Neues aus Sondershausen
Ausschüsse der Stadt Sondershausen nicht besetzt
Dienstag, 18. Juni 2019, 00:24 Uhr
Es wird wohl noch einige Zeit dauern, ehe feststeht, wer von den Stadträten in welchem Ausschuss sitzt. Dazu gab es die erste "Kampfabstimmung" im Stadtrat...
Los ging es bereits bei der Tagesordnung, als der Fraktionsvorsitzende der Volkssolidarität, Tobias Schneegans Veränderungen bei der Bestimmung der Besetzungen von Ausschüssen beantragte.
Um was geht es? Für die Besetzung der Ausschüsse gibt es verschiedene Methoden der Berechnung, so die Hare-Niemeyer – Methode (https://www.wahlrecht.de/verfahren/hare-niemeyer.html) und das D’Hondt-Verfahren (https://www.wahlrecht.de/verfahren/dhondt.html), um nur zwei Methoden zu benennen.
Mit dem bisher in der Hauptsatzung der Stadt Sondershausen festgesetzen Methode (Hare-Niemeyer), werden kleinere Parteien und Gruppierungen bei der Berechnung bevorzugt, auch im Thüringer Landtag angewendet. Beim D’Hondt-Verfahren werden die tatsächlichen Sitzverteilungen des Stadtrats rechnerisch exakter wieder gegeben.
Schneegans beantragte für die VS die Anwendung des D’Hondt-Verfahrens und konnte sich in der Abstimmung mit 19 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen durchsetzten. Das wurde später in der Hauptsatzung auch so mit dem gleichen Stimmenverhältnis bestätigt.
Weil die Änderung der Hauptsatzung erst mit der Bestätigung durch die Kommunalaufsicht und die Veröffentlichung im Amtsblatt wirksam wird, kann das geänderte Berechnungsverfahren zur Besetzunge der Ausschüssen noch nicht angewendet werden.
Da der Redaktionsschluss für das Heimatecho Sondershausen bereits verstrichen ist, kann es erst in der Juli-Ausgabe die Veränderung der Hauptsatzung verändert werden.
Welche Auswirkungen haben die Änderungen des Verfahrens möglicherweise?
Beim Hauptausschuss würde die Berechnung nach alten Verfahren (Hare Niemeyer) diese Sitzverteilung bringen:
Je einen Sitz erhielten die CDU, Die Linke/Grüne, SPD/Nubi, AfD, VS und Freie Wähler.
Schneegans; Es kann nicht sein, dass Fraktionen mit drei Sitzen im Stadtrat (Afd - die Redaktion) die gleiche Stimmkraft bekommt, wie die VS, die sieben Plätze im Stadtrat hat, also mehr als das Doppelte.
Wenn die überschlägigen Rechnungen stimmen, dann müsste die VS nach dem D’Hondt-Verfahren zwei Stimmen im Hauptausschuss erhalten und die AfD wäre im Hauptausschuss nicht mehr dabei, weil die Fraktion der AfD nur drei Mandate im Stadtrat hat.
Eines steht in jedem Fall fest, die NPD ist im Hauptausschuss nicht mehr vertreten. Man hat mit zwei Sitzen keinen Fraktionsstatus.
Wann die Ausschüsse besetzt werden können, steht zeitlich noch nicht fest.
Autor: khhLos ging es bereits bei der Tagesordnung, als der Fraktionsvorsitzende der Volkssolidarität, Tobias Schneegans Veränderungen bei der Bestimmung der Besetzungen von Ausschüssen beantragte.
Um was geht es? Für die Besetzung der Ausschüsse gibt es verschiedene Methoden der Berechnung, so die Hare-Niemeyer – Methode (https://www.wahlrecht.de/verfahren/hare-niemeyer.html) und das D’Hondt-Verfahren (https://www.wahlrecht.de/verfahren/dhondt.html), um nur zwei Methoden zu benennen.
Mit dem bisher in der Hauptsatzung der Stadt Sondershausen festgesetzen Methode (Hare-Niemeyer), werden kleinere Parteien und Gruppierungen bei der Berechnung bevorzugt, auch im Thüringer Landtag angewendet. Beim D’Hondt-Verfahren werden die tatsächlichen Sitzverteilungen des Stadtrats rechnerisch exakter wieder gegeben.
Schneegans beantragte für die VS die Anwendung des D’Hondt-Verfahrens und konnte sich in der Abstimmung mit 19 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen durchsetzten. Das wurde später in der Hauptsatzung auch so mit dem gleichen Stimmenverhältnis bestätigt.
Weil die Änderung der Hauptsatzung erst mit der Bestätigung durch die Kommunalaufsicht und die Veröffentlichung im Amtsblatt wirksam wird, kann das geänderte Berechnungsverfahren zur Besetzunge der Ausschüssen noch nicht angewendet werden.
Da der Redaktionsschluss für das Heimatecho Sondershausen bereits verstrichen ist, kann es erst in der Juli-Ausgabe die Veränderung der Hauptsatzung verändert werden.
Welche Auswirkungen haben die Änderungen des Verfahrens möglicherweise?
Beim Hauptausschuss würde die Berechnung nach alten Verfahren (Hare Niemeyer) diese Sitzverteilung bringen:
Je einen Sitz erhielten die CDU, Die Linke/Grüne, SPD/Nubi, AfD, VS und Freie Wähler.
Schneegans; Es kann nicht sein, dass Fraktionen mit drei Sitzen im Stadtrat (Afd - die Redaktion) die gleiche Stimmkraft bekommt, wie die VS, die sieben Plätze im Stadtrat hat, also mehr als das Doppelte.
Wenn die überschlägigen Rechnungen stimmen, dann müsste die VS nach dem D’Hondt-Verfahren zwei Stimmen im Hauptausschuss erhalten und die AfD wäre im Hauptausschuss nicht mehr dabei, weil die Fraktion der AfD nur drei Mandate im Stadtrat hat.
Eines steht in jedem Fall fest, die NPD ist im Hauptausschuss nicht mehr vertreten. Man hat mit zwei Sitzen keinen Fraktionsstatus.
Wann die Ausschüsse besetzt werden können, steht zeitlich noch nicht fest.
