zunächst durch die neuen Grundstücksbesitzer beauftragt - den Rest besorgte die Stadt selbst und sägte durch Bauhofmitarbeiter die letzten Bäume im Januar 2019 um (zum Vergleich anbei ein paar Vorher- und Nachher-Impressionen).

So etwas wäre vermutlich bei keinem Stadtratsmitglied vor der Haustür passiert, so darf man spekulieren. Denn wer so etwas entscheidet, hat sich entweder nicht mit dem Grundstück und den ökologischen Aspekten vertraut gemacht oder es herrscht eine Gleichgültigkeit, weil es keinen der Stadträte in ihrem unmittelbaren Wohnumfeld betrifft.

Aber zum Artikel: Es ist zu lesen, „Sollte der Baum eine Lebensraumfunktion haben oder beispielsweise Schlafplatz einer Eule oder eines anderen Vogels sein, dann würde die Eingriffsregel des Bundesnaturschutzgesetzes greifen.“… und weiter „Das gelte auch für einen landschafts- und ortsbildprägenden Baum“. Geregelt im §14 Bundesnaturschutzgesetz. „Diese Bäume zu fällen, sei laut Gesetz verboten. Im Einzelfall müsse also die Untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung prüfen, ob ein Baum gefällt werden dürfe.“

Thema Baumrodungen in Sondershausen (Foto: privat) Thema Baumrodungen in Sondershausen (Foto: privat)

Nun fragen wir uns als Anwohner, liegt so eine Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung vor? Und wenn ja, wie ist diese mit dem Artikel der örtlichen Zeitung und dem Bundesnaturschutzgesetz vereinbar? Eine Prüfung der Fauna und Flora auf dem Grundstück durch eine Behörde hat kein Anlieger mitbekommen oder ggf. Abfragen an langjährige Anwohner dazu sind nicht erfolgt.

Thema Baumrodungen in Sondershausen (Foto: privat) Thema Baumrodungen in Sondershausen (Foto: privat)

In dem Artikel geht es um eine BAUMSCHUTZVERORDNUNG. Bei uns wird der Eindruck erweckt, dass der BAUM- oder NATURSCHUTZ im konkreten Sachverhalt nicht beachtet wurde. Wir bezeichnen es als ein Verbrechen an der Natur, was hier durch den Sondershäuser Stadtrat legitimiert wurde. Was bedeuten Stadtentwicklungskonzept oder auch gerade neu entworfenes Leitbild der Stadt Sondershausen? Wo ist bei solchen Entscheidungen das Fingerspitzengefühl, wenn man Kleinstadt mit grünem Herz sein möchte, um als Ort mit Wohn- und Lebensqualität zu werben?

Thema Baumrodungen in Sondershausen (Foto: privat) Thema Baumrodungen in Sondershausen (Foto: privat)

Ab ist ab! Die Bäume sind unwiederbringlich entfernt. Was bleibt ist die Hoffnung, dass die Entscheidungsträger zukünftig verantwortungsvoller mit der Natur umgehen.

Die Anwohner Hospitalstraße 52,54,56,58,66,68,70
Familien Otto, Hund, Springer, Ortschig, Springer, Bier, Silabtzschky
Fotos: privat
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Autor: khh

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