Landespolitiker äußern sich
Annahme und gerichtliche Bestätigung des Insolvenzplanes
Donnerstag, 25. April 2019, 08:30 Uhr
Erfolgreicher Zwischenschritt zum Erhalt der DRK-Krankenhausstandorte in Thüringen (ua. Bad Frankenhausen und Sondershausen). Dazu diese Meldung aus dem Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie...
Die Gläubigerversammlung hat gestern den Insolvenzplan zur Sanierung der DRK Krankenhausgesellschaft angenommen. Das Amtsgericht Mühlhausen hat den Plan bestätigt. Damit ist ein wichtiger Schritt zur Sanierung des Unternehmens und zur Sicherung der Krankenhausstandorte in Thüringen und der dortigen Arbeitsplätze gegangen worden.
Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) hat sich im Rahmen des Insolvenzverfahrens aktiv eingebracht. Ziel war, die ortsnahe stationäre Versorgung in Thüringen sicherzustellen, die dafür vorhandenen Arbeitsplätze weitgehend zu erhalten sowie die Gläubigerinteressen des Landes zu wahren.
Die Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner (DIE LINKE) äußerte sich erleichtert und zufrieden: Die letzten Monate des Einsatzes und des Kampfes für die Krankenhausstandorte haben sich gelohnt. Ich bin sehr froh über die gestrige Entscheidung und guten Mutes, dass mit dem Eintreten der Rechtskraft des Insolvenzplans die Zukunft der betroffenen Häuser langfristig gesichert ist. Damit bleibt die wohnortnahe medizinische Versorgung der Einwohnerinnen und Einwohner gewährleistet.
Das TMASGFF führte in Abstimmung mit dem Sachwalter intensive Gespräche mit den Bietern über ihre konzeptionellen Vorstellungen zur Erhaltung und Weiterentwicklung der stationären Krankenhausbetriebe. Weiterhin ist das TMASGFF als Mitglied im vorläufigen Gläubigerausschuss tätig gewesen.
Das Betreiberkonzept des Käufers, welches dem Insolvenzplan zugrunde liegt, sieht in allen drei Thüringer Standorten die Fortführung des stationären Krankenhausbetriebs vor. Dies gilt auch für Bad Frankenhausen. Daher können voraussichtlich mehr Arbeitsplätze erhalten werden, als zunächst angenommen.
Da keiner der Thüringer Krankenhausstandorte geschlossen werden soll, bleibt die Zweckbindung der ausgekehrten Fördermittel gewahrt. Durch die Insolvenz der Betreibergesellschaft sind somit keine Rückforderungen von Fördermitteln verursacht worden. Die vorhandenen Grundpfandrechte des Landes bleiben zur Sicherung eventueller zukünftiger Ansprüche bestehen.
Nach Eintreten der Rechtskraft des Insolvenzplans und der Aufhebung des Insolvenzverfahrens wäre die Sanierung voraussichtlich im Juni 2019 abgeschlossen. Die Erfahrungen und die konzeptionellen Vorstellungen des Käufers, der KMG Kliniken, geben Anlass für eine optimistische Prognose zur Erhaltung und sogar Weiterentwicklung der drei von der Insolvenz betroffenen Thüringer Krankenhausstandorte.
Hintergrund:
Die DRK gemeinnützige Krankenhausgesellschaft Thüringen Brandenburg beantragte am 12. Dezember 2018 beim Amtsgericht Mühlhausen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Das Gericht ordnete daraufhin gem. § 270 a InsO die vorläufige Eigenverwaltung an und bestellte Herrn Rechtsanwalt Dr. Eckert zum vorläufigen Sachwalter. Von dem Insolvenzverfahren sind vier von der Gesellschaft betriebene Krankenhäuser in Luckenwalde, Sömmerda, Sondershausen und Bad Frankenhausen betroffen.
Autor: khhDie Gläubigerversammlung hat gestern den Insolvenzplan zur Sanierung der DRK Krankenhausgesellschaft angenommen. Das Amtsgericht Mühlhausen hat den Plan bestätigt. Damit ist ein wichtiger Schritt zur Sanierung des Unternehmens und zur Sicherung der Krankenhausstandorte in Thüringen und der dortigen Arbeitsplätze gegangen worden.
Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) hat sich im Rahmen des Insolvenzverfahrens aktiv eingebracht. Ziel war, die ortsnahe stationäre Versorgung in Thüringen sicherzustellen, die dafür vorhandenen Arbeitsplätze weitgehend zu erhalten sowie die Gläubigerinteressen des Landes zu wahren.
Die Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner (DIE LINKE) äußerte sich erleichtert und zufrieden: Die letzten Monate des Einsatzes und des Kampfes für die Krankenhausstandorte haben sich gelohnt. Ich bin sehr froh über die gestrige Entscheidung und guten Mutes, dass mit dem Eintreten der Rechtskraft des Insolvenzplans die Zukunft der betroffenen Häuser langfristig gesichert ist. Damit bleibt die wohnortnahe medizinische Versorgung der Einwohnerinnen und Einwohner gewährleistet.
Das TMASGFF führte in Abstimmung mit dem Sachwalter intensive Gespräche mit den Bietern über ihre konzeptionellen Vorstellungen zur Erhaltung und Weiterentwicklung der stationären Krankenhausbetriebe. Weiterhin ist das TMASGFF als Mitglied im vorläufigen Gläubigerausschuss tätig gewesen.
Das Betreiberkonzept des Käufers, welches dem Insolvenzplan zugrunde liegt, sieht in allen drei Thüringer Standorten die Fortführung des stationären Krankenhausbetriebs vor. Dies gilt auch für Bad Frankenhausen. Daher können voraussichtlich mehr Arbeitsplätze erhalten werden, als zunächst angenommen.
Da keiner der Thüringer Krankenhausstandorte geschlossen werden soll, bleibt die Zweckbindung der ausgekehrten Fördermittel gewahrt. Durch die Insolvenz der Betreibergesellschaft sind somit keine Rückforderungen von Fördermitteln verursacht worden. Die vorhandenen Grundpfandrechte des Landes bleiben zur Sicherung eventueller zukünftiger Ansprüche bestehen.
Nach Eintreten der Rechtskraft des Insolvenzplans und der Aufhebung des Insolvenzverfahrens wäre die Sanierung voraussichtlich im Juni 2019 abgeschlossen. Die Erfahrungen und die konzeptionellen Vorstellungen des Käufers, der KMG Kliniken, geben Anlass für eine optimistische Prognose zur Erhaltung und sogar Weiterentwicklung der drei von der Insolvenz betroffenen Thüringer Krankenhausstandorte.
Hintergrund:
Die DRK gemeinnützige Krankenhausgesellschaft Thüringen Brandenburg beantragte am 12. Dezember 2018 beim Amtsgericht Mühlhausen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Das Gericht ordnete daraufhin gem. § 270 a InsO die vorläufige Eigenverwaltung an und bestellte Herrn Rechtsanwalt Dr. Eckert zum vorläufigen Sachwalter. Von dem Insolvenzverfahren sind vier von der Gesellschaft betriebene Krankenhäuser in Luckenwalde, Sömmerda, Sondershausen und Bad Frankenhausen betroffen.
