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NABU: Thüringen gelingt guter Gesetzwurf

Auf gutem Weg mit Stolpersteinen

Mittwoch, 25. September 2019, 14:45 Uhr
Der NABU Thüringen begrüßt in großen Teilen die geplante Änderung des Thüringer Jagdgesetzes, sieht aber Nachbesserungsbedarf bei der Thüringer Jagdzeitenverordnung. Als besonders positiv bewertet der Verband das Verbot von Totschlagfallen und bleihaltigem Schrot.

„Mit dem Verbot von Totschlagfallen werden vor allem auch Fehlfänge und die damit verbundene Tötung von geschützten Tierarten vermieden“, sagt Silvester Tamás vom NABU Thüringen. „Auch das Verbot von Bleischrot begrüßen wir. Blei hat in unserer Landschaft einfach nichts zu suchen.“

Überrascht zeigt sich der NABU allerdings über die jüngste Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten bezüglich der Änderung der Thüringer Jagdzeitenverordnung. Dort soll eine neue Tierart mit in die Verordnung aufgenommen werden. „Wenn die Verordnung wie in der Beschlussempfehlung geändert werden soll, dann auch richtig. Vor allem müssen endlich die geschützten Tierarten gestrichen werden. Luchs, Wildkatze und Krickente haben nichts im Jagdrecht verloren und sollten nur noch über das Naturschutzgesetz geregelt werden.

Der NABU Thüringen fordert schon seit langem die Liste der jagdbaren Tierarten deutlich zu kürzen. In der Liste der jagdbaren Tierarten dürfen nur solche Arten aufgeführt sein, die nicht in ihren Beständen gefährdet sind, durch die Jagd auch nachweislich nicht gefährdet werden, nicht durch die nationale und europäische Naturschutzgesetzgebung geschützt sind und nicht auf den Roten Listen stehen. Damit die Jagd ökologischer und damit auch zukunftsfähig wird halten es die Naturschützer für notwendig die Thüringer Jagdzeitenverordnung anzupassen und die Liste der jagdbaren Tierarten dementsprechend zu kürzen.
Autor: red

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