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Jugendhilfeausschuss teils besetzt

Mittwoch, 18. September 2019, 08:22 Uhr
Im Kreistag ging es gestern um die Wahl der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses 2019 - 2024...

Der Kreistag wählte gemäß § 4 des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes (ThürKJHAG), § 3 der Satzung für das Jugendamt des Kyffhäuserkreises die Mitglieder und deren Stellvertreter für den Jugendhilfeausschuss.

Dem Jugendhilfeausschuss gehören gemäß § 3 der Satzung des Jugendamtes 10 stimmberechtigte Mitglieder sowie jeweils ein Stellvertreter an, sechs Mitglieder des Kreistages sowie vier Personen, die auf Vorschlag der im Bereich des Jugendamtes wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe gewählt werden. Gemäß § 4 Abs. 2 und 3 des Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes (ThürKJHAG) werden drei Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder von der Vertretungskörperschaft aus ihrer Mitte gewählt (hier 6) und zwei Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder von der Vertretungskörperschaft aufgrund von Vorschlägen der im Bereich des Jugendamtes tätigen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe gewählt (hier 4). Wird wie hier ein durch die Träger der freien Jugendhilfe abgestimmter Vorschlag eingereicht, ist die Vertretungskörperschaft an die Vorschlagsliste gebunden.

Bei der Wahl der 6 stimmberechtigten Kreistagsmitglieder findet § 7 der Hauptsatzung des Kyffhäuserkreises entsprechend Anwendung. Bei der Zusammensetzung der Ausschüsse hat der Kreistag dem Stärkeverhältnis der in ihm vertretenen Fraktionen oder Parteien und Wählergruppen Rechnung zu tragen. Die Sitze werden nach dem d´Hondtschen Verfahren verteilt.

Zur Wahl der sechs stimmberechtigten Mitglieder und deren Stellvertreter aus dem
Kreistag Kyffhäuserkreis in den Jugendhilfeausschuss standen folgende Personen zur geheimen Wahl:
Jugendhilfeausschuss teils besetzt (Foto: Landratsamt Kyffhäuserkreis) Jugendhilfeausschuss teils besetzt (Foto: Landratsamt Kyffhäuserkreis)

Als gewählt galt, wer mehr als 20 Stimmen erreichte (38 Anwesende). Bei den Kandidaten erreichte Holm Suffa nicht die nötige Stimmenzahl.
Die AfD hat die Möglichkeit, so Landrätin Antje Hochwind-Schneider (SPD), einen neuen Stellvertreter zu benennen.
Der neue benannte Kandidat wird sich dann in der nächsten Kreistagssitzung dem Kreistag zur Wahl stellen.
Als gewählt gelten:
Jugendhilfeausschuss teils besetzt (Foto: Landratsamt Kyffhäuserkreis) Jugendhilfeausschuss teils besetzt (Foto: Landratsamt Kyffhäuserkreis)


Von den im Bereich des Jugendamtes tätigen anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe
wurde folgender abgestimmter Vorschlag für die Besetzung des Jugendhilfeausschusses
eingereicht:
Jugendhilfeausschuss teils besetzt (Foto: Landratsamt Kyffhäuserkreis) Jugendhilfeausschuss teils besetzt (Foto: Landratsamt Kyffhäuserkreis)


Diese Kandidaten konnten nur im Block gewählt werden. Einzelne Kandidaten konnten nicht getrennt abgewählt werden.
Bei 25 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen und einer ungültigen Stimme gelten die Kandidaten als gewählt.

Weil Kandidaten der freien Jugendhilfe nur im Block gewählt werden dürfen, hatte Patrick Weber (NPD) den Antrag gestellt, die Wahl in diesem Punkt zu verschieben und die freien Träger aufzufordern statt Andreas Gothe einen anderen Kandidaten zu benennen.
Der Antrag fand nicht die erforderliche Mehrheit. Es gab fünf Ja Stimmen bei vier Enthaltungen.
Hintergrund : Gegen Andreas Gothe läuft ein Verfahren, weshalb er auch als Stadtrat und Beigeordneter der Stadt Sondershausen seine Ämter niederlegte.
Dorothea Marx (SPD): Ohne Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Außerdem geht es nicht um persönliche Bereicherung.

Jens Cotta (AfD) bemängelte, dass keine Vertreter der freien Träger erschienen waren. Bei der Wahl der sachkundigen Bürger für den Verwaltungsrat der Sparkasse waren alle Kandidaten anwesend und stellten sich vor.

Autor: khh

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