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Stadt Sondershausen denkt über Zweitwohnungsteuer nach

Freitag, 06. März 2020, 11:51 Uhr
Was andere Städte Thüringen schon lange haben, könnte auch in Sondershausen bald Wirklichkeit werden. Zumindest denkt man bereits in der Verwaltung darüber nach...

In der Sitzung des Hauptausschusses von Sondershausen gab es gestern von Bürgermeister Steffen Grimm (pl) eine Information zur möglichen Zweitwohnungsteuer in der Stadt Sondershausen.
Stadt Sondershausen denkt über Zweitwohnungsteuer nach (Foto: Karl-Heinz Herrmann) Stadt Sondershausen denkt über Zweitwohnungsteuer nach (Foto: Karl-Heinz Herrmann)
Die Zweitwohnungsteuer ist eine kommunale Aufwandssteuer die von der Gemeinde erhoben werden kann. Besteuert wird eine Zweit- bzw. Nebenwohnung die neben einer Hauptwohnung angemeldet ist.

Besteuerungsgrundlage wäre die jährliche Kaltmiete der Wohnung und der effektive Steuersatz, den die Gemeinde in einer Satzung festsetzt.

Gründe für die Einführung:

- Die Kommune erhofft sich durch die Einführung der Zweitwohnungsteuer unmittelbar höhere Einnahmen im Verwaltungshaushalt.
- Aber auch höhere Schlüsselzuweisungen des Landes sind denkbar. Wenn durch Ummeldungen, aufgrund der Einführung der Zweitwohnungsteuer, die bisher mit Zweitwohnsitz gemeldeten Personen sich hauptwohnsitzlich in Sondershausen melden. Beim kommunalen Finanzausgleich werden nur Personen mit Hauptwohnung in der jeweiligen Gemeinde berücksichtigt.
Für Personen mit Nebenwohnung erhält die Gemeinde kein Geld.

- Langfristig ist davon auszugehen, dass weitere Städte die Zweitwohnung steuer einführen werden, um dem Einwohnerschwund entgegenzuwirken.
Spätestens wenn die letzte Gemeinde die Steuer eingeführt hat, relativieren sich die erhofften Einnahmen durch die Schlüsselzuweisung, die in vielen Städten ca. 3/4 der gesamten Mehreinnahmen ausmachen.

Nicht jede Wohnung fällt unter die Bestimmungen der Zweitwohnungsteuer Ausnahmen bilden insbesondere:

Die Stadträte zeigten sich nicht abgeneigt. Es kam der Hinweis, im Punkt 7. das Alter wegzulassen

Im Stadtgebiet von Sondershausen gibt es nach Auskunft des Einwohnermeldeamtes derzeit 1.113 Einwohner mit Zweitwohnsitz.
Für eine erste Berechnung wurden 500 EW zugrunde gelegt und die Mehreinnahmen der Zweitwohnungsteuer mit den Mehreinnahmen des kommunalen Finanzausgleichs (bei Ummeldung der 500 EW) gegen über gestellt.
Dies ergibt eine mögliche Einnahmeerhöhung zwischen 135.000 Euro und 370.000 Euro im Verwaltungshaushalt.

Städte mit Zweitwohsteuer in Thüringen:
Stadt Sondershausen denkt über Zweitwohnungsteuer nach (Foto: Stadt Sondershausen) Stadt Sondershausen denkt über Zweitwohnungsteuer nach (Foto: Stadt Sondershausen)


Entscheidungen zur möglichen Einführungen wurden gestern noch nicht getroffen.
Autor: khh

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