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Für die Thüringer Wirtschaft:

„Corona-Soforthilfeprogramm“ startet am Montag

Sonntag, 22. März 2020, 13:50 Uhr
Morgen (23.3.) startet das „Corona-Soforthilfeprogramm für die Thüringer Wirtschaft“. „Der Schutzschirm kommt – und in Thüringen früher als in den meisten anderen Bundesländern“, sagte Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee. Das Land lasse die Unternehmen in dieser schwierigen Situation nicht allein...

Der Minister weist allerdings darauf hin, dass das Programm ausdrücklich nur auf Firmen beschränkt ist, die durch die Corona-Krise unverschuldet in eine Notlage geraten sind. „Wir setzen an dieser Stelle auf die Solidarität der Wirtschaft. Die Einmalzahlung soll ausschließlich denjenigen Firmen und Gewerbetreibenden über die ersten Hürden helfen, die in einer existenzbedrohenden Situation sind.“

Bei der Antragstellung müsse hierzu die Schadenshöhe beziffert und eine eidesstattliche Erklärung abgegeben werden. „Wir haben das Antragsverfahren bewusst schlank gehalten“, sagte der Minister.
  • Das Antragsformular umfasse nicht mehr als zwei Seiten und ein Hinweisblatt.
  • Das Antragsformular wird am Montagnachmittag auf der zentralen Internetseite des Landes bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) unter www.aufbaubank.de/corona eingestellt. (Es ist auch auf den Portalen der Kammern abrufbar.)
  • Alle Informationen zum Antragsverfahren finden sich dann ebenfalls dort.
  • Die Anträge können postalisch oder per E-Mail bei der TAB oder bei einer der sechs Kammern eingereicht werden. Antragsteller wenden sich an die für sie zuständige Kammer. Von persönlicher Vorsprache sollte abgesehen werden.
  • Die Kammern unterstützen die Antragstellung und führen lediglich eine Vorprüfung durch, die das Verfahren beschleunigen soll.
  • Telefonisch sind die TAB unter der Hotline 0800-534-5676 und die Kammern unter den entsprechenden Hotlines erreichbar.

Das Soforthilfeprogramm richtet sich an gewerbliche Unternehmen bis zu 50 Beschäftigte einschließlich Einzelunternehmen sowie die wirtschaftsnahen freien Berufe und die Kreativwirtschaft. Das schließt Soloselbständige bspw. aus technischen, pädagogischen, künstlerischen oder Marketingberufen ein. Die Fördersummen belaufen sich – je nach Beschäftigtenzahl des Unternehmens (Vollzeitbeschäftigten-Äquivalent) – auf

bis zu 5.000 (bis 5 Beschäftigte),
10.000 (6 bis 10 Beschäftigte),
20.000 (11 bis 25 Beschäftigte)
30.000 Euro (bis 50 Beschäftigte).

Die Bundesregierung hat inzwischen ebenfalls ebenfalls ein Soforthilfe-Zuschussprogramm angekündigt. Sobald dieses beschlossen ist, werden die Bundesmittel vorrangig eingesetzt. Eine nochmalige Antragstellung ist nicht erforderlich.

Tiefensee betonte, bei dem Soforthilfeprogramm handele es sich nur um einen Baustein des geplanten „Schutzschirms“ für die Wirtschaft. „Wir stehen erst ganz am Anfang der Krise. Die einmalige Soforthilfe ist nur ein weiterer Schritt der Unterstützung. Es wird eine mittel- und langfristige Aufgabe sein, die wirtschaftlichen Folgen der Krise soweit wie möglich einzudämmen und so eine große Zahl von Unternehmensinsolvenzen zu verhindern.“

Die Landesregierung hat deshalb bereits weitere Unterstützungsangebote zur Stärkung der Eigenkapitalbasis und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen auf den Weg gebracht. So sind Unternehmen aufgefordert, insbesondere auf das Angebot zinsverbilligter Darlehen zurückzugreifen. Dazu ist neben der Aufstockung des Thüringer Konsolidierungsfonds ein zusätzlicher Fonds „Corona Spezial“ aufgelegt worden, über den eine Förderung mit langfristigen, zinslosen Darlehen bis zu 50.000 Euro schnell und unbürokratisch erfolgen kann. Regelungen zur Tilgungsaussetzung, zu Betriebsmittelkrediten über die Hausbanken, Steuerstundungen und großzügige Regelungen beim Kurzarbeitergeld flankieren das Soforthilfeprogramm und erweitern vorhandene umfangreiche Darlehensprogramme des Landes sowie das Bürgschaftsprogramm der Bürgschaftsbank Thüringen (BBT) und der TAB.
Autor: red

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