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An diese Dinge müssen Angehörige denken

Sonnabend, 23. Januar 2021, 00:26 Uhr
Es ist immer eine Tragödie für Angehörige, wenn ein geliebtes Familienmitglied, ein guter Freund oder ein Verwandter aus dem Leben gerissen wird. Der Todesfall eines Menschen lässt Kummer und Sorgen heranwachsen und vor allem tiefste Trauer und Schmerz...


Doch kaum hat der Arzt den Tod bescheinigt und bestätigt, geht es auch schon los mit den vielen Fragen, Pflichten und weiteren Sorgen und Organisationen. Von der Planung der Trauerfeier, bis hin zur Bewältigung aller Formalitäten. Und diese können je nachdem was ansteht, gigantisch sein und wenn Angehörige eh schon unter der Trauerbelastung leiden, ein sehr steiniger und beschwerlicher Weg. Es gibt aber einige Dinge, die man durchaus auf vereinfachte Weise per Checkliste durchführen und organisieren kann, ohne die Struktur gänzlich dabei zu verlieren.

Wie geht man vor?
Als erstes sollte man mit einer Checkliste vorgehen. Selbst wenn sich dies zunächst sehr kühl und unpersönlich anhört, so ist diese Methode mit die beste, um selbst in tiefster Trauer und Angeschlagenheit alles erledigen zu können, denn so kann, auch wenn man sehr abgelenkt ist, die Kontrolle behalten. Unter FriedlichRuhen.de findet man weitere hilfreiche Informationen rund ums Thema.

Denn getan werden müssen einige Dinge unabdingbar und schon recht zügig kurz nach dem Versterben der Person. Hier sind schon einmal die mit wichtigsten Punkte auf einem Blick in Kürze aufgeführt:

1. Nach einem Todesfall, nachdem der Tod durch einen Mediziner festgestellt und ein Totenschein ausgestellt wurde, muss man möglichst noch sehr zeitnah die wichtigsten Unterlagen des Verstorbenen zusammensuchen. Dazu gehören unter anderem das Testament, wenn eines vorhanden sein sollte. Alle Versicherungen, Energieversorger und Konten. Denn diese müssen gekündigt und aufgelöst werden.

2. Hatte der Verstorbene eine Lebens-, Unfall- oder Sterbegeldversicherung, müssen diese schnellstmöglich informiert werden. Denn ist der Abstand vom Todeszeitpunkt bis zur Forderung zu groß, kann eine Versicherung die Forderungen und Auszahlungen verweigern.

3. Spätestens am dritten Werktag nach dem Todesfall muss beim Standesamt die Sterbeurkunde beantragt werden. Einige Menschen haben zu Lebzeiten in Sterbekassen eingezahlt und sich dementsprechend für den Todesfall abgesichert. Je nachdem in welchem Umfang sie besteht, muss man sich um fast nichts kümmern, was mit der Beschaffung von Dokumenten, wie der Sterbeurkunde, und auch der Trauerfeier zu tun hat. Der Bestatter kümmert sich dabei um fast alles in der Regel. Dies wäre der Idealfall für Angehörige, wird aber nicht immer im Vorfeld von Verstorbenen zu Lebzeiten bedacht.

4. Wohnte der Verstorbene zur Miete, muss man als Angehöriger sehr schnell das Mietverhältnis kündigen. Der Mietvertrag endet nicht mit dem Tod des Mieters, es gilt weiter die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten.

5. Die Trauerfeier an sich kann, wenn im Vorfeld nichts hierfür angespart wurde, recht teuer werden. Schon allein das Grab muss, egal ob es sich dabei um eine Urnenbestattungen oder Sargbestattung handelt, im Vorfeld gekauft werden. Die Bestattung an sich muss vom A bis Z mit dem jeweiligen Institut besprochen werden, die Rede des Pfarrers bei der Beisetzung und der Blumenschmuck. Selbst die Handschuhe der Sargträger müssen hier bezahlt werden. Und der Sarg. Und dieser kann je nach Wunsch ebenfalls recht teuer werden. Wer hier zu Lebzeiten vorsorgt hat am Ende bessere Karten, zugunsten der Angehörigen.

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Autor: khh

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