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Kommunalpolitiker äußern sich

Abschaffung der Straßenausbaubeiträge

Montag, 23. September 2019, 19:32 Uhr
Wir, die Mitglieder des Vereins für Bürgerhilfe e. V. Sondershausen, die Bürgerallianz Thüringen sind hoch erfreut über die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Dazu erreichte kn dieser Bericht...

Die jahrzehntelange Debatte über Sinn und Unsinn dieser Beiträge ist damit zu einem befriedigenden Ende gekommen. Dazu erklärt der Landesvorsitzende der Bürgerallianz Thüringen, Wolfgang Kleindienst:

„Wir sind sehr froh darüber, dass nun auch in Thüringen die Straßenausbaubeiträge abgeschafft wurden. Damit wurde eine der größten Ungerechtigkeiten abgeschafft.“ Für die vielen Eigenheimbesitzer und der ihnen nachfolgenden Generationen in Thüringen freuen wir uns, dass sie in Zukunft keine Angst mehr vor horrenden Beitragsforderungen im vier- und fünfstelligen Bereich mehr haben müssen. Bei aller Anerkennung für die von der Rot/Rot/Grünen Regierungskoalition auf den Weg gebrachten Abschaffung der Zwangsbeiträge darf nicht vergessen werden, dass es vor allem die Bürger waren, die mit Unterstützung des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), der Bürgerallianz Thüringen, der zahlreichen Bürgerinitiativen und Vereinen die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Thüringen hartnäckig erzwungen haben.

Erinnert sei dabei an die Aktion, Rote Karte für Straßenausbaubeiträge‘, die im vergangenen Jahr von zehntausenden Thüringern unterstützt wurde.20.000 Grundstückseigentümer, Bürger, kommunale Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und die Wirtschaft werden nun mit 15 Millionen Euro jährlich in Thüringen entlastet.

Auch die Mieter profitieren von der Abschaffung, weil die Vermieter diese Beiträge aus der Nettomiete nicht mehr bezahlen müssen, dafür mehr in die Gebäudesubstanz und energetische Sanierung investieren können. Die Straßenausbaubeiträge werden rückwirkend zum 1. Januar 2019 abgeschafft.

Entscheidend ist dabei die Entstehung der sachlichen Beitragspflicht. Diese ist entstanden, wenn die Gemeinden alle beitragsfähigen Aufwendungen ermitteln können. Die Gemeinden erhalten dann Ausgleichszahlungen durch das Land für die nicht mehr zu erhebenden Beiträge. Sollten Beitragspflichtige bereits Beiträge gezahlt haben, für die zum Stichtag noch keine sachliche Beitragspflicht entstanden war, erfolgt hier eine Rückerstattung.

Wir begrüßen auch, dass für alle laufenden Straßenausbaumaßnahmen, die ab dem 1. Januar 2019 begonnen wurden, und für alle neuen Baumaßnahmen die Gemeinden auf Antrag vom Land einen pauschalierten prozentualen Anteil an den tatsächlichen Investitionskosten erhalten. Diese Pauschale orientiert sich hinsichtlich ihrer Höhe an der Verkehrsbedeutung der Straße sowie der einzelnen Teileinrichtungen.

Wir, die Mitglieder der Bürgerallianz mit seinen Initiativen und Vereinen bedauern, dass weitere Forderungen nicht berücksichtigt wurden. Wir lehnen eine weitere Beitragserhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Zeitraum 01.01.15 – 31.12.18, wie derzeit vorgeschrieben, ab. Nur so kann eine konsequente politische Wirkung erzielt werden. In diesem Zeitraum erlassene, bestandskräftige Bescheide für einmalige und wiederkehrende Beiträge sollen aufgehoben werden. Die Regelungen gelten für Vorauszahlungen. Die Beiträge sind den Grundstückseigentümern durch die Gemeinden unverzinst zurück zu zahlen und die Einnahmeausfälle sind den Gemeinden, so wie in Bayern, aus einem Sonderfond des Landes zu erstatten.

Weiterhin fordern wir, dass nicht rechtskräftige Bescheide (laufenden Widerspruchs- und Klageverfahren) aufzuheben sind.
Die erhobenen Straßenausbaubeiträge sind den Grundstückseigentümern und die Einnahmeausfälle den Gemeinden durch das Land Thüringen zu erstatten.

Wir haben uns immer für die Rückzahlung aller bereits gezahlten Beiträge eingesetzt. Nach nunmehr 28 Jahren ist aber klar, dass eine solche vollständige Rückerstattung weder finanzierbar noch technisch umsetzbar ist. Denn die Kommunen verfügen nicht mehr über die Festsetzungs- und Erhebungsunterlagen, die älter als zehn Jahre sind. Nach dem Thüringer Archivgesetz müssen alle Unterlagen nach zehn Jahren vernichtet werden. Deshalb begrüßen wir die bis zum 30. Juni 2020 angekündigte Prüfung eines Härtefonds nach dem Vorbild Bayerns. In Bayern können Beitragspflichtige, deren Jahreseinkommen unter 100.000 EUR liegt, eine Erstattung beantragen. Dabei sollen Beiträge erstattet werden, die 2.000 EUR übersteigen.

Wir haben im Rahmen unserer Aufgabenstellung als Vertreter der Grundstückseigentümer in Thüringen einige Erfolge erreicht. Es bedarf bei jeder von uns gestellten Forderung an die jeweiligen Regierungen viel Geduld und Ausdauer. Wir werden diese Eigenschaften auch für die auf uns zukommenden Probleme benötigen. Denken wir hierbei an die Änderung der Grundsteuer, der Umweltproblematik.

Wer unsere Arbeit unterstützen und Mitglied im Verein für Bürgerhilfe e. V. werden möchte, ist zu einem Gespräch in unserem Büro gern gesehen.

Verein für Bürgerhilfe e. V.
Hospitalstr. 88,
99706 Sondershausen.
Tel.: 03632 759700,
Bürozeiten: jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat von 14.00 – 17.00 Uhr

Wolfgang Dittrich, Verein für Bürgerhilfe e. V.
Wolfgang Kleindienst, Bürgerallianz Thüringen
Autor: khh

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