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Tempo-30-Zone in Holzsußra

Dienstag, 29. Oktober 2019, 12:00 Uhr
Ab dem 01.11.2019 wird in der gesamten Ortslage der Gemeinde Holzsußra eine Tempo-30-Zone nach § 45 Abs. 1c der Straßenverkehrsordnung (StVO) eingerichtet. Dazu erreichte kn diese Meldung...

Über dieses Vorhaben hatte der Gemeinderat bereits in der Bürgerversammlung am 08.05.2019 informiert.

Dazu werden an allen Straßen, die nach Holzsußra hineinführen, Tempo-30-Zone-Verkehrsschilder aufgestellt.

Dadurch ändert sich ab dem 01.11.2019 nicht nur die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in der gesamten Ortslage - nicht davon betroffen ist die Kreisstraße K 4 (ehemals L 2097) - sondern auch die Vorfahrtsregeln. Die Vorfahrt ist innerhalb einer Tempo-30-Zone grundsätzlich durch die Regel „rechts vor links“ (gemäß § 8 StVO) festgelegt.

Der Gemeinderat erhofft von dieser neuen Regelung zum einen eine Erhöhung der Verkehrssicherheit – Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und eine klare Vorfahrtsregelung, gerade was die Brücken betrifft – und zum anderen eine Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität durch weniger Straßenverkehrslärm.

Der Gemeinderat bittet alle diese neue Verkehrsregelung zu beachten. Im Zweifel gilt eine besonnene und umsichtige Fahrweise, gerade im Kreuzungsbereichen.

Steffen Lupprian
für den Gemeinderat Holzsußra
Autor: khh

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