Meldungen aus dem Landratsamt
Für Seniorenbeauftragte/r Satzung erarbeitet
Mittwoch, 04. März 2020, 16:36 Uhr
Im Kreisausschuss ging es heute um die Satzung für die/den Seniorenbeauftragte/n des Kyffhäuserkreises...
Der Kreisausschuss empfahl dem Kreistag, die Satzung des Kyffhäuserkreises für die/den ehrenamtliche/n Seniorenbeauftragte/n zu beschließen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.
Entwurf der Satzung:
Entwurf Satzung
Stellungnahme der Kreiskämmerei:
Für diese Maßnahme wurden ab dem Haushalt 2020 erstmalig Mittel in Höhe von 2,1 TEuro durch das zuständige Fachamt veranschlagt. Die Zustimmung zu dieser Maßnahme kann seitens der Kreiskämmerei nur unter Vorbehalt der Beschlussfassung des Haushaltes 2020 mit seinen Anlagen durch den Kreistag und der entsprechenden Genehmigung durch das Landesverwaltungsamt erfolgen.
Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind-Schneider (SPD):
Nach dem Thüringer Gesetz zur Stärkung der Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte von Senioren (ThürSenMitwBetG) vom 10.10.19 haben die Kreistage und die Stadträte der kreisfreien Städte verpflichtend einen ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten sowie dessen Stell-vertreter zu wählen. Die Seniorenbeiräte der kreisangehörigen Städte haben ein Vorschlags-recht für die Wahlvorschläge (§ 4 ThürSenMitwBetG).
Die nähere Ausgestaltung dieses neuen kommunalen Ehrenamts soll mit der vorliegenden Satzung geregelt werden
Wesentliche Diskussionen gab es nicht.
Autor: khhDer Kreisausschuss empfahl dem Kreistag, die Satzung des Kyffhäuserkreises für die/den ehrenamtliche/n Seniorenbeauftragte/n zu beschließen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.
Entwurf der Satzung:
Entwurf Satzung
Stellungnahme der Kreiskämmerei:
Für diese Maßnahme wurden ab dem Haushalt 2020 erstmalig Mittel in Höhe von 2,1 TEuro durch das zuständige Fachamt veranschlagt. Die Zustimmung zu dieser Maßnahme kann seitens der Kreiskämmerei nur unter Vorbehalt der Beschlussfassung des Haushaltes 2020 mit seinen Anlagen durch den Kreistag und der entsprechenden Genehmigung durch das Landesverwaltungsamt erfolgen.
Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind-Schneider (SPD):
Nach dem Thüringer Gesetz zur Stärkung der Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte von Senioren (ThürSenMitwBetG) vom 10.10.19 haben die Kreistage und die Stadträte der kreisfreien Städte verpflichtend einen ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten sowie dessen Stell-vertreter zu wählen. Die Seniorenbeiräte der kreisangehörigen Städte haben ein Vorschlags-recht für die Wahlvorschläge (§ 4 ThürSenMitwBetG).
Die nähere Ausgestaltung dieses neuen kommunalen Ehrenamts soll mit der vorliegenden Satzung geregelt werden
Wesentliche Diskussionen gab es nicht.
