Meldungen aus der Region
Umfrage zur Barrierefreiheit
Mittwoch, 11. März 2020, 18:32 Uhr
Ergebnisse zur Umfrage zur Barrierefreiheit von ÖPNV-Haltestellen und Einbeziehung von Behindertenbeauftragten der Bundesländer. Dazu diese Meldung vom Deutscher Bahnkunden-Verband e. V....
Zum 1. Januar 2022 ist nach § 8 Absatz 1 Personenbeförderungsgesetz (PbefG) der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) vollständig barrierefrei herzustellen. Das Gesetz spricht von der Nutzung – beschränkt also seinen Geltungsbereich nicht auf Bahnsteige oder Fahrzeuge. Das soll die Regel sein. Ausnahmen sind nur dann zulässig, wenn sie in einem Nahverkehrsplan konkret benannt und begründet werden. In diesen Fällen sind zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen zu benennen. Dieses Ziel ist angesichts des bisher von den Kommunen vorgelegten Schneckentempos nicht zu schaffen befürchtet der Bahnkunden-Verband.
Eine bundesweite Umfrage unter 539 ÖPNV-Nutzern und allen 16 Behindertenbeauftragten der Bundesländer ergab ein beschämendes Bild: knapp 27 % der gemeldeten Bus-, Straßenbahn- und U-Bahn-Haltestellen sind bereits barrierefrei umgebaut oder der Umbau wird in kürzester Zeit erfolgen. 73 % sind nicht umgebaut oder ein Umbautermin ist nicht bekannt.
Die Umfrage ist nicht repräsentativ. Dennoch drücken die Antworten eine Tendenz aus: Der Termin ist nicht zu schaffen, zu groß ist die Zahl der nicht barrierefreien Haltestellen.
Für die Umsetzung und Einhaltung der Terminierung im PbefG fühlt sich keine Stelle so richtig zuständig. Der Schwarze Peter wird weitergereicht: die Bundesregierung sieht für die Umsetzung die Bundesländer in der Pflicht,die Bundesländer weisen auf die Zuständigkeit der Kommunen hin und die Kommunen haben weder Planungskapazitäten noch Finanzen. Sie erwarten, dass ihnen von den Bundesländern bzw. aus dem BMVI die Mittel zur Verfügung gestellt werden. Das BMVI verweist auf die Regionalisierungsmittel, die auch zur Erfüllung dieser Aufgabe ausgereicht würden.
So haben sich die Kommunen seit September 2014 auf die Strategie verlegt, die im Gesetz als Ausnahme vorgesehen ist: die Beschreibung im Nahverkehrsplan, warum eine bestimmte Barrierefreiheit nicht herzustellen ist: Barrierefreiheit bleibt auch weiter ein Prozess der Annäherung an ein Ideal und ein Kompromiss zwischen den Bedürfnissen unterschiedlicher Gruppen von Menschen. Eine Freiheit von Hemmnissen für alle Formen von Behinderungen ist realistischerweise nicht zu erreichen. (Quelle: Barrierefreiheit im ÖPNV – Hinweise für die Aufgabenträger zum Umgang mit der Zielbestimmung des PbefG, 26.09.2014, Bundesarbeitsgemeinschaft ÖPNV).
Über die Tatsache, dass von den 16 Behindertenbeauftragten der Bundesländer nur für fünf der vollständige Umbau bis 1.1.2022 ein Thema ist (alle anderen haben nicht geantwortet), mag jeder selbst interpretieren. Worüber wir überrascht waren: auch in vielen Spitzenverbänden der Behinderten scheint das Versäumen des Termins zum Umbau kein großes Thema zu sein. Kein der von uns darauf aufmerksam gemachter Sozial- und Behindertenverband hat uns geantwortet.
So werden die Betroffenen diejenigen sein, die das Dilemma auszubaden haben. Sie werden auch nach dem 1. Januar 2022 im ÖPNV Menschen zweiter Klasse sein, wenn ihnen die Nutzung von Straßenbahn und Bus verwehrt wird.
