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Internetauftritt der Stadt Sondershausen ein Gewinn für alle?

Mittwoch, 04. September 2019, 17:25 Uhr
Ende des Monats August informierte die Stadtverwaltung über die neue Internetpräsenz. Ein Leser setzt sich mit dem Thema auseinander...

Die Bürger bzw. User wurden informiert, dass es eine Neugestaltung gab und die Informationen umfangreicher, übersichtlicher und servicefreundlicher geworden sind.
Will man sich aber über Satzungen und Verordnungen informieren, stellt man fest, dass in der neuen Präsenz immer noch Satzungen vorhanden sind, die längst überholt sind.

Zum Beispiel die Hauptsatzung der Stadt Sondershausen ( wiedergegeben in der beschlossenen Fassung vom 06.01.2016) oder die Baumschutzsatzung ( wiedergegeben in der Fassung vom 01.06.2016). Beide Satzungen wurden vor kurzem neu beschlossen und bereits im Amtsblatt veröffentlicht. Im Internetauftritt sind, sie nicht zu finden.

Es ist daher für die Bürger wenig hilfreich, wenn man in manchen Fällen nur veraltete Fassungen abfragen kann.
Wäre hier nicht eine Änderung möglich?
Beim Aufrufen der Seite und Verwenden, wird man darauf hingewiesen, welche Daten des Nutzers automatisch gespeichert werden. Sie werden erst nach Forderung durch den Nutzer gelöscht.

Ist eine solche Speicherung überhaupt notwendig und auch gesetzlich abgesichert?
Nach meiner Meinung bewegt man sich mit der Speicherung hart an der Grenze der Legalität?
Welche Meinung vertritt der Datenschutzbeauftragte des Landes Thüringen dazu?
Vorsicht bei der Nutzung der Homepage ist daher angeraten.

Rainer Scheerschmidt
Sondershausen.
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
Autor: khh

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