kn-Forum
Das Thüringer Beamten(un)tum
Donnerstag, 05. März 2020, 13:03 Uhr
Unter dieser Überschrift befasst sich ein Beitrag mit dem Thema Staatssekretäre in Thüringen...
Wie gestern vermeldet, hat Thüringen wieder neue Staatssekretäre. Andere wurden in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Das wundert schon, da ja von RRG verkündet, die Zuschnitte der Ministerien und die Minister sich nicht ändern. Nur Dirk Adams ist neu.
Schaut man nun als Wähler auf die Entwicklung, als Wähler, der vielleicht mehrere Minijobs zum Überleben benötigt, oder als Wähler, der gerade eine 3-monatige Sperre von der Arbeitsagentur aufgebrummt bekommt, fragt man sich schon, wie Mann und Frau mit 53 oder 54 in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden kann. Natürlich greift hier das Beamtengesetz.
Und … natürlich muss man das nicht akzeptieren! Zumal … was sind denn (eigentlich) die Ansprüche von RRG? Die Sesselrochade in der Thüringer Staatskanzlei wirft schon einige Fragen auf. Sicher, die Vorgänger haben es nicht anders gemacht. Aber RRG wollte ja mal …
Gibt es in der Staatskanzlei eigentlich Stellenbeschreibungen? Jeder kennt das, wenn er sich im Irgendwo bewirbt und auf ein gefordert wird seine Ausbildung und Erfahrungen legt.
Es geht auch anders, wenn man ins Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft schaut. Hat dort jemand überhaupt mal eine Keimprobe gemacht!? Augenveredelung scheint man ja schon zu kennen. Eigentlich … ein Affront gegenüber Thüringer Bauern.
Eigentlich müssten ja Minister und Staatssekretäre vom Fach sein. Das verlangt man doch von jedem popeligen Arbeitnehmer. Aber … der ist ja kein politischer Beamter.
Andreas Zeidler
Bad Frankenhausen
Wie gestern vermeldet, hat Thüringen wieder neue Staatssekretäre. Andere wurden in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Das wundert schon, da ja von RRG verkündet, die Zuschnitte der Ministerien und die Minister sich nicht ändern. Nur Dirk Adams ist neu.
Schaut man nun als Wähler auf die Entwicklung, als Wähler, der vielleicht mehrere Minijobs zum Überleben benötigt, oder als Wähler, der gerade eine 3-monatige Sperre von der Arbeitsagentur aufgebrummt bekommt, fragt man sich schon, wie Mann und Frau mit 53 oder 54 in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden kann. Natürlich greift hier das Beamtengesetz.
Und … natürlich muss man das nicht akzeptieren! Zumal … was sind denn (eigentlich) die Ansprüche von RRG? Die Sesselrochade in der Thüringer Staatskanzlei wirft schon einige Fragen auf. Sicher, die Vorgänger haben es nicht anders gemacht. Aber RRG wollte ja mal …
Gibt es in der Staatskanzlei eigentlich Stellenbeschreibungen? Jeder kennt das, wenn er sich im Irgendwo bewirbt und auf ein gefordert wird seine Ausbildung und Erfahrungen legt.
Es geht auch anders, wenn man ins Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft schaut. Hat dort jemand überhaupt mal eine Keimprobe gemacht!? Augenveredelung scheint man ja schon zu kennen. Eigentlich … ein Affront gegenüber Thüringer Bauern.
Eigentlich müssten ja Minister und Staatssekretäre vom Fach sein. Das verlangt man doch von jedem popeligen Arbeitnehmer. Aber … der ist ja kein politischer Beamter.
Andreas Zeidler
Bad Frankenhausen
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
Autor: khhDie im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
