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Landespolitiker äußern sich

Grubenwehr-Ehrenzeichen für freiwillige Retter unter Tage:

Donnerstag, 11. Juli 2019, 15:24 Uhr
Dreimal Gold und zweimal mal Silber für Kumpel aus Sondershausen und Unterbreizbach/Merkers Dazu diese Meldung aus dem THÜRINGER MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE UND NATURSCHUTZ


Umweltstaatssekretär Möller: „Grubenwehren sind die Retter in der Not und für unseren Bergbau und die Besucherbergwerke unverzichtbar“


Thüringens Umweltstaatssekretär Olaf Möller hat heute im Erlebnisbergwerk Merkers das Grubenwehr-Ehrenzeichen in Gold und Silber an fünf Mitglieder der Grubenwehren Unterbreizbach/Merkers und Sondershausen verliehen. Im Erlebnisbergwerk dankte er den Kumpel im Namen des Bundespräsidenten für ihr ausdauerndes ehrenamtliches Engagement.



„Wir alle sind den Grubenwehren zu Dank verpflichtet. Sie sind die Retter in der Not und für unseren Bergbau und die Besucherbergwerke unverzichtbar. Das Grubenwehr-Ehrenzeichen hebt den vorbildlichen Einsatz hervor, der sonst fast unsichtbar unter Tage stattfindet“, so Möller.



In Gold erhalten die Auszeichnung Wolfgang Dietrich und Torsten Simon von der Grubenwehr Sondershausen und Dieter Winkelstein von der Grubenwehr Merkers/Unterbreizbach. In Silber wird das Ehrenzeichen an Denny Richter und Herrn Stefan Wollny von der Grubenwehr Merkers/Unterbreizbach verliehen.

Die Grubenwehr-Ehrenzeichen werden frühestens nach einer zwanzigjährigen Dienstzeit für Gold und einer fünfzehnjährigen Dienstzeit für Silber verliehen. Darüber hinaus müssen sich die Grubenwehrmitglieder bei den Einsätzen und den Übungen besonders bewährt und hervorgetan haben. Der Vorschlag für eine Ehrung geht vom jeweiligen Betrieb aus. Im Freistaat Thüringen bestehen nur noch die Grubenwehren Sondershausen und Unterbreizbach/Merkers, die auch anderer bergbaulicher Tätigkeiten in der Region absichern, wie den Betrieb von Besucherbergwerken und Absichern von Verwahrungsarbeiten des Altbergbaus ohne Rechtsnachfolge.

Hintergrund

Die Ehrung wird im Auftrag des Bundespräsidenten an verdiente Mitglieder von Grubenwehren verliehen, die sich freiwillig für den Einsatz in Notfällen wie Bränden oder Kohlendioxidausbrüchen unter Tage vorbereiten und engagieren.


Bergwerke sind für einen sicheren Betrieb verpflichtet, Grubenwehren einzurichten. Das Grubenwehr-Ehrenzeichen wird in der Bundesrepublik Deutschland seit 1953 durch den Bundespräsidenten auf Vorschlag der Ministerpräsidenten als Anerkennung für den langjährigen und vorbildlichen Einsatz in den Grubenwehren sowie für besondere Rettungstaten verliehen.


Autor: khh

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