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Leistungsvergleich:

Finanztip nimmt Krankenkassen unter die Lupe

Sonntag, 09. Februar 2020, 12:50 Uhr
Zu Jahresbeginn stellen sich viele Krankenkassen traditionell neu auf, sie verändern etwa das Leistungsspektrum oder die Höhe des Zusatzbeitrags. Wer dann mit seiner Kasse unzufrieden ist, kann unproblematisch wechseln. Welche Kassen derzeit ein besonders gutes Gesamtpakt bieten, hat jetzt der gemeinnützige Verbraucher-Ratgeber Finanztip ermittelt. Die Experten haben insgesamt 26 Leistungen von 17 bundesweit tätigen Krankenkassen untersucht...

Bild von Michael Schwarzenberger auf Pixabay

Die allermeisten Leistungen von Krankenkassen sind gleich. Unterschiede gibt es bei Zusatzleistungen, Service und Preis. „Einige Kassen bieten Reiseimpfungen an oder bezahlen die professionelle Zahnreinigung“, erklärt Julia Rieder, Versicherungsredakteurin bei Finanztip. „Wem bestimmte Leistungen wichtig sind, der kann durch die Wahl der richtigen Kasse schnell hundert Euro und mehr sparen.“ Im aktuellen Finanztip-Vergleich boten die IKK Classic und die HEK das beste Gesamtpaket an Zusatzleistungen unter 17 bundeweit tätigen Krankenkassen mit einem breiten Leistungsspektrum.

IKK Classic und HEK im Finanztip-Vergleich vorn
Der Beitrag der IKK Classic liegt mit 15,6 Prozent leicht unter dem aktuellen Durchschnitt aller Kassen.

„Die IKK Classic war im Bereich Familie besonders stark und zahlt ordentliche Zuschüsse zu Sportkursen, professioneller Zahnreinigung oder einer sportmedizinischen Untersuchung“, sagt Rieder. Die Hanseatische Krankenkasse, kurz HEK, landete im Finanztip-Vergleich knapp hinter der IKK Classic. Sie verlangt ebenfalls einen Beitrag von 15,6 Prozent. „Besonders umfassende Leistungen bot die HEK bei Impfungen und Krebsfrüherkennung sowie Vorsorgeuntersuchungen für Kinder.“

Alternativen
Neben den bundesweiten Krankenkassen gibt es auch Anbieter, die nur regional begrenzt aktiv sind, etwa die AOKs oder BKKs. „Wer gesetzlich versichert ist, darf in jede Kasse eintreten, die in dem Bundesland aktiv ist, in dem derjenige entweder wohnt oder arbeitet“, erklärt Rieder. Unter diesen Krankenkassen kann es durchaus Anbieter geben, die mit den Finanztip-Empfehlungen mithalten können. „Es kann sich also lohnen, auch die Leistungen der jeweiligen Krankenkassen vor Ort nochmals zu prüfen.“

Krankenkassen dürfen niemanden ablehnen
Eine gesetzliche Krankenkasse darf niemanden ablehnen und der Wechsel ist einfach: Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. „Wer seine Kasse wechselt, muss aktuell mindestens 18 Monate bei dieser Kasse bleiben, danach kann wieder gewechselt werden“, erklärt Rieder. Ausnahme: Erhöht die Kasse den Zusatzbeitrag, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Ab 2021 beträgt die Mindestdauer für Neukunden nur noch 12 Monate.
Autor: red

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