Kommunalpolitiker äußern sich
Für öffentliche Sitzung
Montag, 18. November 2019, 18:50 Uhr
Bei kn liegt der Antrag der Stadtratsfraktion SPD/ NUBI für den Hauptausschuss am 21.11.2019 zum Tagesordnung Punkt 3 Bebraer Teiche vor. . Update: Projekt Bebraer Teich soll öffentlich vorgestellt werden.
Update Beginn:
Wie kn aus sicherer Quelle erfahren hat, will der Diakonieverbund sein Konzept öffentlich in den Medien vorstellen, bevor Ende des Monats in der Stastratssitzung darüber entschieden werden soll.
Update Ende
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Grimm,
als Mitglied des Hauptausschusses, beantrage ich hiermit, den Tagesordnungspunkt 3 Bebraer Teiche für die Sitzung des Hauptausschusses am 21.11.2019 in öffentlicher Sitzung beraten zu lassen.
Begründung:
Der Hauptausschuss gilt gemäß §40 der Thüringer Kommunalordnung sowie §26 Absatz (4) Satz 1 der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Sondershausen sowie ihrer Ortsteilräte als beschließender Ausschuss. Gemäß §26 Absatz 5 sind beschließende Ausschüsse in der Regel öffentlich. Ansonsten gelten die Vorschriften des §5 der Geschäftsordnung.
Für die Sitzung des Hauptausschusses am 21.11.2019 greift demnach der §5 Absatz (3) für den Tagesordnungspunkt 2 Vorstellung Stellenplan jedoch nicht für den Tagesordnungspunkt 3 Bebraer Teiche, da keiner der in §5 Absatz (3) genannten Beratungsgegenstände zutrifft.
Vor genanntem Hintergrund beantrage ich, den Tagesordnungspunkt 3 Bebraer Teiche für die Sitzung des Hauptausschusses am 21.11.2019 in öffentlicher Sitzung beraten zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Anne Bressem
Fraktionsvorsitzende
Autor: khhUpdate Beginn:
Wie kn aus sicherer Quelle erfahren hat, will der Diakonieverbund sein Konzept öffentlich in den Medien vorstellen, bevor Ende des Monats in der Stastratssitzung darüber entschieden werden soll.
Update Ende
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Grimm,
als Mitglied des Hauptausschusses, beantrage ich hiermit, den Tagesordnungspunkt 3 Bebraer Teiche für die Sitzung des Hauptausschusses am 21.11.2019 in öffentlicher Sitzung beraten zu lassen.
Begründung:
Der Hauptausschuss gilt gemäß §40 der Thüringer Kommunalordnung sowie §26 Absatz (4) Satz 1 der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Sondershausen sowie ihrer Ortsteilräte als beschließender Ausschuss. Gemäß §26 Absatz 5 sind beschließende Ausschüsse in der Regel öffentlich. Ansonsten gelten die Vorschriften des §5 der Geschäftsordnung.
Für die Sitzung des Hauptausschusses am 21.11.2019 greift demnach der §5 Absatz (3) für den Tagesordnungspunkt 2 Vorstellung Stellenplan jedoch nicht für den Tagesordnungspunkt 3 Bebraer Teiche, da keiner der in §5 Absatz (3) genannten Beratungsgegenstände zutrifft.
Vor genanntem Hintergrund beantrage ich, den Tagesordnungspunkt 3 Bebraer Teiche für die Sitzung des Hauptausschusses am 21.11.2019 in öffentlicher Sitzung beraten zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Anne Bressem
Fraktionsvorsitzende
