Berufsschulstart
Was Ausbildungsunternehmen wissen müssen
Sonntag, 30. Juni 2019, 09:35 Uhr
In wenigen Wochen beginnt das neue Ausbildungsjahr. Während angehende Lehrlinge bis dahin die Ferien genießen, sollten sich die Ausbildungsbetriebe mit wichtigen organisatorischen Fragen beschäftigen. Die Industrie- und Handelskammer Erfurt gibt darauf passende Antworten...
Die Berufsschule ist die theoretische Säule jeder dualen Berufsausbildung und somit unentbehrlich für den erfolgreichen Abschluss. Die Freistellung und Entsendung der Jugendlichen bereitet jedoch jedes Jahr Kopfzerbrechen in den Personalabteilungen, berichtet IHK-Hauptgeschäftsführer Professor Gerald Grusser.
Fragen wie: Wer meldet meinen Azubi in der Berufsschule an? oder Wann müssen Azubis nach der Berufsschule in den Betrieb? stünden in Vorbereitung des neuen Ausbildungsjahres ganz oben auf der Liste. Die wichtigsten davon habe die IHK Erfurt kurz und knapp zusammengefasst.
Berufsschulanmeldung: Die Eintragung der Ausbildungsverhältnisse bei der IHK umfasst nicht die Berufsschulanmeldung. Daher muss diese durch den Arbeitgeber separat erfolgen. Unterstützung erhalten Unternehmer bei ihrer IHK.
Arbeit nach der Berufsschule: Finden in einer Woche zwei Berufsschultage mit jeweils mehr als 5 Unterrichtsstunden statt, ist der Jugendliche verpflichtet, an einem der beiden Tage wieder in den Betrieb zurückzukehren. An welchem der beiden Tage, bestimmt der Ausbildungsbetrieb. Volljährige Lehrlinge müssen auf Anweisung immer in den Betrieb kommen, wenn der Chef das wünscht. Es stellt sich aber immer die Frage, inwieweit das bei noch zu arbeitenden ein bis zwei Stunden überhaupt sinnvoll ist, merkt Grusser an.
Freistellung: Unternehmen müssen ihre Azubis für die Zeit in der Berufsschule freistellen – genauso wie für die Abschlussprüfungen. Ist ein Auszubildender noch nicht volljährig, darf er zudem am Tag vor der Abschlussprüfung zu Hause bleiben und lernen. Das Gehalt muss auch für Berufsschul- und Prüfungstage gezahlt werden.
Prüfung: Viele Unternehmer unterliegen dem Irrtum, dass die Ausbildung an dem Tag endet, der im Ausbildungsvertrag steht. Die Ausbildung hört am Tag der mündlichen Prüfung auf, soweit der Azubi diese besteht. In dem Moment, wo dieser im Betrieb weiterbeschäftigt wird, besteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten, informiert der IHK- Chef.
Um solche und ähnliche Missverständnisse zu umgehen, informieren die Bildungsexperten der IHK Erfurt gern unter Tel. 0361 3484-160.
Autor: redDie Berufsschule ist die theoretische Säule jeder dualen Berufsausbildung und somit unentbehrlich für den erfolgreichen Abschluss. Die Freistellung und Entsendung der Jugendlichen bereitet jedoch jedes Jahr Kopfzerbrechen in den Personalabteilungen, berichtet IHK-Hauptgeschäftsführer Professor Gerald Grusser.
Fragen wie: Wer meldet meinen Azubi in der Berufsschule an? oder Wann müssen Azubis nach der Berufsschule in den Betrieb? stünden in Vorbereitung des neuen Ausbildungsjahres ganz oben auf der Liste. Die wichtigsten davon habe die IHK Erfurt kurz und knapp zusammengefasst.
Berufsschulanmeldung: Die Eintragung der Ausbildungsverhältnisse bei der IHK umfasst nicht die Berufsschulanmeldung. Daher muss diese durch den Arbeitgeber separat erfolgen. Unterstützung erhalten Unternehmer bei ihrer IHK.
Arbeit nach der Berufsschule: Finden in einer Woche zwei Berufsschultage mit jeweils mehr als 5 Unterrichtsstunden statt, ist der Jugendliche verpflichtet, an einem der beiden Tage wieder in den Betrieb zurückzukehren. An welchem der beiden Tage, bestimmt der Ausbildungsbetrieb. Volljährige Lehrlinge müssen auf Anweisung immer in den Betrieb kommen, wenn der Chef das wünscht. Es stellt sich aber immer die Frage, inwieweit das bei noch zu arbeitenden ein bis zwei Stunden überhaupt sinnvoll ist, merkt Grusser an.
Freistellung: Unternehmen müssen ihre Azubis für die Zeit in der Berufsschule freistellen – genauso wie für die Abschlussprüfungen. Ist ein Auszubildender noch nicht volljährig, darf er zudem am Tag vor der Abschlussprüfung zu Hause bleiben und lernen. Das Gehalt muss auch für Berufsschul- und Prüfungstage gezahlt werden.
Prüfung: Viele Unternehmer unterliegen dem Irrtum, dass die Ausbildung an dem Tag endet, der im Ausbildungsvertrag steht. Die Ausbildung hört am Tag der mündlichen Prüfung auf, soweit der Azubi diese besteht. In dem Moment, wo dieser im Betrieb weiterbeschäftigt wird, besteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten, informiert der IHK- Chef.
Um solche und ähnliche Missverständnisse zu umgehen, informieren die Bildungsexperten der IHK Erfurt gern unter Tel. 0361 3484-160.
