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Landespolitiker äußern sich

Verbesserungen zum Schulgesetzentwurf

Freitag, 15. März 2019, 23:16 Uhr
Bildungsminister und Regierungsfraktionen gehen mit Verbesserungen zum Schulgesetzentwurf auf Partner zu. Dazu diese Meldung aus Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport...

Im Thüringer Landtag stellte Bildungsminister Helmut Holter heute gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Koalitionsfraktionen geplante Änderungen zum Entwurf der Schulgesetznovelle vor.

Dazu erklärt Minister Helmut Holter:

„Seit zwei Jahren wurde erst in der Kommission ‚Zukunft Schule‘ und dann in einem großen Beteiligungsprozess zum Thüringenplan und zum Schulgesetz darüber diskutiert, wie wir die Bildungslandschaft Thüringen strukturell besser aufstellen können. Wir haben uns ehrlich gemacht, Lösungen gesucht und Entscheidungen getroffen. Die derzeitigen Probleme sind offensichtlich und wenn wir keine Veränderungen einleiten, werden wir sie nicht lösen.

Schulkooperationen sind der Rettungsschirm für kleine Schulstandorte. Davon bin ich nach wie vor überzeugt. Durch jahrzehntelanges Nichthandeln sind die derzeitigen Probleme entstanden. Durch Kooperationen entstehen größere Lehrerkollegien, in denen ein besserer fachlicher Austausch zwischen Lehrkräften möglich ist. Zudem kann im Krankheitsfall leichter Vertretungsunterricht organisiert werden.

Wie im gesamten Diskussionsprozess ging es mir auch bei den Vorgaben zu Schul- und Klassengrößen stets um den größtmöglichen Konsens. Leider kam aus den Reihen der parlamentarischen Opposition kein einziger Vorschlag zur strukturellen Gestaltung unserer Schullandschaft. In Abgrenzung davon haben sich Gewerkschaften und der Thüringer Landkreistag mit konstruktiven Hinweisen und Ideen in die Debatte eingebracht. Um einen für mehrere Jahre tragfähigen Konsens zu erzielen, möchte ich auf unsere Partner, die vor Ort Verantwortung tragen, zugehen. Schule darf nicht spalten, Schule muss verbinden.

Der Konsens ist eine wichtige Bedingung für das Gelingen, nicht nur in der Schulpolitik. Die Brexit-Debatten aus London zeigen uns derzeit jeden Tag aufs Neue, wie Politik endet, wenn keine Seite bereit ist, sich zu bewegen. Ich halte diese Form der Politikunfähigkeit für katastrophal.“

Die neue Vorschläge im Überblick:



Mindestschülerzahlen

- Grundschulen
erste einzurichtende Klasse je Klassenstufe in der Regel: 15 Schüler
für jede weitere einzurichtende Klasse in der Regel: 14 Schüler

- Regelschulen
in der Regel je Klasse: 20 Schüler

- Gemeinschaftsschulen
Klassenstufe 1 bis 4: wie Grundschulen
ab Klassenstufe 5 in der Regel je Klasse: wie Regelschulen

- Gesamtschulen
Klassenstufen 5 bis 10 in der Regel je Klasse: 20 Schüler

- Gymnasien in der Regel je Klasse: 20 Schüler

- Förderklausel: Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sowie mit Förderbedarf zum Erwerb der deutschen Sprache werden bei der Klassenbildung an allgemein bildenden Schulen doppelt gezählt

- Gymnasiale Oberstufe, alle Schularten: Sicherstellung ausreichenden Kursangebots ggf. mittels Kooperationen oder klassenübergreifender Angebote in der Qualifikationsphase

Zügigkeit

- Grundschulen: ein- oder mehrzügig

- Regelschulen: grundsätzlich mindestens zweizügig,
im ländlichen Raum bereits bestehende Regelschulen einzügig

- Gemeinschaftsschulen:
Klassenstufen 1 bis 4: wie Grundschulen
ab Klassenstufe 5: wie Regelschulen

- Gesamtschulen: mindestens dreizügig

- Gymnasien: in der Regel mindestens zweizügig

- Erstellung von Schulnetzpläne: künftig alle fünf Jahre

Inklusion

- Regionale Förderzentren werden als Beratungs- und Unterstützungszentrum für allgemeine Schulen ausgebaut. „Schulen ohne Schüler“ sind nicht vorgesehen.

- Der Entwicklungsplan Inklusion wird alle fünf Jahre unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten fortgeschrieben.

- Feststellung des Förderbedarfes: Es wird sichergestellt, dass Gutachten zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf in der Regel innerhalb von sechs Wochen vorliegen, auf jeden Fall vor Schuleintritt. Wurden bereits im Kindergarten Entwicklungsverzögerungen festgestellt, muss die Förderung ab dem ersten Schultag beginnen und das Gutachten für den Förderbedarf Lernen spätestens zu Ende der Schuleingangsphase vorliegen.
Autor: khh

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