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Ein Blick in die Statistik

Mehr Einkommensmillionäre in Thüringen

Montag, 08. Juli 2019, 10:50 Uhr
Die Zahl der Einkommensmillionäre in Thüringen hat sich gegenüber dem Veranlagungsjahr 2014 um 25 Steuerpflichtige erhöht. Nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik betrug deren Gesamtbetrag der Einkünfte insgesamt rund 296 Millionen Euro (- 27 Millionen Euro gegenüber 2014)...

Deutlich mehr Einkommensmillionäre In Thüringen gab es nach den Ergebnissen der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2015 1) insgesamt 126 Einkommensmillionäre, also Steuerpflichtige 2) mit einem Gesamtbetrag der Einkünfte von mindestens 1 Million Euro.

Die festgesetzte Einkommensteuer bei den Einkommensmillionären verringerte sich um ca. 15 Millionen Euro auf 112 Millionen Euro.

In dieser Personengruppe ergab sich für 2015 ein durchschnittlicher Gesamtbetrag der Einkünfte von 2,3 Millionen Euro je Steuerpflichtigem (- 0,9 Millionen Euro gegenüber 2014). Die Einkommensmillionäre erwirtschafteten ihre Einkünfte überwiegend durch Einkünfte aus Gewerbebetrieb (214 Millionen Euro), Einkünfte aus selbständiger Arbeit (31 Millionen Euro) sowie mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (24 Millionen Euro). Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieben zählen auch Veräußerungen von Gewerbebetrieben, welche 2015 ca. 55 Prozent der Einkünfte ausmachten. Lediglich neun Steuerpflichtige erzielten einen Gesamtbetrag der Einkünfte über eine Million Euro aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (ca. 16 Millionen Euro).

45 der Thüringer Einkommensmillionäre waren in kreisfreien Städten ansässig und 81 in den Landkreisen. Die meisten von ihnen wohnten in Erfurt, Jena und im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt.

1) Die Lohn- und Einkommensteuerstatistik wird ab Berichtsjahr 2013 jährlich durchgeführt. Der große zeitliche Abstand zwischen dem Erhebungszeitraum und der Veröffentlichung der Ergebnisse liegt darin begründet, dass der 30. September des 3. Folgejahres als Schlusstermin der Finanzverwaltung gesetzlich festgelegt ist.

2) Zu beachten ist, dass zusammen veranlagte Ehepaare jeweils als ein Steuerpflichtiger gezählt werden.
Autor: red

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