Eine ausführliche Auswertung mit den Stellungnahmen der Behindertenbeauftragten der Bundesländer findet sich auf www.bahnkunden.de
Autor: khhZum 1. Januar 2022 ist nach § 8 Absatz 1 Personenbeförderungsgesetz (PbefG) der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) vollständig barrierefrei herzustellen. Das Gesetz spricht von der Nutzung – beschränkt also seinen Geltungsbereich nicht auf Bahnsteige oder Fahrzeuge. Das soll die Regel sein. Ausnahmen sind nur dann zulässig, wenn sie in einem Nahverkehrsplan konkret benannt und begründet werden. In diesen Fällen sind zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen zu benennen. Dieses Ziel ist angesichts des bisher von den Kommunen vorgelegten Schneckentempos nicht zu schaffen befürchtet der Bahnkunden-Verband.
Eine bundesweite Umfrage unter 539 ÖPNV-Nutzern und allen 16 Behindertenbeauftragten der Bundesländer ergab ein beschämendes Bild: knapp 27 % der gemeldeten Bus-, Straßenbahn- und U-Bahn-Haltestellen sind bereits barrierefrei umgebaut oder der Umbau wird in kürzester Zeit erfolgen. 73 % sind nicht umgebaut oder ein Umbautermin ist nicht bekannt.
Die Umfrage ist nicht repräsentativ. Dennoch drücken die Antworten eine Tendenz aus: Der Termin ist nicht zu schaffen, zu groß ist die Zahl der nicht barrierefreien Haltestellen.
Für die Umsetzung und Einhaltung der Terminierung im PbefG fühlt sich keine Stelle so richtig zuständig. Der Schwarze Peter wird weitergereicht: die Bundesregierung sieht für die Umsetzung die Bundesländer in der Pflicht,die Bundesländer weisen auf die Zuständigkeit der Kommunen hin und die Kommunen haben weder Planungskapazitäten noch Finanzen. Sie erwarten, dass ihnen von den Bundesländern bzw. aus dem BMVI die Mittel zur Verfügung gestellt werden. Das BMVI verweist auf die Regionalisierungsmittel, die auch zur Erfüllung dieser Aufgabe ausgereicht würden.
So haben sich die Kommunen seit September 2014 auf die Strategie verlegt, die im Gesetz als Ausnahme vorgesehen ist: die Beschreibung im Nahverkehrsplan, warum eine bestimmte Barrierefreiheit nicht herzustellen ist: Barrierefreiheit bleibt auch weiter ein Prozess der Annäherung an ein Ideal und ein Kompromiss zwischen den Bedürfnissen unterschiedlicher Gruppen von Menschen. Eine Freiheit von Hemmnissen für alle Formen von Behinderungen ist realistischerweise nicht zu erreichen. (Quelle: Barrierefreiheit im ÖPNV – Hinweise für die Aufgabenträger zum Umgang mit der Zielbestimmung des PbefG, 26.09.2014, Bundesarbeitsgemeinschaft ÖPNV).
Über die Tatsache, dass von den 16 Behindertenbeauftragten der Bundesländer nur für fünf der vollständige Umbau bis 1.1.2022 ein Thema ist (alle anderen haben nicht geantwortet), mag jeder selbst interpretieren. Worüber wir überrascht waren: auch in vielen Spitzenverbänden der Behinderten scheint das Versäumen des Termins zum Umbau kein großes Thema zu sein. Kein der von uns darauf aufmerksam gemachter Sozial- und Behindertenverband hat uns geantwortet.
So werden die Betroffenen diejenigen sein, die das Dilemma auszubaden haben. Sie werden auch nach dem 1. Januar 2022 im ÖPNV Menschen zweiter Klasse sein, wenn ihnen die Nutzung von Straßenbahn und Bus verwehrt wird.
Eine ausführliche Auswertung mit den Stellungnahmen der Behindertenbeauftragten der Bundesländer findet sich auf www.bahnkunden.de
