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Satzung für den kommunalen Seniorenbeirat der Stadt Sondershausen

Donnerstag, 16. Mai 2019, 19:22 Uhr
Im Hauptausschuss der Stadt Sondershausen ging es heute um die Senioren….


Der Hauptausschuss empfahl einstimmig dem Stadtrat die Satzung für den kommunalen Seniorenbeirat der Stadt Sondershausen.
Hier der Vorschlag:
Satzung Seniorenbeirat


In der Begründung von Bürgermeister Steffen Grimm (pl) hieß es:

Die ständig steigende Zahl der Seniorinnen und Senioren in der Stadt Sondershausen verdeutlicht die Notwendigkeit, der Altersgerechtigkeit des Gemeinwesens noch weiter als bisher besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Deshalb ist es unabdingbar, Seniorinnen und Senioren stärker an der politischen Willensbildung zu beteiligen und ihnen die Möglichkeit einzuräumen, ihre Interessen auf örtlicher Ebene eigenständig zu vertreten.

Unter Würdigung dieser Überlegungen wurde in der Stadt Sondershausen vor einigen Jahren, unter Beteiligung von Rat und Verwaltung sowie von Seniorinnen und Senioren von Sondershausen, eine Seniorenvertretung gegründet, die den Namen, ,Kommunaler Seniorenbeirat der Stadt Sondershausen“ führt und sich nun die nachfolgende Satzung geben möchte. Neben einer Regelung zur Funktion, den Aufgaben, der Stellung des Beirates innerhalb der Verwaltung ist es möglich, sich mit dieser Satzung bei bestimmten Fördermittelprogrammen zu bewerben. Viele Fördermittel im Bereich der Seniorenarbeit können nur mit einer Satzung beantragt und bewilligt werden.


Vom Seniorenbeirat waren Rowena Springsguth und Elke Aptekorz anwesend. Sie informierten, dass der Seniorenbeirat seit einem Jahr wieder aktiv ist, und auch bereits einige aktue Probleme der Stadt Sondershausen meldete, die teils auch schon umgesetzt wurden, so im Bereich der Fußwege, auch wenn es an anderen Stellen noch einiges zu tun gibt.

Diskussionen gab es nicht. Sigrid Rößner (Die Linke) fragte, wie die Zusammenarbeit mit dem Behindertenbeirat ist. Sowohl Springsguth, als auch Aptekorz bestätigten nicht nur die Zusammenarbeit mit dem Behindertenbeirat, als auch mit einigen Selbsthilfegruppen.

Die Satzung wird allerdings erst der neugewählte Stadtrat bestätigen und damit rechtsgültig machen können.

Autor: khh

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