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Neues aus Sondershausen

Jahresrechnung 2018 der Stadt Sondershausen

Freitag, 25. Oktober 2019, 04:54 Uhr
Im Stadtrat von Sondershausen ging es gestern u.a. um die Jahresrechnung für das Jahr 2018...

Die Jahresrechnung 2018 wurde mit einem Sollüberschuss in Höhe von 3.535.937,81 €
abgeschlossen.

Der Verwaltungshaushalt schließt mit einem Volumen von 36.736.331,83 € ab. Der Vermögenshaushalt schließt mit einem Volumen der Einnahmen in Höhe von 9.554.104,51 € und der Ausgaben in Höhe von 6.018.166,70 € ab.

Daraus ergibt sich o.g. Sollüberschuss.


Der Kassenabschluss 2018 sieht folgendermaßen aus:

- im Verwaltungshaushalt entstand ein Istfehlbetrag von 787.410,00 €
- im Vermögenshaushalt entstand ein Istüberschuss von 1.803.306,95 €.

Der 1. Schritt der Haushaltsrechnung ist der Abschluss des Verwaltungshaushaltes.

- Der Sollüberschuss des VWH in Höhe von 5.715.349,35 € wird zum Ausgleich dem Vermögenshaushalt zugeführt.
- Die Pflichtzuführung gem. § 22 (1) ThürGemHV konnte in erforderlicher der Höhe der Tilgungsleistungen von Krediten in Höhe von 629.579,34 € geleistet werden. Es entstand ein Überschuss in der,, Freien Finanzspitze“ in Höhe von 5.085.770,01€.

Der 2. Schritt der Haushaltsrechnung ist der Abschluss des Vermögenshaushaltes.

- Hier entstand durch die Gegenüberstellung der bereinigten Solleinnahmen zu den bereinigten Sollausgaben ein Sollüberschuss in Höhe von 3.535.937,81€ = Sollüberschuss der Jahresrechnung 2018. Dieser Sollüberschuss wird zum Abschluss der Jahresrechnung der Rücklage zugeführt.

- Im Vermögenshaushalt wurden neue Haushaltsausgabereste in Höhe von 4.527.966 € sowie neue Haushaltseinnahmereste in Höhe von 2.975.035 € gebildet.
Der Sollüberschuss der Jahresrechnung 2018 wurde hauptsächlich erreicht durch:

- Mehreinnahmen Gewerbesteuer + 2.678.000 €,
- Mehreinnahmen Gemeindeanteile der
- Einkommens- und Umsatzsteuer + 92.000 €,
- Mehreinnahmen Zuweisungen/Zuschüsse + 236.000 €,
- Einsparungen Personalkosten - 377.000 €,
- Mehrausgaben für Gebäudeunterhaltung - 457.000 €.

Die Betriebsmittelrücklage (Liquiditätsrücklage) in Höhe von 622.503,00 € steht gem. § 20 (2) Thuringer Gemeindehaushaltsverordnung in voller Höhe zur Verfügung.
Im gesamten Haushaltsjahr 2018 mussten keine Kassenkredite in Anspruch genommen werden.

Per 31.12.2018 bestand eine Gesamtverschuldung von 3.918,61 T€, das entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 178,33 Euro/ Einwohner.
Der Landesdurchschnitt der Kommunen in Thüringen beträgt lt. Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik vom 23. Juli 2019 738 €/Einwohner.

Die Entlastung des Bürgermeisters vom Haushalt 2018 kann erst nach der örtlichen Prüfung und nach der öffentlichen Feststellung der Jahresrechnung durch den Stadtrat gemäß §80 Abs. 3 ThürKO erfolgen.
Autor: khh

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