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Kommunalpolitiker äußern sich

Weitere Stellungnahme zur VG Greußen

Montag, 29. Juli 2019, 11:43 Uhr
Ein Antwortschreiben von Clingen, Topfstedt und Westgreußen aus 2018 aktuell
wiederholt zur Argumentation missbraucht. Dazu diese Stellungnahme von Keitel/Bgm. Stadt Clingen und Kämmerer/Bgm. Gemeinde Topfstedt...



Tatsache ist die Bürgermeister von Clingen, Topfstedt und Westgreußen haben in einem Antwortschreiben am 04.10.2018! an ihren Greußener Amtskollegen diesen viel Erfolg auf dem Weg zur Bildung einer Landgemeinde „Stadt Greußen“ gewünscht und darin zum Ausdruck gebracht, dass man mit einer Erfüllung durch selbige leben könne.

Dies geschah aber auf der Grundlage eines Informationsschreibens des Greußener Stadtoberhauptes vom 27.09.2018 an die drei Kommunen mit der klaren Ansage, dass sich am 09.10. 2018 Vertreter der Städte Greußen und Großenehrich sowie der Gemeinden Oberbösa, Niederbösa, Trebra, Wasserthalen und Wolfersschwenda (Nichtmitglied der VG Greußen) zu einer Beratung bezüglich der Bildung einer Landgemeinde treffen. In diesem wurde klar suggeriert, dass bei den genannten Orten der Fusionswille zweifelfrei gegeben sei. Zudem war auch bereits der entsprechende Entwurf für den Neugliederungsvertrag nebst diversen Beschlussvorlagen als Anlagen beigefügt. Dies hätte automatisch das „Aus“ für die VG Greußen bedeutet, da hiermit die notwendige Zweidrittelmehrheit der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung gesetzlich legitimiert deren Auflösung per Beschluss herbeigeführt hätte. Damit wurde zu diesem Zeitpunkt für die drei „Unwilligen“ der Weg in die Erfüllung durch die neue Landgemeinde im Interesse der Erhaltung ihrer Eigenständigkeit zur einzigen Alternative. Womit man bei dieser Konstellation hätte leben müssen. Denn es gehört zur politischen Kultur geltendes Recht und demokratische Entscheidungen zu akzeptieren.

Diese hat sich dann aber durch das Ausscheren von vier weiteren Gemeinden grundlegend geändert, so das man davon ausgehen durfte, dass es für die Auflösung der VG in der
Gemeinschaftsversammlung weder eine einfache geschweige denn die erforderliche Zweidrittelmehrheit geben würde. Daher war es legitim und folgerichtig auf die veränderte
Konstellation zu reagieren. Umso befremdlicher ist es das betreffende Antwortschreiben jetzt erneut
für Argumentationszwecke (siehe Bürgermeistererklärung vom 27.07.) zu missbrauchen sowie diversen Stellungnahmen als Anlage beizufügen aber dabei mal ganz locker vorsätzlich seine Hintergrundhistorie tot schweigt und dann hieraus auch noch Scheinheiligkeit ab zuleiten ist schlichtweg einfach nur unseriös.

Daher sei hierzu noch die Frage erlaubt: Hat man zum Zeitpunkt der Formulierung des Informationsschreibens vom 27.09.2018 die Situation wirklich nur falsch eingeschätzt (was peinlich wäre!) oder war es ein letzter verzweifelter
Überrumpelungsversuch zur Gewinnung weiterer Gemeinden für das Projekt Landgemeinde mit dem Ziel der Zerschlagung der VG?

In der Folge haben dann Großenehrich und Greußen die Regelungen zur Fusion im Entwurf des 2. Neugliederungsgesetzes nicht akzeptiert und die indiskutable Alternativoption mit der Spaltung der VG Greußen in zwei kleinere Verwaltungsstrukturen mit dem Ergebnis einer Ergänzungsanhörung der betroffenen Kommunen ins Spiel brachte. Deren Umsetzung würde der VG die existenzielle Substanz durch die Hintertür entziehen und letztendlich deren Liquidierung zur Folge haben. Zudem beeindruckt man mit dieser Kehrtwende um 90 Grad und der Flexibilität mit welcher man auf einmal für kleinere Verwaltungseinheiten argumentiert. Frei nach dem Motto des ersten Bundeskanzlers der BRD „Was geht mich mein Geschwätz von gestern an“.

Daher haben wir mit Genugtuung den Presseartikel am 25.07. 2019 in der TA „Zukunft der VG Greußen steht erneut zur Debatte“ mit der Aussage von Herrn Gärtner als Mitarbeiter von Steffen Ditters (Linke), seines Zeichens Vorsitzender des Innenausschusses des Thüringer Landtages, zur Kenntnis genommen. Hier Wörtlich zitiert: “Schließlich dürfte nicht außer Acht gelassen werden, dass nach dem jetzt diskutierten Vorschlag tatsächlich zwei kleinere Verwaltungseinheiten als zuvor entstünden.

Während eine Verwaltungsgemeinschaft mit der neuen Landgemeinde Greußen (Greußen,
Großenehrich und Wolferschwenda) etwa 9.200 Einwohner hätte, würde ein Austritt aus der VG
bedeuten, dass es eine Landgemeinde mit rund 6000 Einwohnern geben würde und eine VG mit noch 3.000 Einwohnern. Ziel der Gebietsreform aber sei es hingegen, größere Strukturen zu schaffen“
Zitatende.

Es ist davon auszugehen, dass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch sieben
Kommunen der VG im Rahmen der laufenden Ergänzungsanhörung, wie auch bereits bisher, wieder so argumentieren werden.
Zu dem haltlosen Vorwurf, Greußen und Großenehrich seinen als größte Kommunen der VG hinsichtlich der Umlagehöhe benachteiligt wird zeitnah eine Veröffentlichung mit aussagefähigen und belastbaren Zahlen und Fakten erfolgen.
Abschließend sei noch angemerkt, dass sich die weitere Argumentation der Erklärung vom
27.07.2019 ansonsten in schwammiger wenig belastbarer Polemik verliert.

Gez.: Keitel/Bgm. Stadt Clingen Kämmerer/Bgm. Gemeinde Topfstedt
Autor: khh

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