Neues aus Sondershausen
Und wieder Baumsatzung
Samstag, 26. Oktober 2019, 00:03 Uhr
Es ist nicht das erste Mal, dass im Stadtrat von Sondershausen über die Baumsatzung debattiert wurde, so wieder am Donnerstag…
In einer ersten Beschlussfassung wurde eine 1. Änderungssatzung zur Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Sondershausen vom 01. Juni 2016 wieder außer Kraft gesetzt.
Damit wurde der Weg frei, eine neu gefasste Version zu beschließen.
Beschluss über die 1. Änderungssatzung zur Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Sondershausen vom 1. Juni 2016
Der Stadtrat der Stadt Sondershausen beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Sondershausen vom 1. Juni 2016, gemäß der als Anlage beigefügten Fassung.
1. Änderungssatzung
Aus der Begründung
In der 1. Änderungssatzung zur Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Sondershausen vom 01. Juni 2016 wurden die unter Schutz gestellten Nadelbäume auf einen Stammumfang ab 120 cm festgelegt. Die Auflagen zu den Ersatzpflanzungen wurden reduziert. Die Umgestaltung der Bepflanzung von Nadelgehölzen zu Laubbäumen soll damit erleichtert werden.
Um den Überblick zu behalten hier der Auszug aus der Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Sondershausen vom O1. Juni 2016:
Auszug 1. Änderungssatzung
Die komplette Satzung sollt in einem der nächsten Ausgaben des Heimatechos der Stadt Sondershausen komplett abgedruckt werden.
Stadtrat Gerhard Axt (Fraktion SPD / Nubi) hatte die Rücküberweisung in den Hauptausschuss beantragt und scheiterte dabei. Es gab nur einer Ja-Stimme.
Der Beschluss war dann mit einer Nein-Stimme und einer Stimmenthaltung gefasst worden.
Autor: khhIn einer ersten Beschlussfassung wurde eine 1. Änderungssatzung zur Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Sondershausen vom 01. Juni 2016 wieder außer Kraft gesetzt.
Damit wurde der Weg frei, eine neu gefasste Version zu beschließen.
Beschluss über die 1. Änderungssatzung zur Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Sondershausen vom 1. Juni 2016
Der Stadtrat der Stadt Sondershausen beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Sondershausen vom 1. Juni 2016, gemäß der als Anlage beigefügten Fassung.
1. Änderungssatzung
Aus der Begründung
In der 1. Änderungssatzung zur Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Sondershausen vom 01. Juni 2016 wurden die unter Schutz gestellten Nadelbäume auf einen Stammumfang ab 120 cm festgelegt. Die Auflagen zu den Ersatzpflanzungen wurden reduziert. Die Umgestaltung der Bepflanzung von Nadelgehölzen zu Laubbäumen soll damit erleichtert werden.
Um den Überblick zu behalten hier der Auszug aus der Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Sondershausen vom O1. Juni 2016:
Auszug 1. Änderungssatzung
Die komplette Satzung sollt in einem der nächsten Ausgaben des Heimatechos der Stadt Sondershausen komplett abgedruckt werden.
Stadtrat Gerhard Axt (Fraktion SPD / Nubi) hatte die Rücküberweisung in den Hauptausschuss beantragt und scheiterte dabei. Es gab nur einer Ja-Stimme.
Der Beschluss war dann mit einer Nein-Stimme und einer Stimmenthaltung gefasst worden.
