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Neues aus Sondershausen

Stadt verzichtet vorläufig

Dienstag, 26. Februar 2019, 20:04 Uhr
Straßenausbaubeiträge im Freistaat Thüringen
Eine vorläufige Regelung soll es in Sondershausen geben, wie die Stadtverwaltung in einer Meldung mitteilt. Hier die Einzelheiten...

Im Thüringer Landtag wird derzeit darüber debattiert, die Straßenausbaubeiträge durch Änderung des Kommunalabgabengesetzes rückwirkend zum 01.01.2019 abzuschaffen. Eine entsprechende Arbeitsgruppe beschäftigt sich mit dieser Thematik. Zudem wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben, welches sich mit Fragen der rechtssicheren Ausgestaltung der Abschaffung sowie des finanziellen Ausgleichs der Beitragsausfälle befasst.

Ziel ist es, den Gesetzentwurf im zweiten Quartal 2019 in den Landtag einzubringen und das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden.

Im Rahmen des kommunalen Selbstverwaltungsrechtes beabsichtigt die Stadt Sondershausen, vorläufig auf die Versendung von Beitragsbescheiden in diesem Jahr zu verzichten. Dies gilt auch vor dem Hintergrund des zu erwartenden Verwaltungsaufwandes, der entstünde, wenn nach Inkrafttreten des Gesetzes die Beitragsbescheide wieder aufzuheben und bereits vereinnahmte Beiträge zurückzuzahlen wären.

Diese Regelung gilt allerdings zunächst nur für das Jahr 2019, um den Gesetzgebungs-
prozess und vor allem die Regelungen der Ausfallfinanzierung, welche ab 2020 durch den Freistaat geplant sind, abzuwarten. Von der vorgesehenen Gesetzesänderung unberührt sollen hingegen Beiträge bleiben, die vor dem 01.01.2019 festgesetzt worden sind.

Momentan wird zumindest im Landesverwaltungsamt Thüringen davon ausgegangen, dass die mit der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge verbundenen Detailfragen unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände geklärt werden können und mit einer Novellierung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes im Jahresverlauf gerechnet werden kann.



Autor: khh

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