Arbeitsagentur informiert
Wie klappt die Anerkennung von Abschlüssen?
Montag, 27. Januar 2020, 15:29 Uhr
Für einen erfolgreichen beruflichen Einstieg in Deutschland werden zwei Dinge benötigt: Sprachkenntnisse und der Nachweis einer beruflichen Qualifikation. Abschlüsse aus dem Ausland anerkennen zu lassen ist nicht ganz leicht, die Agentur für Arbeit erklärt demnächst, was zu beachten ist...
Viele ausländische Mitbürger haben in ihrem Heimatland eine Ausbildung oder ein Studium absolviert. Die im Ausland erworbene Abschlüsse können in Deutschland anerkannt werden.
Das IQ-Netzwerk Thüringen berät kostenlos zum Anerkennungsverfahren von schulischen, beruflichen und akademischen Abschlüssen in Deutschland.
Am 05. Februar können sich Interessenten in der Agentur für Arbeit Nordhausen (Erdgeschoss), nach vorheriger Anmeldung im Berufsberatungszentrum (BiZ) (03631 650350) oder beim Arbeitsvermittler, hierzu beraten lassen.
Zu einem persönlichen Termin sollten folgende Dokumente mitgebracht werden:
Das Beratungsangebot kann von Kundinnen und Kunden der Arbeitsagentur und des Jobcenters, aber auch von allen Interessierten in Anspruch genommen werden. Das Beratungsgespräch ist kostenfrei.
Autor: redViele ausländische Mitbürger haben in ihrem Heimatland eine Ausbildung oder ein Studium absolviert. Die im Ausland erworbene Abschlüsse können in Deutschland anerkannt werden.
Das IQ-Netzwerk Thüringen berät kostenlos zum Anerkennungsverfahren von schulischen, beruflichen und akademischen Abschlüssen in Deutschland.
Am 05. Februar können sich Interessenten in der Agentur für Arbeit Nordhausen (Erdgeschoss), nach vorheriger Anmeldung im Berufsberatungszentrum (BiZ) (03631 650350) oder beim Arbeitsvermittler, hierzu beraten lassen.
Zu einem persönlichen Termin sollten folgende Dokumente mitgebracht werden:
- Ausweis/Reisepass/Passersatz
- Tabellarischer Lebenslauf
- Zeugnisse/Zertifikate für die Qualifikationen im Original
- Übersetzungen für die Qualifikationen (falls vorhanden)
- Dokumente von Anerkennungsstellen (falls vorhanden)
Das Beratungsangebot kann von Kundinnen und Kunden der Arbeitsagentur und des Jobcenters, aber auch von allen Interessierten in Anspruch genommen werden. Das Beratungsgespräch ist kostenfrei.
