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Meldung aus dem Landratsamt

Es ging um den Nahverkehr

Mittwoch, 27. März 2019, 18:46 Uhr
Im Kreistag wurden am gestrigen Dienstag mehrere Beschlüsse zum Thema Organisation und Durchführung des öffentlichen Nahverkehrs beschlossen...

Öffentlicher Dienstleistungsauftrag (ÖDA) in der Form eines Verkehrsleistungs- und Finanzierungsvertrages an die Regionalbus-Gesellschaft Unstrut-Hainich- und Kyffhäuserkreis mbH (RBG)

Der Kreistag stimmte einstimmig dem in der Anlage angefügten Vertrag zwischen der Gruppe zuständiger Behörden - zu der sich der Kyffhäuserkreis und der Unstrut-Hainich-Kreis zusammen geschlossen haben - und der Regionalbus-Gesellschaft Unstrut-Hainich- und Kyffhäuserkreis mbH zu. Die Landrätin wird zur Unterzeichnung des Vertrages beauftragt.

Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind-Schneider (SPD)

Der Landkreis ist zuständige örtliche Behörde für die Vergabe von Leistungen des öffentlichen Straßenpersonennahverkehrs im Sinne von Art. 2 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße vom 23.10.2007 und hat sich seit Inkrafttreten der Verordnung ausdrücklich für eine Direktvergabe an interne Betreiber ausgesprochen. Die Vergabe und Finanzierung von öffentlichen Verkehrsleistungen erfolgt nach Maßgabe dieser Verordnung im Rahmen öffentlicher Dienstleistungsaufträge (ÖDA) unter Beachtung des gültigen Nahverkehrsplans.

Der mit Beschluss des Kreistages Nr. 2010/5/019 vom 08.09.2010 an die RBG als internen Betreiber gemäß Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 vergebene ÖDA läuft zum 31.12.2019 aus.

Unter Beachtung gesetzlich einzuhaltender Fristen hat der Kreistag bereits in seiner Sitzung am 05.12.2017, Beschluss-Nr. 2016/6/067 die Verwaltung beauftragt, alle erforderlichen Maßnahmen zur Vorbereitung der Direktvergabe an die RBG zu ergreifen.

Diesbezüglich erfolgte am 20.02.2018 der Abschluss einer präzisierten öffentlich-rechtlichen Zweckvereinbarung zwischen dem Kyffhäuserkreis und dem Unstrut-Hainich-Kreis über die Bildung der „Gruppe zuständiger Behörden“ zur Sicherstellung des für die Direktvergabe zu gewährleistenden Kontrollkriteriums im Sinne der Verordnung (EG) 1370.

Der beiliegende ÖDA in der Form einer öffentlichen Dienstleistungskonzession regelt die Erbringung seitens der Behördengruppe zu vergebenden gemeinwirtschaftlichen Leistungen sowie die Ausgleichsleistungen für die Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2029. Die jeweils von der Direktvergabe umfassten Verkehrsleistungen im Linienbündel „KYF-West Regional“ unterliegen ausschließlich der Aufgabenträger- und Finanzverantwortung des Kyffhäuserkreises.


Einstimmig verabschiedet wurden vier weitere ähnlich lautende Beschlüsse. Diskussionen gab es nicht. Die Geschäftsführer/in der Verkehrsgasellschaften waren anwesend, wurden aber nicht befragt

Beschlussfassung: Öffentlicher Dienstleistungsauftrag (ÖDA) in der Form eines Verkehrsleistungs- und Finanzierungsvertrages an die Stadtbus-Gesellschaft Mühlhausen und Sondershausen mbH (SBG)

Beschlussfassung: Öffentlicher Dienstleistungsauftrag (ÖDA) in der Form eines Verkehrsleistungs- und Finanzierungsvertrages des Kyffhäuserkreises an die VGS Verkehrsgesellschaft Südharz mbH

Beschlussfassung: Öffentlicher Dienstleistungsauftrag (ÖDA) in der Form eines Verkehrsleistungs- und Finanzierungsvertrages bezüglich des Linienbündels „UH-Mitte Regional“ an die Regionalbus-Gesellschaft Unstrut-Hainich- und Kyffhäuserkreis mbH (RBG)

Beschlussfassung: Öffentlicher Dienstleistungsauftrag (ÖDA) in der Form eines Verkehrsleistungs- und Finanzierungsvertrages bezüglich des Linienbündels „MHL-Stadt“ an die Stadtbus-Gesellschaft Mühlhausen und Sondershausen mbH (SBG)
Autor: khh

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