Wahl aktuell
Schon paar Tipps zum Wahlvorgang
Mittwoch, 02. Oktober 2019, 12:34 Uhr
Damit Sie sich schon mal darauf vorbereiten können, hat das Landratsamt Kyffhäuserkreis je ein Muster für den Wahlkreis 10 (westlicher Kyffhäuserkreis) und Wahlkreis 11 (östlicher Kyffhäuserkreis) der kommenden Landtagswahl (27. Oktober) zur Kenntnis gegeben...
Jeder Wähler der wahlberechtigt ist, hat zwei Stimmen. Eine für den Direktkandidaten (linker Teil) und eine für eine Partei (Wählervereinigung).
Damit bekommen Sie den Überblick, wer gewählt werden kann.
Und immer daran denken, erst überlegen und dann ankreuzen. Sie wollen doch nicht, dass Ihre Stimme durch falsches Ankreuzen (mehrfach) ungültig wird. Bei Erststimme und Zweitstimme darf jeweils nur ein Kreuz stehen. Kommentare haben auf dem Wahlschein nichts zu suchen, weil sie ihn in der Regel oft ungültig machen!
Bilder als pdf:
Muster Wahlscheine
Und auch auf einen anderen Umstand muss noch hingewiesen werden. Am Wahltag dürfen Wahlwerbeplakate im Umkreis von 100 m nicht mehr angebracht sein. Hier müssen die Parteien aufpassen und die Wahlwerbung rechtzeitig entfernen. Zu nahe hängende Wahlwerbeplakate können von der Kommune auf Kosten der verursachenden Partei kostenpflichtig entfernt werden.
Sie haben noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten? Dann wenden Sie sich an ihre Kommune!
Autor: khhJeder Wähler der wahlberechtigt ist, hat zwei Stimmen. Eine für den Direktkandidaten (linker Teil) und eine für eine Partei (Wählervereinigung).
Damit bekommen Sie den Überblick, wer gewählt werden kann.
Und immer daran denken, erst überlegen und dann ankreuzen. Sie wollen doch nicht, dass Ihre Stimme durch falsches Ankreuzen (mehrfach) ungültig wird. Bei Erststimme und Zweitstimme darf jeweils nur ein Kreuz stehen. Kommentare haben auf dem Wahlschein nichts zu suchen, weil sie ihn in der Regel oft ungültig machen!
Bilder als pdf:
Muster Wahlscheine
Und auch auf einen anderen Umstand muss noch hingewiesen werden. Am Wahltag dürfen Wahlwerbeplakate im Umkreis von 100 m nicht mehr angebracht sein. Hier müssen die Parteien aufpassen und die Wahlwerbung rechtzeitig entfernen. Zu nahe hängende Wahlwerbeplakate können von der Kommune auf Kosten der verursachenden Partei kostenpflichtig entfernt werden.
Sie haben noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten? Dann wenden Sie sich an ihre Kommune!




