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Wahlvorbereitung aktuell

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Dienstag, 12. März 2019, 10:15 Uhr
Am 26. Mai 2019 finden die Wahlen der Stadtratsmitglieder der Stadt Sondershausen sowie die Wahlen der Ortsteilbürgermeister und der Ortsteilratsmitglieder in den Ortsteilen der Stadt Sondershausen statt. Dazu diese Meldung aus der Stadtverwaltung Sondershausen...

Bereits öffentlich bekannt gemacht wurde die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen dazu.

Für die Wahl der Stadtratsmitglieder können Wahlvorschläge von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes oder von Wählergruppen aufgestellt werden. Jede Partei oder jede Wählergruppe kann nur einen Wahlvorschlag einreichen. Ein Wahlvorschlag darf höchstens 30 Bewerber enthalten.
In den Ortsteilen mit Ortsteilverfassung Berka, Großfurra, Oberspier, Großberndten, Himmelsberg, Hohenebra, Immenrode, Kleinberndten, Schernberg, Straußberg und Thalebra der Stadt Sondershausen wird ebenfalls am 26. Mai 2019 jeweils ein Ortsteilbürgermeister als Ehrenbeamter der Gemeinde gewählt. Zum Ortsteilbürgermeister ist jeder Wahlberechtigte im Sinne der §§ 1 und 2 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) wählbar, der am Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Monaten seinen Aufenthalt in dem jeweiligen Ortsteil mit Ortsteilverfassung hat.

Ebenso sind am 26. Mai 2019 in den Ortsteilen mit Ortsteilverfassung Berka, Großfurra, Oberspier, Großberndten, Himmelsberg, Hohenebra, Immenrode, Kleinberndten, Schernberg, Straußberg und Thalebra der Stadt Sondershausen die Ortsteilratsmitglieder zu wählen. Zum Ortsteilratsmitglied sind nur Wahlberechtigte im Sinne der §§ 1 und 2 ThürKWG wählbar. Deutsche und Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, sind wahlberechtigt, wenn sie am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und seit mindestens drei Monaten ihren Aufenthalt in dem jeweiligen Ortsteil haben.

Die Wahlvorschläge sind beim Wahlleiter der Stadt Sondershausen

Stadt Sondershausen
Wahlleiter
Carl-Schroeder-Straße 9 (4. Etage)
99706 Sondershausen
einzureichen. Es sind dabei jedoch bestimmte Fristen einzuhalten, die beim Wahlleiter zu erfahren sind.
Detaillierte Auskünfte sind auch unter der Telefonnummer 03632/622520 oder unter 03632/622118 erhältlich. Es wird um Beachtung gebeten.

Autor: khh

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